anwaltssuche
Suche

Finden Sie einen Anwalt für Internetrecht in Hamburg für Ihre Rechtsfragen

Rechtsanwälte aus Hamburg für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Hamburg
Datenanalysten an Computerkonsole
Datenanalysten an Computerkonsole ©freepik - mko

Viele Rechtsbereiche berühren das Internet

Ob als Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal, das Internet bietet eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten und das Recht wird häufig gebeugt, oft aus Unwissenheit. Die Rechtsgebiete um die es hierbei überwiegend geht sind das Urheberrecht, das AGB-Recht, genauso wie das Wettbewerbsrecht oder das Marken- und das Namensrecht. Rechtliche Auflagen sind oft schwer zu überblicken. Schon vor Beginn einer eigenen Online Plattform kann man rechtliche, folgenschwere Fehler begehen. Auf keinen Fall dürfen die AGBs und das Impressum fehlen. Sie sollten möglichst genau auf das Unternehmen zugeschnitten sein. Das schafft Vertrauen auf beiden Seiten. Sich AGBs zu kopieren scheint hier ein einfacher Weg zu sein und erspart Zeit und Mühe. Schnell kann man sich so jedoch Ärger einhandeln. Das eigene Geschäftsmodell könnte unter Umständen nicht mit den AGBs übereinstimmen. Zusätzlich begeht man durch die Kopie auch eine Urheberrechtsverletzung. Eine rechtliche Prüfung ist aus diesen Gründen immer ratsam.

Internetabmahnung

Das Wort Abmahnung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Rede ist hier sogar von Abmahnwellen. Bei einer Abmahnung wird auf ein Fehlverhalten hingewiesen und mit Strafen gedroht. Ein Prozess vor Gericht soll durch die Abmahnung umgangen werden. Eingangs wurde bereits erwähnt, die häufigsten Gesetzesüberschreitungen geschehen beim Urheberrecht, Marken- oder Namensrecht oder auch dem Wettbewerbsrecht. Typischer Fehler ist beispielsweise das Zusenden eines Newsletters per E-Mail ohne der vorherigen Zustimmung des Empfängers. Diese Handlung ist wettbewerbswidrig und ein klarer Verstoß gegen das UWG. Die schriftliche Zustimmung des Empfängers ist also unbedingt Voraussetzung. Um dieses Einverständnis später auch nachweisen zu können verwenden viele das Double-Opt-In Verfahren. Natürlich muss dem Empfänger jederzeit die Abmeldung vom Newsletter möglich sein. Auch das Impressum darf in keiner E-Mail fehlen. Fehlt eines dieser Kriterien können rechtliche Schritte in Form einer Abmahnung eingeleitet werden. Diese Vorgaben gelten für bestehende Geschäftsbeziehungen nur in eingeschränkter Form. Diesen Kontakten darf man durchaus Werbung per E-Mail übermitteln. Es muss aber stets möglich sein der Werbung, bzw. dem Newsletter widersprechen zu können. Beinahe selbstverständlich dürfen nur Dinge des eigenen Geschäftszweiges beworben werden. Beispielhaft für untersagte Werbung wäre hier die Kosmetikerin, die Werbung für Wandfarbe macht.

Filesharing und das Gesetz

Internet-Tauschbörsen ermöglichen das Teilen von Daten meist in Bild-, Text-, oder Videoform. Der Gesetzgeber verbietet dies nicht grundsätzlich. Dies bedingt aber, dass man entweder selbst der Urheber der Daten ist, oder niemand anderes die Urheberrechte beantragt hat. Schützenswerte Gegenstände lt. UrhG sind Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Dies umfasst „alle persönlichen geistigen Schöpfungen“ lt. UrhG § 2 Abs. 2. Ein Urheberrecht entsteht in Deutschland automatisch, gilt ein Leben lang und bis einschließlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Fremdnutzung kann der Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigen. Sind auch die 70 Jahre nach Tod des Urhebers vergangen wird die Schöpfung dann „gemeinfrei“. Damit ist gemeint, dass ab nun jeder Interessierte das Werk ohne Zahlungsverpflichtung oder Genehmigung verwenden darf. Gleiche Regelungen gelten auch für das Teilen von Daten über Internet, dem Filesharing. Sogenannte Torrentseiten ermöglichen das Filesharing. Der Datentransfer geschieht dann über Filesharing Seiten, die diese Torrents entschlüsseln und ihren Kunden bereitstellen können. Auch bei Filesharing muss sich an o.g. urheberrechtliche Vorgaben gehalten werden. Ohne Genehmigung des Urhebers Daten zu teilen oder zu verbreiten ist also verboten und strafbar. Dies bedeutet für den Urheber einen beträchtlichen Einnahmeverlust. Der Verdienst durch verkaufte CDs, DVDs, oder Eintrittsgeldern wird dadurch drastisch verringert. Dies zwingt die Urheber durch spezialisierte Unternehmen oder Anwälte auf die Einhaltung ihrer Rechte zu pochen. Als geprellter Urheber sollte man sich dringend dem versierten Rat und der Unterstützung eines Anwalts für Internetrecht anvertrauen. Dieser kann durch Abmahnungen wegen unerlaubten Filesharings den entstandenen Schaden verringern. Häufig müssen sich Gerichte auch mit illegalem Filesharing in der Familie auseinandersetzen. Müssen Eltern ihre Kinder kontrollieren? Eltern sind durchaus in der Pflicht herauszufinden wer in der Familie das Filesharing begangen hat, so urteilte der BGH am 30. März 2017. War es ein Kind aus ihrer Familie, so muss sein Name auch genannt werden um den Eltern die Selbsthaftung zu ersparen. Ein weiteres BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016 kommt zu dem Ergebnis, dass Eheleute sich nicht gegenseitig überwachen müssen. Streiten beide die Tat ab, kann der Anschlussinhaber nicht zur Schadenersatzhaftung herangezogen werden, da grundsätzlich auch ein Dritter den Download in Gang gesetzt haben könnte. Bekommt man eine Abmahnung wegen Filesharing wendet man sich am besten sehr zeitnah an einen Anwalt für Internetrecht. Auch die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Frist ist unbedingt notwendig. Der Anwalt wird für Sie prüfen, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und die Fristsetzung sowie der geforderte Schadensersatz gerechtfertigt sind. Unterschreiben Sie ohne anwaltlichen Rat keine Abmahnung, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme. Nehmen Sie den Rat eines Anwaltes für Internetrecht in Anspruch.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.