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Rechtsanwälte aus Krefeld für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Krefeld
Datenanalysten an Computerkonsole
Datenanalysten an Computerkonsole ©freepik - mko

Das Recht und das Internet

Die Nutzung des Internets ist immens und weit mehr als nur eine Verkaufsplattform. Die Gesetze, die das Onlinerecht berühren sind folgerichtig sehr zahlreich. Rechtsgebiete wie das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht kommen hier zur Anwendung, aber auch Markenrecht und das AGB-Recht werden bemüht. Die vielen rechtlichen Bestimmungen sind für Nichtjuristen kaum zu überblicken. Gleich bei der Erstellung der Website können fundamentale Fehler begangen werden. Zwingend erforderlich sind zum Beispiel das Impressum und auch die AGBs. Diese müssen speziell auf das Unternehmen ausgelegt und zulässig sein. Da dies Vertrauen beim Kunden schafft und für Klarheit sorgt. Das Übernehmen von fremden AGBs scheint in manchen Fällen verlockend einfach und unkompliziert. Schnell kann man sich so jedoch Ärger einhandeln. Die AGBs beinhalten für die eigene Website falsche Formulierungen und führen so schnell zu Abmahnungen. Zusätzlich begeht man durch die Kopie auch eine Urheberrechtsverletzung. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Krefelder Anwalt zur Prüfung vor.

Internetabmahnung

Das Wort Abmahnung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Unschöne Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen werden gebraucht. Eine Abmahnung im Internet ist die formale Aufforderung ein bestimmtes Verhalten oder auch eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Sie soll die außergerichtliche Einigung von Streitigkeiten ermöglichen. Wie bereits oben erwähnt handelt es sich hierbei meist um Vergehen gegen das Markenrecht, Urheberrecht oder auch das Wettbewerbsrecht. Klassisch ist das Beispiel eines zugesandten Newsletters via E-Mail ohne das vorherige Einverständnis des Empfängers. Ohne diese Zustimmung beginge man einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz. Die schriftliche Zustimmung des Empfängers ist also unbedingt Voraussetzung. Für dieses Einholen der Genehmigung bedient man sich gern des Double-Opt-In Verfahrens. Zusätzlich muss es dem Empfänger jederzeit möglich sein sich vom Newsletter wieder abzumelden. Außerdem ist das Impressum jeder E-Mail anzufügen. Das Fehlen dieser Kriterien ist ein Verstoß und kann zu einer Abmahnung führen. Diese Vorgaben gelten für bestehende Geschäftsbeziehungen nur in eingeschränkter Form. In diesen Fällen ist die Zusendung von Werbung per E-Mail gestattet. Der Empfänger muss jedoch auch hier stets eine "Opt-Out"-Möglichkeit haben. Außerdem dürfen Dienstleister nur Produkte oder Dienstleistungen ihres jeweiligen Berufsstandes bewerben. Eine Bücherei, die Werbung für Rasenmäher macht würde diesen Voraussetzungen also nicht entsprechen.

Die Rechtslage des Filesharing in Kürze

Internet-Tauschbörsen ermöglichen das Teilen von Daten meist in Bild-, Text-, oder Videoform. Prinzipiell ist dies gesetzlich erlaubt. Ist man selbst der Urheber der Daten, so darf man sie natürlich teilen, oder es gibt keine Urheberrechte auf die fremden Daten, auch dann dürfen sie geteilt werden. Schriften der Literatur, der Wissenschaft oder auch künstlerische Werke fallen unter den Schutz des Urheberrechtsgesetz (UrhG). Gemeint sind damit „persönliche geistige Schöpfungen“ (UrhG § 2 Abs. 2). Das Urheberrecht besteht automatisch und bedarf keiner Beantragung. Es gilt ein Leben lang und noch 70 Jahre über den Tod hinaus. Fremdnutzung kann der Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigen. Ist der Urheber verstorben und die 70 Jahre sind verstrichen, gilt das Werk „gemeinfrei“. Somit ist es ab diesem Zeitpunkt für jedermann frei zugänglich. Diese Regelungen sind auch für das Filesharing anzuwenden. Sogenannte Torrentseiten ermöglichen das Filesharing. Filesharing-Clients entschlüsseln die Daten und ermöglichen so ein Herunterladen. Problematisch wird das Filesharing, wenn die geteilten Daten eben urheberrechtlich geschützt sind und nicht mit Genehmigung des Urhebers angeboten werden. Es gilt als strafbare Handlung, Daten ohne Lizenz bzw. Genehmigung des Urhebers mit anderen zu teilen. Denn für den Urheber ist dies ein beträchtliches Verlustgeschäft. Es schmälert sein Einkommen beträchtlich, gerade wenn es um CDs, DVDs oder auch Eintrittsgelder geht. Spezialisierte Unternehmen und Anwälte werden gezielt auf solche Urheberrechtsverletzungen angesetzt. Sind Sie ein leidtragender Urheber, so suchen Sie sich Unterstützung durch einen Anwalt mit Fachrichtung Internetrecht. Diese Vergehen werden dann durch den beauftragten Anwalt mit einer Abmahnung wegen Filesharing geahndet. Filesharing gibt es auch in Familien und die Gerichte müssen sich damit auseinandersetzen. Haften die Eltern für ihre Kinder? Laut einem BGH-Urteil vom 30. März 2017 müssen Eltern zumindest nachträglich recherchieren, wenn sie das Filesharing nicht selbst begangen haben. Ist dies nicht möglich, so haften auch in diesem Fall die Eltern für ihre Kinder. Von Ehepartnern könne jedoch keine gegenseitige Überwachung gefordert werden lautet ein BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Da auch ein dritter Täter nicht ausgeschlossen werden kann, entgeht der Anschlussinhaber einer Schadenersatzhaftung, wenn beide Ehepartner die Tat abstreiten. Bei einer Abmahnung wegen Filesharing ist es unbedingt ratsam sich dem Rat und dem Wissen eines Anwalts für Internetrecht anzuvertrauen. Ein weiterer Fallstrick ist auch die gesetzte Frist in einer Abmahnung, die es unbedingt einzuhalten gilt. Der kontaktierte Anwalt wird für Sie den Fall fachkundig prüfen. Mit der wichtigste Rat ist, keine voreiligen und unüberlegten Unterschriften zu leisten, da dies meist als Schuldanerkennung gewertet wird. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Anwalt für Internetrecht in Krefeld.

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