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Rechtsanwalt für Kaufrecht in Aachen: Den richtigen Anwalt für Ihr Rechtsproblem finden.

Rechtsanwälte aus Aachen für das rechtliche Fachgebiet Kaufrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Kaufrecht in Aachen
Symbolbild Einkaufswagen auf Karton
Symbolbild Einkaufswagen auf Karton ©freepik - mko

Kaufen und das Kaufrecht

Kaufverträge benötigen keine äußere Form. Das Gesetz hat jedoch trotzdem einige wichtige Regeln aufgestellt. Das Kaufrecht legt also fest, welche Rechte und Pflichten beide Vertragsparteien haben. Von beweglichen Gütern bis hin zu Forderungen wie Rechnungen oder Schulden, kann alles gekauft werden. Der Kauf eines Hauses bzw. einer Immobilie hat erweiterte besondere Vorgaben.

Der Kaufvertrag – Pflichten und Rechte

Mit dem Kaufvertrag entstehen also, wie oben bereits erwähnt, für Verkäufer und Käufer Rechte und Pflichten. Der Verkäufer muss die Ware und das Eigentum daran übergeben. Die Ware hat natürlich in einwandfreiem Zustand zu sein. Und der Käufer wiederum ist verpflichtet, die Ware mit dem vereinbarten Preis zu bezahlen. Für einen Kaufvertrag von Privatperson zu Privatperson weichen die Regeln von denen der Kaufverträge zwischen Firmen etwas ab. Hier kann der Verkäufer eine Gewährleistung für den verkauften Gegenstand ausschließen. Während ein Unternehmer als Verkäufer immer eine Gewährleistungspflicht von mindestens einem Jahr hat. Allerdings ist auch dies nur möglich wenn es sich um ein gebrauchtes und kein neues Produkt handelt, für diese besteht nämlich eine Mindestgewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Wenn die Ware Mängel aufweist

Ein Mangel an einer Sache kann z.B. eine Falschlieferung sein, oder ein verdorbener, beschädigter Artikel, oder er besitzt einfach eine zugesagte Eigenschaft nicht. Was kann ein Käufer tun wenn er mangelhafte Ware oder Dienstleistung feststellt? Er kann die Nacherfüllung durch den Verkäufer (Nachbesserung, Reparatur, Umtausch) einfordern. Der Kaufvertrag kann komplett wiederrufen werden. Die Minderung der Kaufsumme. Die Rechte des Verkäufers sind folgende. Die Beseitigung des Mangels bzw. die Nachbesserung muss dem Hersteller folglich ermöglicht werden. Außerdem muss er die Ware nicht zurücknehmen, wenn sie fehlerfrei ist. In diesem Fall kann er auf Vertragserfüllung bestehen. Allerdings gibt es auch hier ein paar wenige Ausnahmen (Internetkauf, Haustürgeschäft). Im Streitfall wenden Sie sich am besten an einen Fachmann und vertrauen sich einem Anwalt mit dem Fachgebiet Kaufrecht an.

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