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Anwaltssuche für Internetrecht in Osnabrück | zuverlässige Anwälte und Kanzleien

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Infos über Anwälte für Internetrecht in Osnabrück
Hacker hält Bitcoins in der Hand
Hacker hält Bitcoins in der Hand ©freepik - mko

Welches Recht fürs Internet?

Die Komplexität der Geschäftsmodelle im Internet führt zu einer Vermengung der unterschiedlichsten Rechtsgebiete. Meist handelt es sich um das Marken- oder Namenrecht, das AGB-Recht oder das Wettbewerbsrecht und natürlich das Urheberrecht. Rechtliche Auflagen sind oft schwer zu überblicken. Eine häufige Fehlerquelle mit weitreichenden Folgen ist bereits die Erstellung der Website selbst. Auf keinen Fall dürfen die AGBs und das Impressum fehlen. Sie sollten möglichst genau auf das Unternehmen zugeschnitten sein. Das schafft Vertrauen auf beiden Seiten. Hier auf AGBs von anderen Websites zurückzugreifen scheint eine einfache Lösung. Konflikte können aus zweierlei Gründen entstehen. Die AGBs beinhalten für die eigene Website falsche Formulierungen und führen so schnell zu Abmahnungen. Das Kopieren fremder AGBs ohne Zustimmung der Urhebers, führt zur Verletzung des Urheberrechtes. Rechtssicherheit bietet dabei ein Anwalt für Internetrecht in Osnabrück

Wie kommt es zur Internet-Abmahnung?

Immer öfter hört man von Internetabmahnungen. Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen sind entstanden. Abmahnung bedeutet, das Hinweisen auf ein Fehlverhalten und das Anmahnen von Konsequenzen. Sie soll die außergerichtliche Einigung von Streitigkeiten ermöglichen. Die häufigsten Verstöße geschehen wider dem Markenrecht, Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht. Es fehlt also beispielsweise das schriftliche Einverständnis des Empfängers dem man per E-Mail seinen Newsletter übersandt hat. Anderenfalls wäre dies ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Richtig gewesen wäre es also vorher eine schriftliche Zustimmung des Empfängers einzuholen. Hierfür wird meist das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Natürlich muss dem Empfänger jederzeit die Abmeldung vom Newsletter möglich sein. Außerdem ist das Impressum jeder E-Mail anzufügen. Beides ist also wichtiger Bestandteil und ein Fehlen könnte abgemahnt werden. Bei bereits bestehenden Kontakten sind diese Auflagen auch, jedoch in begrenzter Form, gültig. Diesen Kontakten darf man durchaus Werbung per E-Mail übermitteln. Allerdings gilt auch hier, dass der Adressat der Zusendung von Werbung jederzeit widersprechen kann. Beinahe selbstverständlich dürfen nur Dinge des eigenen Geschäftszweiges beworben werden. Ein Gärtner, der für Versicherungen wirbt widerspricht diesen Voraussetzungen.

Filesharing und das Urheberrechtsgesetz

Filesharing ist das Tauschen von schöpferischen Daten via Internet. Filesharing ist nicht per se verboten. Bedingung ist aber, dass man selbst der Urheber der geteilten Daten ist oder niemand anderes Urheberrechte an diesen hat. Unter das Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG, fallen Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Sie gelten lt. UrhG § 2 Abs. 2 zu den „persönlichen geistigen Schöpfungen“. In Deutschland hat der Urheber das Urheberrecht auf sein Werk automatisch und behält dies auch sein ganzes Leben und noch 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Als Urheber darf man anderen die Nutzung an seinem Werk genehmigen, dies geschieht bei Internetnutzung in der Regel durch die Vergabe von Lizenzen. Nach Erlöschen des Urheberrechts gilt das Werk als „gemeinfrei“. Als gemeinfreies Gut ist es nun für jedermann frei zugänglich. Diese Regelungen sind auch für das Filesharing anzuwenden. Ermöglicht wird Filesharing durch sogenannte Torrent-Seiten. Der Datentransfer geschieht dann über Filesharing Seiten, die diese Torrents entschlüsseln und ihren Kunden bereitstellen können. Wie bereits erwähnt gilt auch hier das Urheberrecht. Es ist also strafbar fremde Texte, Videos, Musikdateien o.ä. ohne Genehmigung durch den Urheber herunterzuladen oder mit anderen zu teilen. Der Urheber hat mit gewaltigen Einnahmeverlusten zu kämpfen. Für ein kostenlos heruntergeladenes Lied kann man sich so manchen CD-Kauf sparen. Spezialisierte Unternehmen und Anwälte werden gezielt auf solche Urheberrechtsverletzungen angesetzt. Geschädigte Urheber sollten sich dringend an einen Anwalt mit Fachgebiet Internet richten um sich vor Missbrauch zu schützen. Diese Vergehen werden dann durch den beauftragten Anwalt mit einer Abmahnung wegen Filesharing geahndet. Auch bei Filesharing in Familien müssen Gerichte immer häufiger aktiv werden. Haften die Eltern oder ihre Kinder? Eltern müssen auch nachträglich versuchen herauszufinden wer ihrer Kinder illegales Filesharing begangen hat, so urteilte am 30. März 2017 der BGH. Ist dies nicht möglich, so haften auch in diesem Fall die Eltern für ihre Kinder. In einem weiteren BGH Urteil werden Ehepartner von einer gegenseitigen Überwachung des Partner aber freigesprochen. Streiten beide die Tat ab, kann der Anschlussinhaber nicht zur Schadenersatzhaftung herangezogen werden, da grundsätzlich auch ein Dritter den Download in Gang gesetzt haben könnte. Bekommt man eine Abmahnung wegen Filesharing wendet man sich am besten sehr zeitnah an einen Anwalt für Internetrecht. Abmahnungen sind mit Fristen versehen, die es einzuhalten gilt. Der kontaktierte Anwalt wird für Sie den Fall fachkundig prüfen. Ohne anwaltlichen Rat eine Abmahnung zu unterschreiben kommt einem Eingeständnis gleich. Nutzen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme.

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