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Anwalt für Internetrecht in Lübeck auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Lübeck für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Lübeck
Serverraum mit Racks
Serverraum mit Racks ©freepik - mko

Das Internetrecht

Die Nutzung des Internets ist immens und weit mehr als nur eine Verkaufsplattform. Die Gesetze, die das Onlinerecht berühren sind folgerichtig sehr zahlreich. So geht es z.B. um die AGBs, den Wettbewerb, Abmahnungen oder Datenschutz bis hin zu Influencer Werbung im E-Commerce und der Vermeidung von Schleichwerbung. Gesetzliche Regelungen sind dem Laien oft nicht bekannt. Eine eigene Website zu erstellen kann schon fehlerhaft beginnen. So benötigt jedes Unternehmen selbstverständlich seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein Impressum. Und das ist auch noch möglichst genau auf die Internetfirma abzustimmen. Klare Vertragsbedingungen sorgen nicht zuletzt auch bei Verbrauchern für Vertrauen. Hier auf AGBs von anderen Websites zurückzugreifen scheint eine einfache Lösung. Leider kann genau dies schnell zu Ärger führen. Das eigene Geschäftsmodell könnte unter Umständen nicht mit den AGBs übereinstimmen. Kopierte AGBs von einem fremden Verfasser, ohne dessen Einwilligung zur Kopie, verletzen das Urheberrecht. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Lübecker Anwalt zur Prüfung vor.

Die Abmahnung im Internet

Das Wort Abmahnung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Es wird sogar von Abmahnwellen gesprochen. Eine Abmahnung im Internet ist die formale Aufforderung ein bestimmtes Verhalten oder auch eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung. In den meisten Fällen hat man gegen das Marken- oder Urheberrecht verstoßen. Typischer Fehler ist beispielsweise das Zusenden eines Newsletters per E-Mail ohne der vorherigen Zustimmung des Empfängers. Man hätte mit der Zusendung bereits wettbewerbswidrig gehandelt. Korrekter Weise hätte das Einverständnis des Empfängers vorher schriftlich eingeholt werden müssen. Da dieses Einverständnis nachweisbar sein muss, eignet sich dafür z.B. das so genannte Double-Opt-In Verfahren. Zusätzlich muss es dem Empfänger jederzeit möglich sein sich vom Newsletter wieder abzumelden. Außerdem ist das Impressum jeder E-Mail anzufügen. Das Fehlen dieser Kriterien ist ein Verstoß und kann zu einer Abmahnung führen. Für bestehende Kontakte gelten die erwähnten Vorgaben nur eingeschränkt. Diesen Kontakten darf man durchaus Werbung per E-Mail übermitteln. Unter der gleichen Bedingung, dass der Kontakt sich auch von diesen Werbe-E-Mails jederzeit abmelden kann. Es wird hier jedoch sehr Wert darauf gelegt, dass die Werbung einen direkten Bezug zum Geschäft des Versenders hat. Ein Gärtner, der für Versicherungen wirbt widerspricht diesen Voraussetzungen.

Filesharing und das Gesetz

Internet-Tauschbörsen ermöglichen das Teilen von Daten meist in Bild-, Text-, oder Videoform. Prinzipiell ist dies gesetzlich erlaubt. Voraussetzung ist jedoch, man besitzt selbst die Urheberrechte über den geteilten Inhalt, oder es gibt keinen Urheberrechtsanspruch an den geteilten Daten. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke aus Literatur, auch künstlerische oder wissenschaftliche Werke. Das UrhG § 2 Abs. 2 beschreibt diese Werke mit den Worten „persönliche geistige Schöfpungen“. Ein Urheberrecht entsteht in Deutschland automatisch, gilt ein Leben lang und bis einschließlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Fremdnutzung kann der Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigen. Nach diesen 70 Jahren über den Tod des Urhebers hinaus, wird das Werk dann „gemeinfrei“. Somit ist es ab diesem Zeitpunkt für jedermann frei zugänglich. Gleiche Regelungen gelten auch für das Teilen von Daten über Internet, dem Filesharing. Sogenannte Torrentseiten ermöglichen das Filesharing. Sie entschlüsseln die Daten und stellen sie den Kunden bereit. Problematisch wird das Filesharing, wenn die geteilten Daten eben urheberrechtlich geschützt sind und nicht mit Genehmigung des Urhebers angeboten werden. Es gilt als strafbare Handlung, Daten ohne Lizenz bzw. Genehmigung des Urhebers mit anderen zu teilen. Dies ist verständlich, da der Urheber mit der Vergabe von Lizenzen Geld verdient, welches ihm fehlt, wenn für die Nutzung sträflicherweise nicht bezahlt wird. Der Verdienst durch verkaufte CDs, DVDs, oder Eintrittsgeldern wird dadurch drastisch verringert. Dies zwingt die Urheber durch spezialisierte Unternehmen oder Anwälte auf die Einhaltung ihrer Rechte zu pochen. Geschädigte Urheber sollten sich dringend an einen Anwalt mit Fachgebiet Internet richten um sich vor Missbrauch zu schützen. Eine vom Anwalt für Internetrecht geschriebene Abmahnung wegen Filesharing kann für den entstandenen Schaden entschädigen. Immer öfter beschäftigt auch illegales Filesharing in Familien die Gerichte. Haften die Eltern für ihre Kinder? Laut einem BGH-Urteil vom 30. März 2017 müssen Eltern zumindest nachträglich recherchieren, wenn sie das Filesharing nicht selbst begangen haben. Können sie nicht namentlich nachweisen welches ihrer Kinder diese illegale Handlung vollzogen hat, so werden die Eltern selbst zur Haftung herangezogen. Ein weiteres BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016 kommt zu dem Ergebnis, dass Eheleute sich nicht gegenseitig überwachen müssen. Leugnen beide Partner die Straftat, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein fremder Dritter den Anschluß missbräuchlich benutzt hat und der Anschlußinhaber kann in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden. Bei einer Abmahnung wegen Filesharing ist es unbedingt ratsam sich dem Rat und dem Wissen eines Anwalts für Internetrecht anzuvertrauen. Jede Abmahnung beinhaltet eine zeitliche Fristsetzung innerhalb der reagiert werden muss. Der fachkundige Anwalt wird die Sachlage prüfen und Sie rechtssicher beraten. Mit der wichtigste Rat ist, keine voreiligen und unüberlegten Unterschriften zu leisten, da dies meist als Schuldanerkennung gewertet wird. Nutzen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme.

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