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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Internetrecht in Mönchengladbach

Rechtsanwälte aus Mönchengladbach für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Mönchengladbach
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junges Mädchen am Laptop macht downloads ©freepik - mko

Viele Rechtsbereiche berühren das Internet

Die Komplexität der Geschäftsmodelle im Internet führt zu einer Vermengung der unterschiedlichsten Rechtsgebiete. Einige Rechtsgebiete sind z.B. das Urheberrecht, das AGB-Recht, das Wettbewerbsrecht und das Marken- oder Namensrecht. Ist man nicht vom Fach kennt man vermutlich nicht alle rechtlichen Vorschriften. Eine eigene Website zu erstellen kann schon fehlerhaft beginnen. Zwingend erforderlich sind zum Beispiel das Impressum und auch die AGBs. Diese müssen speziell auf das Unternehmen ausgelegt und zulässig sein. Das alles soll für Klarheit bei Interessenten sorgen. Es mag sinnvoll erscheinen auf fremde AGBs zurückzugreifen. Unpassende Formulierungen oder unzulässige Klauseln, die man unbedacht übernimmt können jedoch schnell zu Ärger oder gar einer Abmahnung führen. Es kann auch sein, dass die AGBs für die eigene Online Firma gar nicht funktionieren. Fremde AGBs einfach zu kopieren erfüllt den Straftatbestand einer Urheberrechtsverletzung. Sich bei der Erstellung der AGBs anwaltliche Hilfe zu holen, ist der sicherste Weg um fehlende oder unzulässige Klauseln und damit einhergehende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Die Abmahnung

Internetabmahnungen haben in den letzten Jahren zugenommen. Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen sind entstanden. Eine Abmahnung rügt Fehlverhalten und mahnt Konsequenzen an. Ein Prozess vor Gericht soll durch die Abmahnung umgangen werden. Eingangs wurde bereits erwähnt, die häufigsten Gesetzesüberschreitungen geschehen beim Urheberrecht, Marken- oder Namensrecht oder auch dem Wettbewerbsrecht. Klassisch ist das Beispiel eines zugesandten Newsletters via E-Mail ohne das vorherige Einverständnis des Empfängers. Hier handelt es sich um unlauteren Wettbewerb. Das schriftliche Einverständnis des Adressaten ist also unabdingbar. Gerne wird hierfür das Double-Opt-In Verfahren angewendet. Zusätzlich muss es dem Empfänger jederzeit möglich sein sich vom Newsletter wieder abzumelden. Gleich wichtig ist das Impressum im Anhang einer jeden E-Mail. Beides ist also wichtiger Bestandteil und ein Fehlen könnte abgemahnt werden. Für bestehende Kontakte gelten die erwähnten Vorgaben nur eingeschränkt. Hier gilt in aller Regel, dass E-Mail-Werbung dann zulässig ist, wenn eine Geschäftsbeziehung zwischen den Beteiligten besteht. Es muss aber stets möglich sein der Werbung, bzw. dem Newsletter widersprechen zu können. Eine weitere Bedingung ist, dass die Werbung sich ausschließlich auf Produkte oder Dienstleistungen aus der Branche des Anbieters bezieht. Eine Floristin, die Werbung für Bohrmaschinen macht würde dieser Vorgabe also nicht entsprechen.

Filesharing und das Gesetz

Der Begriff Filesharing umschreibt das Tauschen oder Teilen von Daten über das Internet. Grundsätzlich ist das nicht strafbar. Dies bedingt aber, dass man entweder selbst der Urheber der Daten ist, oder niemand anderes die Urheberrechte beantragt hat. Nach dem Urheberrechtsgesetz gehören Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst zu den schützenswerten Gegenständen. Im Gesetzestext des UrhG § 2 Abs. 2 werden sie als „persönliche geistige Schöpfungen“ beschrieben. Ein Urheberrecht entsteht in Deutschland automatisch, gilt ein Leben lang und bis einschließlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Als Urheber darf man anderen die Nutzung an seinem Werk genehmigen, dies geschieht bei Internetnutzung in der Regel durch die Vergabe von Lizenzen. Sind auch die 70 Jahre nach Tod des Urhebers vergangen wird die Schöpfung dann „gemeinfrei“. Somit ist es ab diesem Zeitpunkt für jedermann frei zugänglich. Diese gesetzlichen Regelungen gelten auch für das Filesharing. Filesharing funktioniert auch über Torrent-seiten. Der Datentransfer geschieht dann über Filesharing Seiten, die diese Torrents entschlüsseln und ihren Kunden bereitstellen können. Problematisch wird das Filesharing, wenn die geteilten Daten eben urheberrechtlich geschützt sind und nicht mit Genehmigung des Urhebers angeboten werden. Es ist also strafbar fremde Texte, Videos, Musikdateien o.ä. ohne Genehmigung durch den Urheber herunterzuladen oder mit anderen zu teilen. Der Urheber hat mit gewaltigen Einnahmeverlusten zu kämpfen. Der Verdienst durch verkaufte CDs, DVDs, oder Eintrittsgeldern wird dadurch drastisch verringert. Anwälte oder Unternehmen werden also angestellt bzw. beauftragt solche Rechtsüberschreitungen zu ahnden. Sind Sie ein leidtragender Urheber, so suchen Sie sich Unterstützung durch einen Anwalt mit Fachrichtung Internetrecht. Durch Abmahnung wegen Filesharings kann der entstandene Schaden geahndet werden und der Anwalt sorgt so für eine Entschädigigung des entstandenen Schadens. Auch bei Filesharing in Familien müssen Gerichte immer häufiger aktiv werden. Haften die Eltern oder ihre Kinder? Es gibt ein BGH-Urteil vom März 2017 in dem entschieden wurde, dass Eltern, wenn sie es nicht selbst waren, wenigstens nachträglich versuchen müssen herauszufinden, wer in ihrem Haushalt Filesharing begangen hat. Können sie nicht namentlich nachweisen welches ihrer Kinder diese illegale Handlung vollzogen hat, so werden die Eltern selbst zur Haftung herangezogen. Bei Ehegatten verhält es sich anders, denn eine gegenseitige Überwachung könne nicht gefordert werden, lautet ein weiteres BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Leugnen beide Partner die Straftat, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein fremder Dritter den Anschluß missbräuchlich benutzt hat und der Anschlußinhaber kann in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden. Als Erstes sollte man sich, bei einer Abmahnung wegen Filesharing, um einen versierten Anwalt für Internetrecht kümmern. Die Fristsetzung in Abmahnungen sind nämlich unbedingt zu beachten und einzuhalten. Der fachkundige Anwalt wird die Sachlage prüfen und Sie rechtssicher beraten. Ohne anwaltliche Beratschlagung sollte auch keine Unterschrift auf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geleistet werden, da diese als Einverständnis gewertet werden würde. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Anwalt für Internetrecht in Mönchengladbach.

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