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Rechtsanwälte für Internetrecht in Leipzig auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Leipzig für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Leipzig
Frau am Notebook
Frau am Notebook ©freepik - mko

Das Internetrecht

Ob als Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal, das Internet bietet eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten und das Recht wird häufig gebeugt, oft aus Unwissenheit. Einige Rechtsgebiete sind z.B. das Urheberrecht, das AGB-Recht, das Wettbewerbsrecht und das Marken- oder Namensrecht. Ist man nicht vom Fach kennt man vermutlich nicht alle rechtlichen Vorschriften. Eine eigene Website zu erstellen kann schon fehlerhaft beginnen. So benötigt jedes Unternehmen selbstverständlich seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein Impressum. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass sie möglichst genau auf das Unternehmen abgestimmt werden. Das alles soll für Klarheit bei Interessenten sorgen. Es mag sinnvoll erscheinen auf fremde AGBs zurückzugreifen. Unpassende Formulierungen oder unzulässige Klauseln, die man unbedacht übernimmt können jedoch schnell zu Ärger oder gar einer Abmahnung führen. Oder die AGBs passen nicht für das eigene Geschäftsmodell. Kopierte AGBs von einem fremden Verfasser, ohne dessen Einwilligung zur Kopie, verletzen das Urheberrecht. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt mit Schwerpunkt Internetrecht in Leipzig.

Die Abmahnung

Internetabmahnungen haben in den letzten Jahren zugenommen. Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen sind entstanden. Abmahnung bedeutet, das Hinweisen auf ein Fehlverhalten und das Anmahnen von Konsequenzen. Abmahnungen sollen vornehmlich die Gerichte entlasten durch außergerichtliche Streitbeilegung. Die häufigsten Verstöße geschehen wider dem Markenrecht, Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht. Es fehlt also beispielsweise das schriftliche Einverständnis des Empfängers dem man per E-Mail seinen Newsletter übersandt hat. Dies wäre wettbewerbswidrig und damit ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Korrekter Weise hätte das Einverständnis des Empfängers vorher schriftlich eingeholt werden müssen. Da dieses Einverständnis nachweisbar sein muss, eignet sich dafür z.B. das so genannte Double-Opt-In Verfahren. Auch die Möglichkeit sich vom Newsletter abzumelden muss in jeder E-Mail gewährleistet sein. Wie oben bereits erwähnt ist auch ein Impressum in jeder E-Mail vonnöten. Fehlt eines dieser Kriterien können rechtliche Schritte in Form einer Abmahnung eingeleitet werden. Hier gibt es jedoch Einschränkungen, denn bei bereits bestehenden Kontakten gelten diese Bedingungen nicht in vollem Umfang. In diesen Fällen ist die Zusendung von Werbung per E-Mail gestattet. Gültig ist aber hier genauso, dass der Kunde jederzeit die Möglichkeit hat der Zusendung vom Werbung per E-Mail zu widersprechen. Außerderm darf nur ein Produkt des eigenen Gewerbes beworben werden. Ein Gärtner, der für Versicherungen wirbt widerspricht diesen Voraussetzungen.

Gesetzliche Regelungen zum Filesharing

Internet-Tauschbörsen ermöglichen das Teilen von Daten meist in Bild-, Text-, oder Videoform. Prinzipiell ist dies nicht verboten. Ist man selbst der Urheber der Daten, so darf man sie natürlich teilen, oder es gibt keine Urheberrechte auf die fremden Daten, auch dann dürfen sie geteilt werden. Nach dem Urheberrechtsgesetz gehören Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst zu den schützenswerten Gegenständen. Als Werk sind lt. UrhG § 2 Abs. 2 „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert, wie z.B. öffentliche Reden und Lichtbildwerke, Filme oder Tänze ebenso wie Werke aus dem Computerbereich. Es besteht ein lebenslanges, automatisches Recht auf diesen Urheberanspruch und sogar noch 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Fremdnutzung muss folglich vom Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigt werden. Nach diesen 70 Jahren über den Tod des Urhebers hinaus, wird das Werk dann „gemeinfrei“. Als gemeinfreies Gut ist es nun für jedermann frei zugänglich. Auch für das Filesharing gelten diese Richtlinien. Filesharing funktioniert beispielsweise durch Torrentseiten. Filesharing-Clients entschlüsseln die Daten und ermöglichen so ein Herunterladen. Die Nutzung oder das Kopieren fremder Inhalte (Texte, Bilder Grafiken, Musik- und Video-Dateien, Spiele usw.) ist auch und gerade im Internet festen Regeln unterworfen. Man macht sich deshalb strafbar, wenn man diese Daten ohne Lizenz oder Genehmigung herunterlädt bzw. mit anderen teilt. Dies bedeutet für den Urheber einen beträchtlichen Einnahmeverlust. Ein kostenlos heruntergeladener Film mindert die Einnahmen des Urhebers am Eintritt oder den Verdienst durch eine verkaufte DVD. Darum werden Anwälte oder Unternehmen engagiert um solche Urheberrechtsverletzungen gezielt aufzuspüren. Sind Sie ein leidtragender Urheber, so suchen Sie sich Unterstützung durch einen Anwalt mit Fachrichtung Internetrecht. Eine vom Anwalt für Internetrecht geschriebene Abmahnung wegen Filesharing kann für den entstandenen Schaden entschädigen. Häufig müssen sich Gerichte auch mit illegalem Filesharing in der Familie auseinandersetzen. Haften die Eltern für ihre Kinder? Eltern sind verpflichtet sich auch nachträglich um Aufklärung zu kümmern wer in ihrer Familie für das illegale Filesharing verantwortlich ist, wenn sie es nicht selbst begangen haben, so ein Urteil des BGH vom 30. März 2017. War es ein Kind aus ihrer Familie, so muss sein Name auch genannt werden um den Eltern die Selbsthaftung zu ersparen. In einem weiteren BGH Urteil werden Ehepartner von einer gegenseitigen Überwachung des Partner aber freigesprochen. Hat keiner der beiden Ehepartner die Tat begangen, so kann der Anschlussinhaber auch nicht zur Schadenshaftung genötigt werden, da ein möglicher Dritter als Täter nicht ausgeschlossen werden kann. Bekommt man eine Abmahnung wegen Filesharing wendet man sich am besten sehr zeitnah an einen Anwalt für Internetrecht. Achten Sie auch unbedingt auf die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Frist. Der Anwalt behält dies und andere Fallstricke sicher im Auge. Ohne anwaltliche Beratschlagung sollte auch keine Unterschrift auf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geleistet werden, da diese als Einverständnis gewertet werden würde. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Internetrecht über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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