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Anwalt für Baurecht in Wiesbaden

Rechtsanwälte aus Wiesbaden für das rechtliche Fachgebiet Baurecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

privates und öffentliches Baurecht

Schlüsselübergabe VertragSchlüsselübergabe Vertrag Im Baurecht kommen neben dem BauGB viele weitere Gesetzestexte zur Anwendung. Es gibt jedoch noch einige andere Gesetze, die zu beachten sind, z.B. das BGB oder die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grungstücke oder die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Das Baurecht unterscheidet das öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Im öffentlichen Baurecht geht es um Einschränkungen der Baufreiheit und dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Das Baugesetzbuch beinhält die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts. Darin ist festgelegt, dass die Bauleitplanung der Gemeinde obliegt, die einen Flächennutzungsplan zu erstellen hat. Der Flächennutzungsplan gibt Aufschluss über geplante künftige bauliche Entwicklungen. Auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet zu erschließen ist gesetzlich geregelt. Die Erschließungskosten sind mit den jeweiligen Grundstückseignern zu teilen. Dann gibt es auch Sondervorschriften über die Sanierung von Städten und besonders auch deren alter Stadtkerne. Vor dem Bau muss der Bauplan bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und von ihr genehmigt werden. Welche Schritte kann man unternehmen, wenn man die Baugenehmigung der Gemeinde nicht erhält? Die Begleitung eines Anwalts für Baurecht in schwierigen baurechtlichen Angelegenheiten erleichtert den Weg zum Eigenheim meist beträchtlich.

Die nächsten Schritte nach der erteilten Baugenehmigung

Schlüssel hängen an einem SchlüsselboardSchlüssel hängen an einem Schlüsselboard Die Behörde hat den Bau genehmigt, nun geht es vorwiegend um privates Baurecht. Das private Baurecht umfasst die Verträge die der Bauherr mit den unterschiedlichen Gewerken schließt. Besonderes Augenmerk sollten Bauherrn auf den mit dem Architekten zu schließenden Vertrag haben, da diese oft sehr detailreich und unübersichtlich sind. Generell kann eine ungenaue Leistungsbeschreibung in Verträgen zu Problemen führen. Oder eine mangelhafte Durchführung der vereinbarten Arbeit führt zu Problemen, die den Bauherrn schnell in Not geraten lassen können. Ganz schlimm wird es, wenn eine Baufirma die Leistung verweigert oder aus eigener Notlage nicht liefern kann. Probleme während der Bauphase bringen nicht nur Ärger sie ziehen meist den Bau des Hauses beträchtlich in die Länge. Holen Sie sich rechtzeitig den Rat eines versierten Anwalts für Baurecht in Wiesbaden und vermeiden Sie damit noch größeren Schaden.

Was ist wichtig bei der Bauabnahme?

Architekt und Bauherr lesen in einem BauplanArchitekt und Bauherr lesen in einem Bauplan Mit der Bauabnahme wird am Ende der Bauzeit festgestellt, dass die Arbeit wie vertraglich vereinbart geliefert und ausgeführt wurde. Juristisch ist dies ein wichtiger Schritt. Der Bauherr erkennt damit die Leistung als erbracht an und die Beweislast für Mängel liegt nun bei ihm. Ab jetzt ist die Baufirma fünf Jahre lang in einer Gewährleistungspflicht. Auch bei weiteren neu auftretenden Schäden durch z.B. Sturm, ist nun der Eigentümer selbst in der Verantwortung.

Über Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Bauinspektor nimmt Baumängel aufBauinspektor nimmt Baumängel auf Ist das Ergebnis einer ausgeführten Arbeit nicht funktionsfähig, nicht richtig oder garnicht erbracht, spricht man von einem Baumangel. Bei festgestellten Mängeln ist die Bauabnahme nicht zu unterzeichnen! Um hier ganz sicher zu gehen, ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. In diesem Protokoll werden alle Mängel niedergeschrieben und am besten auch fotografisch festgehalten. Es gibt keine Vorschriften wie ein Abnahmeprotokoll auszusehen hat.

Folgende Punkte sind wichtig:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Rat durch einen Bausachverständigen

Sachverständige machen OrtsbegehungSachverständige machen Ortsbegehung Auf der sicheren Seite ist man mit der Unterstützung durch einen Bausachverständigen. Im Zweifelsfall notiert man sicherheitshalber auch evtl. vermeintliche Mängel. Dadurch hält man sich die Möglichkeit auf Mängelrüge offen, wenn ein Sachverständiger diesen Punkt ebenfalls als Mängel feststellt. Schwierig zu beurteilen sind am Bauende leider ausgeführte Arbeiten, die nicht mehr sichtbar sind, wie z.B. verlegte Heizungsrohre oder elektrische Kabel. Die Abnahme für derlei Arbeiten sollte deshalb stets sofort nach ihrer Fertigstellung geschehen. Als abgenommen gilt ein Neubau übrigens auch wenn: Der Bauherr reagiert nicht auf die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht zum Termin. Der Bezug des Eigenheims. Er überweist die Schlussrate oder zahlt den Handwerkern Trinkgeld!

Häufige Mängel am Bau und deren Beseitigung

junge Ingenieurin mit Plänenjunge Ingenieurin mit Plänen Viele Baumängel treten immer wieder auf. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Der Einbau der Fenster ist nicht sorgfältig genug ausgeführt und wird zu Wasserschäden führen. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Risse im Estrich entstehen vor allem durch Dehnungsfugen, die nicht nach den Regeln der Kunst ausgeführt wurden. Eine unsachgemäße Installation der Lüftungsanlagen kann zu Feuchtigkeit im Mauerwerk führen. Die häufige Anwesenheit des Bauherrn auf der Baustelle hilft um Baufehler zu vermeiden.

Was ist zu tun, wenn trotzdem ein Mängel auf der Baustelle entstanden ist?

Bauarbeiter mit Bohrmaschine repariertBauarbeiter mit Bohrmaschine repariert Lassen Sie sich nicht verleiten, den Fehler selbst zu reparieren! Stattdessen sollte der Mängel mit einem Foto als Beweismaterial festgehalten werden. Dann muss eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen erfolgen. Der Handwerker muss damit rechnen, dass der Bauherr einen Teil der Rechnung erst nach Mängelbeseitigung begleichen wird. Verstreicht die Frist ohne Reparatur so muss eine Nachfrist gesetzt werden. Ist der Schaden dann noch immer nicht behoben, darf der Bauherr einen anderen Handwerker mit der Mängelbehebung beauftragen, die Vergütung mindern oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Aus vielen Gründen ist es für alle am Bau Beteiligten ganz besonders wichtig, hieb- und stichfeste Verträge und Vereinbarungen mit Hilfe eines Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Baurecht abzuschließen. Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich einen Anwalt für Baurecht in Wiesbaden oder in der Nähe.

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