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Rechtsanwälte für Kaufrecht in Nürnberg auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Nürnberg für das rechtliche Fachgebiet Kaufrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Kaufrecht in Nürnberg
lächelnde Frau mit Einkaufstaschen
lächelnde Frau mit Einkaufstaschen ©freepik - mko

Kaufrecht

Für Kaufverträge muß keine besondere Form eingehalten werden. Formvollendet oder nicht, der Kaufvertrag ist gesetzlichen Regelungen unterworfen. So regelt das Kaufrecht unter anderem Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Von beweglichen Gütern bis hin zu Forderungen wie Rechnungen oder Schulden, kann alles gekauft werden. Für den Kauf von Häusern / Immobilien oder Grundstücken gelten, wegen der hohen Bedeutung des Kaufvertrages, eigene Regelungen.

Der Kaufvertrag – Pflichten und Rechte

Mit dem Kaufvertrag entstehen also, wie oben bereits erwähnt, für Verkäufer und Käufer Rechte und Pflichten. Die Pflicht des Verkäufers ist es, dem Kunden die Ware mitsamt dem Eigentumsanspruch zu übergeben. Die Ware hat natürlich in einwandfreiem Zustand zu sein. Der Käufer hat die Verpflichtung die Ware wie vereinbart zu bezahlen. Für einen Kaufvertrag von Privatperson zu Privatperson weichen die Regeln von denen der Kaufverträge zwischen Firmen etwas ab. Eine Gewährleistungspflicht an der Ware kann zum Beispiel ausgeschlossen werden. Einem Unternehmen ist dies nicht möglich, es hat für mindestens ein Jahr eine Gewährleistungspflicht zu gewähren. Und selbst dies geht nicht, wenn der verkaufte Gegenstand neu ist, diese unterliegen nämlich einer Mindestgewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Der Kunde und sein Recht auf Mängelrüge

Um einen Mangel handelt es sich, wenn die gekaufte Ware eine ausdrücklich vereinbarte Eigenschaft nicht hat, oder die vereinbarte Funktion eingeschränkt ist. Nach BGB § 437 stehen dem Käufer folgende Möglichkeiten offen: Er kann die Reparatur oder eine Nachbesserung verlangen, auch ein Umtausch wäre eine Möglichkeit. Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch die Minderung des Verkaufspreises ist eine Möglichkeit. Der Verkäufer hat auch Rechte auf die er sich berufen kann. Eine Nachbesserung, bzw. Reparatur muss ihm immer gestattet werden. Weist der gekaufte Gegenstand keinerlei Mängel auf, kann der Käufer nicht grundsätzlich einfach vom Vertrag zurücktreten. Hier ist der Käufer in der Pflicht und muss die Ware wie vereinbart annehmen. Eine Ausnahme zu dieser Regelung gibt es nur bei Haustürgeschäften oder auch bei Käufen im Internet. Vertrauen Sie sich einem Anwalt für Kaufrecht an und setzen Sie mit seiner Hilfe Ihre Rechte durch.

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