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Das Recht und das Internet

Ob als Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal, das Internet bietet eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten und das Recht wird häufig gebeugt, oft aus Unwissenheit. Rechtsgebiete wie das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht kommen hier zur Anwendung, aber auch Markenrecht und das AGB-Recht werden bemüht. Die vielen rechtlichen Bestimmungen sind für Nichtjuristen kaum zu überblicken. Bereits bei der Erstellung einer eigenen Website können schwerwiegende Fehler gemacht werden. AGBs und das Impressum beispielsweise werden oft vernachlässigt oder weggelassen, sie gehören aber unbedingt zu einer Website. Und das ist auch noch möglichst genau auf die Internetfirma abzustimmen. Das schafft Vertrauen auf beiden Seiten. Am einfachsten erscheint es da, sich eines Vordruckes für AGBs zu bedienen. Unpassende Formulierungen oder unzulässige Klauseln, die man unbedacht übernimmt können jedoch schnell zu Ärger oder gar einer Abmahnung führen. Die AGBs beinhalten für die eigene Website falsche Formulierungen und führen so schnell zu Abmahnungen. Erfolgt die Übernahme fremder AGBs ohne Einwilligung des Verfassers, so verletzt man auch sein Urheberrecht. Eine rechtliche Prüfung ist aus diesen Gründen immer ratsam.

Internetabmahnung

Abmahnungen im Internet sind gar nicht selten. Es wird sogar von Abmahnwellen gesprochen. Eine Abmahnung im Internet ist die formale Aufforderung ein bestimmtes Verhalten oder auch eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Die außergerichtliche Einigung soll angestrebt werden. Die häufigsten Verstöße geschehen wider dem Markenrecht, Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht. Typischer Fehler ist beispielsweise das Zusenden eines Newsletters per E-Mail ohne der vorherigen Zustimmung des Empfängers. Dies wäre wettbewerbswidrig und damit ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Das schriftliche Einverständnis des Adressaten ist also unabdingbar. Gerne wird hierfür das Double-Opt-In Verfahren angewendet. Zusätzlich muss es dem Empfänger jederzeit möglich sein sich vom Newsletter wieder abzumelden. Ebensowichtig ist das Impressung im Anhang einer jeden E-Mail. Eine Missachtung kann zu rechtlichen Schritten gegen den Versender führen. Bei bereits bestehenden Kontakten, also Geschäftsbeziehungen, gelten diese Maßgaben in etwas abgeschwächter Form. Hier gilt in aller Regel, dass E-Mail-Werbung dann zulässig ist, wenn eine Geschäftsbeziehung zwischen den Beteiligten besteht. Allerdings gilt auch hier, dass der Adressat der Zusendung von Werbung jederzeit widersprechen kann. Außerderm darf nur ein Produkt des eigenen Gewerbes beworben werden. Beispielhaft für untersagte Werbung wäre hier die Kosmetikerin, die Werbung für Wandfarbe macht.

Wann ist Filesharing gesetzeswidrig?

Der Austausch von Bildern, Texten, Liedern oder ähnlichem per Internet wird Filesharing genannt. An sich ist dieses Verbreiten nicht gesetzeswidrig. Voraussetzung ist jedoch, man besitzt selbst die Urheberrechte über den geteilten Inhalt, oder es gibt keinen Urheberrechtsanspruch an den geteilten Daten. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke aus Literatur, auch künstlerische oder wissenschaftliche Werke. Das UrhG § 2 Abs. 2 beschreibt diese Werke mit den Worten „persönliche geistige Schöfpungen“. Als solches hat der Urheber ein automatisches lebenslanges Recht an seiner Schöpfung und dies auch noch weitere 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Der Urheber kann jedoch durch Lizenz- oder Nutzungsverträge eine Fremdnutzung erlauben. Mit Ende der 70-jährigen Schutzfrist wird das Werk dann „gemeinfrei“. Als gemeinfreies Gut ist es nun für jedermann frei zugänglich. Diese Regelungen sind auch für das Filesharing anzuwenden. Filesharing funktioniert beispielsweise durch Torrentseiten. Der Datentransfer geschieht dann über Filesharing Seiten, die diese Torrents entschlüsseln und ihren Kunden bereitstellen können. Auch bei Filesharing muss sich an o.g. urheberrechtliche Vorgaben gehalten werden. Ohne die Erlaubnis in Form einer Lizenz oder eines schriftlichen Einverständnisses wäre das Kopieren oder Verbreiten fremder Daten folglich eine strafbare Handlung. Dem Urheber entstehen dadurch nämlich mitunter enorme Gewinneinbußen. Für ein kostenlos heruntergeladenes Lied kann man sich so manchen CD-Kauf sparen. Viele Urheber wenden sich darum an Anwälte oder auch an Unternehmen die sich darauf spezialisiert haben solche Straftaten aufzudecken. Wenden auch Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Internetrecht. Durch ihn kommen Sie zu Ihrem Recht und zur Begleichung Ihres durch Filesharing entstandenen Verlustes. Häufig müssen sich Gerichte auch mit illegalem Filesharing in der Familie auseinandersetzen. Haften die Eltern oder ihre Kinder? Eltern müssen auch nachträglich versuchen herauszufinden wer ihrer Kinder illegales Filesharing begangen hat, so urteilte am 30. März 2017 der BGH. Finden sie heraus, dass ihr Kind die Straftat begangen hat, sind sie verpflichtet seinen Namen zu nennen, ansonsten haften sie selbst Von Ehepartnern könne jedoch keine gegenseitige Überwachung gefordert werden lautet ein BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Da auch ein dritter Täter nicht ausgeschlossen werden kann, entgeht der Anschlussinhaber einer Schadenersatzhaftung, wenn beide Ehepartner die Tat abstreiten. Bei einer Abmahnung wegen Filesharing ist es unbedingt ratsam sich dem Rat und dem Wissen eines Anwalts für Internetrecht anzuvertrauen. Abmahnungen sind mit Fristen versehen, die es einzuhalten gilt. Ihr Anwalt wird dann für Sie die Überprüfung des Falles sowie die Richtigkeit über Fristsetzung und Schadensersatz in seine Hand nehmen. Mit der wichtigste Rat ist, keine voreiligen und unüberlegten Unterschriften zu leisten, da dies meist als Schuldanerkennung gewertet wird. Holen Sie sich Hilfe bei einem Anwalt für Internetrecht.

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