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Einen Anwalt für Kaufrecht in Osnabrück auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Osnabrück für das rechtliche Fachgebiet Kaufrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Kaufrecht in Osnabrück
Frau bezahlt mittels Smartphone und NFC
Frau bezahlt mittels Smartphone und NFC ©freepik - mko

Kaufrecht kurzgefasst

Prinzipiell können Kaufverträge formlos geschlossen werden. Auch wenn er keiner besonderen Form bedarf, so sind doch einige Dinge gesetzlich geregelt. So regelt das Kaufrecht unter anderem Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Gegenstand eines Kaufvertrages können sowohl bewegliche Güter als auch Forderungen oder ähnliches sein. Manchmal werden ergänzende gesetzliche Regelungen notwendig, wie beim Immobilienkauf zum Beispiel.

Pflichten näher beschrieben

Es entstehen also Rechte und Pflichten für beide Seiten. Der Verkäufer muss die Ware und das Eigentum daran übergeben. Voraussetzung ist natürlich, dass die Ware mängelfrei sein muß. Der Käufer hat die Verpflichtung die Ware wie vereinbart zu bezahlen. Für einen Kaufvertrag von Privatperson zu Privatperson weichen die Regeln von denen der Kaufverträge zwischen Firmen etwas ab. Bei einem Privatkauf ist es zulässig, eine Gewährleistung für den gekauften Gegenstand im Kaufvertrag auszuschließen. Während ein Unternehmer als Verkäufer immer eine Gewährleistungspflicht von mindestens einem Jahr hat. Allerdings ist auch dies nur möglich wenn es sich um ein gebrauchtes und kein neues Produkt handelt, für diese besteht nämlich eine Mindestgewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Das Recht auf Mängelrüge

Um einen Mangel handelt es sich, wenn die gekaufte Ware eine ausdrücklich vereinbarte Eigenschaft nicht hat, oder die vereinbarte Funktion eingeschränkt ist. Der Käufer hat nun unterschiedliche Rechte gegenüber dem Verkäufer. Er kann eine Nachlieferung bzw. Reparatur oder Nachbesserung verlangen. Oder er tritt vom Kaufvertrag zurück. Auch eine Preisminderung wäre eine Option. Der Verkäufer hat auch Rechte auf die er sich berufen kann. Eine Nachbesserung, bzw. Reparatur muss ihm immer gestattet werden. Außerdem muss er die Ware nicht zurücknehmen, wenn sie fehlerfrei ist. Der Käufer hat die Ware wie vereinbart abzunehmen. Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen nämlich bei Internetkäufen oder Haustürgeschäften. Ein Rechtsanwalt mit Fachgebiet Kaufrecht wird Ihnen im Streitfall gute Hilfe leisten und dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

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