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Finden Sie einen Anwalt für Internetrecht in Münster für Ihre Rechtsfragen

Rechtsanwälte aus Münster für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Münster
Mann surft im Internet
Mann surft im Internet ©freepik - mko

Welches Recht fürs Internet?

Das Internetrecht, oder Onlinerecht, beinhaltet ganz viele unterschiedliche Rechtsgebiete. So geht es z.B. um die AGBs, den Wettbewerb, Abmahnungen oder Datenschutz bis hin zu Influencer Werbung im E-Commerce und der Vermeidung von Schleichwerbung. Ist man nicht vom Fach kennt man vermutlich nicht alle rechtlichen Vorschriften. Eine eigene Website zu erstellen kann schon fehlerhaft beginnen. AGBs und das Impressum beispielsweise werden oft vernachlässigt oder weggelassen, sie gehören aber unbedingt zu einer Website. Sehr präzise und genau müssen sie auf das Unternehmen passen. Das schafft Vertrauen auf beiden Seiten. Hier auf AGBs von anderen Websites zurückzugreifen scheint eine einfache Lösung. Schnell kann man sich so jedoch Ärger einhandeln. Oder die AGBs passen nicht für das eigene Geschäftsmodell. Das Kopieren fremder AGBs ohne Zustimmung der Urhebers, führt zur Verletzung des Urheberrechtes. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Münsterer Anwalt zur Prüfung vor.

Abmahnung

Das Wort Abmahnung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Rede ist hier sogar von Abmahnwellen. Unter einer Abmahnung versteht man die Aufforderung an eine Person, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten umgehend zu unterlassen. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung. In den meisten Fällen hat man gegen das Marken- oder Urheberrecht verstoßen. Nur wenn der Adressat vorher dem Erhalt von Newslettern explizit zugestimmt hat ist die Zusendung dieser auch rechtens. Anderenfalls wäre dies ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Um eine Abmahnung zu vermeiden, muss vor Versendung von Newslettern oder Werbung das schriftliche Einverständnis des Empfängers vorliegen. Da dieses Einverständnis nachweisbar sein muss, eignet sich dafür z.B. das so genannte Double-Opt-In Verfahren. Zusätzlich muss es dem Empfänger jederzeit möglich sein sich vom Newsletter wieder abzumelden. Außerdem ist das Impressum jeder E-Mail anzufügen. Eine Missachtung kann zu rechtlichen Schritten gegen den Versender führen. Eine kleine Erleichterung besteht hier in der Einschränkung für bereits bestehende Kontakte. Hier gilt in aller Regel, dass E-Mail-Werbung dann zulässig ist, wenn eine Geschäftsbeziehung zwischen den Beteiligten besteht. Unter der gleichen Bedingung, dass der Kontakt sich auch von diesen Werbe-E-Mails jederzeit abmelden kann. Eine weitere Bedingung ist, dass die Werbung sich ausschließlich auf Produkte oder Dienstleistungen aus der Branche des Anbieters bezieht. Beispielhaft für untersagte Werbung wäre hier die Kosmetikerin, die Werbung für Wandfarbe macht.

Wann ist Filesharing gesetzeswidrig?

Filesharing ist das Tauschen von schöpferischen Daten via Internet. Prinzipiell ist dies nicht verboten. Voraussetzung ist jedoch, man besitzt selbst die Urheberrechte über den geteilten Inhalt, oder es gibt keinen Urheberrechtsanspruch an den geteilten Daten. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke aus Literatur, auch künstlerische oder wissenschaftliche Werke. Im Gesetzestext des UrhG § 2 Abs. 2 werden sie als „persönliche geistige Schöpfungen“ beschrieben. Es besteht ein lebenslanges, automatisches Recht auf diesen Urheberanspruch und sogar noch 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Als Urheber darf man anderen die Nutzung an seinem Werk genehmigen, dies geschieht bei Internetnutzung in der Regel durch die Vergabe von Lizenzen. Nach obengenannter Schutzfrist von 70 Jahren wird das Werk dann „gemeinfrei“. Jeder darf nun dieses Werk ohne Genehmigung nutzen. Diese Regelungen sind auch für das Filesharing anzuwenden. Filesharing wird z.B. ermöglicht durch Torrentseiten. Sie ermöglichen den Datentransfer durch Entschlüsselung und Bereitstellung. Problematisch wird das Filesharing, wenn die geteilten Daten eben urheberrechtlich geschützt sind und nicht mit Genehmigung des Urhebers angeboten werden. Es ist also strafbar fremde Texte, Videos, Musikdateien o.ä. ohne Genehmigung durch den Urheber herunterzuladen oder mit anderen zu teilen. Dem Urheber entstehen dadurch nämlich mitunter enorme Gewinneinbußen. Ein kostenlos heruntergeladener Film mindert die Einnahmen des Urhebers am Eintritt oder den Verdienst durch eine verkaufte DVD. Spezialisierte Unternehmen und Anwälte werden gezielt auf solche Urheberrechtsverletzungen angesetzt. Als geprellter Urheber sollte man sich dringend dem versierten Rat und der Unterstützung eines Anwalts für Internetrecht anvertrauen. Eine vom Anwalt für Internetrecht geschriebene Abmahnung wegen Filesharing kann für den entstandenen Schaden entschädigen. Immer öfter beschäftigt auch illegales Filesharing in Familien die Gerichte. Gibt es eine elterliche Haftung? Ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2017 besagt, dass Eltern auch nachträglich versuchen müssen heraus zu finden, wer in der Familie illegales Filesharing begangen hat. Einer Selbsthaftung können die Eltern nur dann entgehen, wenn sie den Namen des Kindes benennen, das die illegale Handlung vollzogen hat. Ein weiteres BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016 kommt zu dem Ergebnis, dass Eheleute sich nicht gegenseitig überwachen müssen. Im Zweifelsfall sind deshalb beide freizusprechen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein unbekannter Dritter für den Download verantwortlich ist. Wird man des Filesharings abgemahnt ist es wichtig sich unbedingt bald den Rat eines Anwaltes für Internetrecht einzuholen. Jede Abmahnung beinhaltet eine zeitliche Fristsetzung innerhalb der reagiert werden muss. Auch darauf wird ein versierter Anwalt achten. Leisten Sie keine Unterschrift unter eine Abmahnung oder die sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung, dies kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Holen Sie sich Hilfe bei einem Anwalt für Internetrecht.

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