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Rechtsanwälte für Internetrecht in Frankfurt am Main auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Rechtsanwalt Tobias Rath Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Tobias Rath
Rechtsanwalt
Rebstöcker Straße 16, 60326 Frankfurt am Main
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Mädchen mit virtual Reality Brille ©freepik - mko

Rechtssicherheit im Internet

Das Onlinerecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, es ist vielmehr eine Verknüpfung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben. Einige Rechtsgebiete sind z.B. das Urheberrecht, das AGB-Recht, das Wettbewerbsrecht und das Marken- oder Namensrecht. Ist man nicht vom Fach kennt man vermutlich nicht alle rechtlichen Vorschriften. Bereits bei der Erstellung einer eigenen Website können schwerwiegende Fehler gemacht werden. So benötigt jedes Unternehmen selbstverständlich seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein Impressum. Sie sollten möglichst genau auf das Unternehmen zugeschnitten sein. Je klarer die Vertragsbedingungen sind, desto mehr Vertrauen entsteht beim Kunden. Sich AGBs zu kopieren scheint hier ein einfacher Weg zu sein und erspart Zeit und Mühe. Leider kann genau dies schnell zu Ärger führen. Das eigene Geschäftsmodell könnte unter Umständen nicht mit den AGBs übereinstimmen. Außerdem bedeutet das Kopieren fremder AGBs auch eine Urheberrechtsverletzung. Lassen Sie sich im Zweifelsfall lieber anwaltlich beraten.

Die Abmahnung

Alle haben Angst vor einer Abmahnung im Internet. Die Rede ist hier sogar von Abmahnwellen. Unter einer Abmahnung versteht man die Aufforderung an eine Person, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten umgehend zu unterlassen. Eine Abmahnung soll Streitigkeiten außergerichtlich klären. In den häufigsten Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Markenrecht oder auch das Urheberrecht. So darf ein Newsletter per E-Mail nur nach Zustimmung des Empfängers zugesandt werden. Diese Handlung ist wettbewerbswidrig und ein klarer Verstoß gegen das UWG. Die schriftliche Zustimmung des Empfängers ist also unbedingt Voraussetzung. Für dieses Einholen der Genehmigung bedient man sich gern des Double-Opt-In Verfahrens. Der Adressat muss obendrein die Möglichkeit haben den Newsletter jederzeit abbestellen zu können. Auch das Impressum darf in keiner E-Mail fehlen. Das Fehlen dieser Kriterien ist ein Verstoß und kann zu einer Abmahnung führen. Bei bereits bestehenden Kontakten sind diese Auflagen auch, jedoch in begrenzter Form, gültig. Hier gilt in aller Regel, dass E-Mail-Werbung dann zulässig ist, wenn eine Geschäftsbeziehung zwischen den Beteiligten besteht. Jedoch gilt auch hier, dass zu jeder Zeit die Abmeldung des Newsletters möglich sein muss. Zusätzlich muss das beworbene Produkt zum jeweiligen Geschäft des Werbenden passen. Eine Floristin, die Werbung für Bohrmaschinen macht würde dieser Vorgabe also nicht entsprechen.

Gesetzliche Regelungen zum Filesharing

Internet-Tauschbörsen ermöglichen das Teilen von Daten meist in Bild-, Text-, oder Videoform. An sich ist dieses Verbreiten nicht gesetzeswidrig. Bedingung ist aber, dass man selbst der Urheber der geteilten Daten ist oder niemand anderes Urheberrechte an diesen hat. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) erklärt Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst zum Schutzgegenstand. Als Werk sind lt. UrhG § 2 Abs. 2 „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert, wie z.B. öffentliche Reden und Lichtbildwerke, Filme oder Tänze ebenso wie Werke aus dem Computerbereich. Das Urheberrecht besteht automatisch und bedarf keiner Beantragung. Es gilt ein Leben lang und noch 70 Jahre über den Tod hinaus. Der Urheber kann jedoch durch Lizenz- oder Nutzungsverträge eine Fremdnutzung erlauben. Sind auch die 70 Jahre nach Tod des Urhebers vergangen wird die Schöpfung dann „gemeinfrei“. Alle gemeinfreien Güter können nun von jedermann ohne Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden. Diese gesetzlichen Regelungen gelten auch für das Filesharing. Filesharing funktioniert auch über Torrent-seiten. Über Filesharing-Clients werden Daten entschlüsselt und können dann heruntergeladen werden. Die Nutzung oder das Kopieren fremder Inhalte (Texte, Bilder Grafiken, Musik- und Video-Dateien, Spiele usw.) ist auch und gerade im Internet festen Regeln unterworfen. Ohne Genehmigung des Urhebers Daten zu teilen oder zu verbreiten ist also verboten und strafbar. Dem Urheber der Daten geht dadurch oft viel Geld verloren. Für einen Film z.B. den man über das Internet kostenlos ansehen kann, braucht man keinen Eintritt zu zahlen oder sich eine DVD kaufen um ihn zu sehen. Dies zwingt die Urheber durch spezialisierte Unternehmen oder Anwälte auf die Einhaltung ihrer Rechte zu pochen. Wenden auch Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Internetrecht. Eine vom Anwalt für Internetrecht geschriebene Abmahnung wegen Filesharing kann für den entstandenen Schaden entschädigen. Auch bei Filesharing in Familien müssen Gerichte immer häufiger aktiv werden. Müssen Eltern ihre Kinder kontrollieren? Ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2017 besagt, dass Eltern auch nachträglich versuchen müssen heraus zu finden, wer in der Familie illegales Filesharing begangen hat. Lässt sich dies nicht mehr namentlich nachvollziehen, so sind die Eltern haftbar. Eine gegenseitige Überwachung der Ehepartner wird lt. einem BGH Urteil vom 06. Oktober 2016 nicht gefordert. Hat keiner der beiden Ehepartner die Tat begangen, so kann der Anschlussinhaber auch nicht zur Schadenshaftung genötigt werden, da ein möglicher Dritter als Täter nicht ausgeschlossen werden kann. Einen Anwalt für Internetrecht um Rat zu fragen, sollte eine der ersten Handlungen sein, wenn man eine Abmahnung bekommen hat. Auch die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Frist ist unbedingt notwendig. Der fachkundige Anwalt wird die Sachlage prüfen und Sie rechtssicher beraten. Ohne anwaltlichen Rat eine Abmahnung zu unterschreiben kommt einem Eingeständnis gleich. Nehmen Sie den Rat eines Anwaltes für Internetrecht in Anspruch.

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