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Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek Heusenstamm
Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek
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Symbolbild Einkaufswagen auf Tastatur ©freepik - mko

Kaufrecht kurzgefasst

Prinzipiell können Kaufverträge formlos geschlossen werden. Der Kaufvertrag nach § 433 I BGB bildet die Basis des deutschen Kaufrechts. Das Kaufrecht gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Rechten und Pflichten vor, an deren Einhaltung sich Verkäufer und Käufer zu halten haben. Gegenstand eines Kaufvertrages können sowohl bewegliche Güter als auch Forderungen oder ähnliches sein. Weitere Regelungen werden getroffen bei z.B. Immobilienkäufen, da es hier der öffentlichen Beurkundung bedarf.

Der Kaufvertrag – Pflichten und Rechte

Es entstehen also Rechte und Pflichten für beide Seiten. Der Verkäufer muss die Ware und das Eigentum daran übergeben. Die Ware muß in einwandfreiem Zustand übergeben werden. Der Käufer hat die Verpflichtung die Ware wie vereinbart zu bezahlen. Verkauft eine Privatperson an eine andere Privatperson so unterliegen sie anderen Regelungen als Unternehmen die einen Kaufvertrag schließen. Ein Privatmann kann z.B. eine Gewährleistung für sein Produkt ausschließen. Einem Geschäftspartner ist dies nicht möglich, bzw. kann er die Gewährleistung auf max. ein Jahr herunterschrauben. Allerdings ist auch dies nur möglich wenn es sich um ein gebrauchtes und kein neues Produkt handelt, für diese besteht nämlich eine Mindestgewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Die Mängelrüge und das Recht

Ein Mangel an einer Sache kann z.B. eine Falschlieferung sein, oder ein verdorbener, beschädigter Artikel, oder er besitzt einfach eine zugesagte Eigenschaft nicht. Was kann ein Käufer tun wenn er mangelhafte Ware oder Dienstleistung feststellt? Er kann eine Nachlieferung bzw. Reparatur oder Nachbesserung verlangen. Der Kaufvertrag kann komplett wiederrufen werden. Auch die Minderung des Verkaufspreises ist eine Möglichkeit. Als Verkäufer ist man geschützt durch eigene Rechte. Die Beseitigung des Mangels bzw. die Nachbesserung muss dem Hersteller folglich ermöglicht werden. Das Gesetz gibt dem Verkäufer das Recht, einwandfreie Ware nicht zurücknehmen zu müssen. Der Verkäufer hat in diesem Fall das Recht auf Erfüllung des Vertrages zu pochen. Allerdings gibt es auch hier ein paar wenige Ausnahmen (Internetkauf, Haustürgeschäft). Vertrauen Sie sich einem Anwalt für Kaufrecht an und setzen Sie mit seiner Hilfe Ihre Rechte durch.

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