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Rechtsanwälte für Internetrecht in Krefeld auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Krefeld für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Krefeld
Datenanalysten an Computerkonsole
Datenanalysten an Computerkonsole ©freepik - mko

Internet – Welches Recht gilt?

Ob als Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal, das Internet bietet eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten und das Recht wird häufig gebeugt, oft aus Unwissenheit. Meist handelt es sich um das Marken- oder Namenrecht, das AGB-Recht oder das Wettbewerbsrecht und natürlich das Urheberrecht. Ein Laie tut sich bei all den rechtlichen Anordnungen schwer. Allein bei der Konstruktion der Website können gravierende Fehler passieren. Zwingend erforderlich sind zum Beispiel das Impressum und auch die AGBs. Genau und auf das Online-Geschäft abgestimmt sollten sie sein. Das schafft Vertrauen auf beiden Seiten. Sich die Arbeit durch die Übernahme fremder AGBs zu erleichtern erscheint als Arbeitserleichterung. Schnell kann man sich so jedoch Ärger einhandeln. Das eigene Geschäftsmodell könnte unter Umständen nicht mit den AGBs übereinstimmen. Erfolgt die Übernahme fremder AGBs ohne Einwilligung des Verfassers, so verletzt man auch sein Urheberrecht. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Krefelder Anwalt zur Prüfung vor.

Wie kommt es zur Internet-Abmahnung?

Internetabmahnungen haben in den letzten Jahren zugenommen. Von regelrechten Abmahnwellen und sogenannten Abmahnanwälten wird inzwischen gesprochen. Eine Abmahnung im Internet ist die formale Aufforderung ein bestimmtes Verhalten oder auch eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Abmahnungen sollen vornehmlich die Gerichte entlasten durch außergerichtliche Streitbeilegung. Meistens hat man hierbei gegen geltendes Marken- oder Urheberrecht, oder auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Nur wenn der Adressat vorher dem Erhalt von Newslettern explizit zugestimmt hat ist die Zusendung dieser auch rechtens. Dies wäre wettbewerbswidrig und damit ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Die schriftliche Zustimmung des Empfängers ist also unbedingt Voraussetzung. Da dieses Einverständnis nachweisbar sein muss, eignet sich dafür z.B. das so genannte Double-Opt-In Verfahren. Der Adressat muss obendrein die Möglichkeit haben den Newsletter jederzeit abbestellen zu können. Auch das Impressum darf in keiner E-Mail fehlen. Eine Missachtung kann zu rechtlichen Schritten gegen den Versender führen. Diese Vorgaben gelten für bestehende Geschäftsbeziehungen nur in eingeschränkter Form. Denn hier ist eine per E-Mail übermittelte Werbung zulässig. Unter der gleichen Bedingung, dass der Kontakt sich auch von diesen Werbe-E-Mails jederzeit abmelden kann. Außerderm darf nur ein Produkt des eigenen Gewerbes beworben werden. Eine Floristin, die Werbung für Bohrmaschinen macht würde dieser Vorgabe also nicht entsprechen.

Die Rechtslage des Filesharing in Kürze

Der Begriff Filesharing umschreibt das Tauschen oder Teilen von Daten über das Internet. An sich ist dieses Verbreiten nicht gesetzeswidrig. Es ist aber nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass man selbst der Urheber der Daten ist oder es auch keinen anderen Urheber gibt, der noch Anspruch darauf erheben kann. Nach dem Urheberrechtsgesetz gehören Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst zu den schützenswerten Gegenständen. Als Werk sind lt. UrhG § 2 Abs. 2 „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert, wie z.B. öffentliche Reden und Lichtbildwerke, Filme oder Tänze ebenso wie Werke aus dem Computerbereich. Das Urheberrecht besteht automatisch und bedarf keiner Beantragung. Es gilt ein Leben lang und noch 70 Jahre über den Tod hinaus. Als Urheber darf man anderen die Nutzung an seinem Werk genehmigen, dies geschieht bei Internetnutzung in der Regel durch die Vergabe von Lizenzen. Nach Erlöschen des Urheberrechts gilt das Werk als „gemeinfrei“. Jeder darf nun dieses Werk ohne Genehmigung nutzen. Diese Vorgaben sind auch für das Filesharing anzuwenden. Ermöglicht wird Filesharing durch sogenannte Torrent-Seiten. Sie ermöglichen den Datentransfer durch Entschlüsselung und Bereitstellung. Problematisch wird das Filesharing, wenn die geteilten Daten eben urheberrechtlich geschützt sind und nicht mit Genehmigung des Urhebers angeboten werden. Ohne die Erlaubnis in Form einer Lizenz oder eines schriftlichen Einverständnisses wäre das Kopieren oder Verbreiten fremder Daten folglich eine strafbare Handlung. Der Urheber hat mit gewaltigen Einnahmeverlusten zu kämpfen. Er muss auf Einnahmen durch Eintritt oder den Kauf von DVD oder CD unfreiwillig verzichten. Darum werden Anwälte oder Unternehmen engagiert um solche Urheberrechtsverletzungen gezielt aufzuspüren. Wurden Ihre Urheberrechte mißachtet, so wenden Sie sich an einen Anwalt mit Fachgebiet Internetrecht. Erkämpfen Sie sich mit seiner Hilfe ihr Recht und minimieren sie so den entstandenen Verlust. Gerichte haben sich immer öfter auch mit Filesharing in Familien auseinanderzusetzen. Gibt es eine elterliche Haftung? Ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2017 besagt, dass Eltern auch nachträglich versuchen müssen heraus zu finden, wer in der Familie illegales Filesharing begangen hat. War es ein Kind aus ihrer Familie, so muss sein Name auch genannt werden um den Eltern die Selbsthaftung zu ersparen. Wiederum entschied das BGH in einem Urteil vom 06. Oktober, denn Eheleute sollen sich nicht gegenseitig überwachen müssen. Streiten beide die Tat ab, kann der Anschlussinhaber nicht zur Schadenersatzhaftung herangezogen werden, da grundsätzlich auch ein Dritter den Download in Gang gesetzt haben könnte. Wird man des Filesharings abgemahnt ist es wichtig sich unbedingt bald den Rat eines Anwaltes für Internetrecht einzuholen. Jede Abmahnung beinhaltet eine zeitliche Fristsetzung innerhalb der reagiert werden muss. Der kontaktierte Anwalt wird für Sie den Fall fachkundig prüfen. Leisten Sie keine Unterschrift unter eine Abmahnung oder die sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung, dies kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Anwalt für Internetrecht in Krefeld.

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