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Einen Anwalt für Internetrecht in Bochum auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Bochum für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Bochum
Nahaufnahme von Rack-Servern
Nahaufnahme von Rack-Servern ©freepik - mko

Das Recht und das Internet

Das Onlinerecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, es ist vielmehr eine Verknüpfung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben. Da geht es um Datenschutz und Haftung, um Urheberrechte oder Namensrechte bis hin zu strafrechtlichen Delikten wie Phishing. Die vielen rechtlichen Bestimmungen sind für Nichtjuristen kaum zu überblicken. Eine eigene Website zu erstellen kann schon fehlerhaft beginnen. Auf keinen Fall dürfen die AGBs und das Impressum fehlen. Und das ist auch noch möglichst genau auf die Internetfirma abzustimmen. Das alles soll für Klarheit bei Interessenten sorgen. Am einfachsten erscheint es da, sich eines Vordruckes für AGBs zu bedienen. Unzulässige Klauseln könnten jedoch eine Abmahnung provizieren. Oder die AGBs passen nicht für das eigene Geschäftsmodell. Das Kopieren fremder AGBs ohne Zustimmung der Urhebers, führt zur Verletzung des Urheberrechtes. Rechtssicherheit bietet dabei ein Anwalt für Internetrecht in Bochum

Abmahnung

Alle haben Angst vor einer Abmahnung im Internet. Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen sind entstanden. Bei einer Abmahnung wird auf ein Fehlverhalten hingewiesen und mit Strafen gedroht. Abmahnungen sollen vornehmlich die Gerichte entlasten durch außergerichtliche Streitbeilegung. Eingangs wurde bereits erwähnt, die häufigsten Gesetzesüberschreitungen geschehen beim Urheberrecht, Marken- oder Namensrecht oder auch dem Wettbewerbsrecht. Klassisch ist das Beispiel eines zugesandten Newsletters via E-Mail ohne das vorherige Einverständnis des Empfängers. Hier handelt es sich um unlauteren Wettbewerb. Richtig gewesen wäre es also vorher eine schriftliche Zustimmung des Empfängers einzuholen. Hierfür wird gerne das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Natürlich muss dem Empfänger jederzeit die Abmeldung vom Newsletter möglich sein. Gleich wichtig ist das Impressum im Anhang einer jeden E-Mail. Eine Missachtung kann zu rechtlichen Schritten gegen den Versender führen. Eine kleine Erleichterung besteht hier in der Einschränkung für bereits bestehende Kontakte. In diesen Fällen ist die Zusendung von Werbung per E-Mail gestattet. Es muss aber stets möglich sein der Werbung, bzw. dem Newsletter widersprechen zu können. Zusätzlich muss das beworbene Produkt zum jeweiligen Geschäft des Werbenden passen. Eine Bücherei, die Werbung für Rasenmäher macht würde diesen Voraussetzungen also nicht entsprechen.

Filesharing und das Urheberrechtsgesetz

Der Austausch von Bildern, Texten, Liedern oder ähnlichem per Internet wird Filesharing genannt. An sich ist dieses Verbreiten nicht gesetzeswidrig. Voraussetzung ist jedoch, man besitzt selbst die Urheberrechte über den geteilten Inhalt, oder es gibt keinen Urheberrechtsanspruch an den geteilten Daten. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) erklärt Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst zum Schutzgegenstand. Gemeint sind damit „persönliche geistige Schöpfungen“ (UrhG § 2 Abs. 2). Das Urheberrecht besteht automatisch und bedarf keiner Beantragung. Es gilt ein Leben lang und noch 70 Jahre über den Tod hinaus. Während dieser Zeit kann man als Fremdnutzer nur durch Lizenzkauf oder Genehmigung des Urhebers auf diese Werke zugreifen. Ist der Urheber verstorben und die 70 Jahre sind verstrichen, gilt das Werk „gemeinfrei“. Somit ist es ab diesem Zeitpunkt für jedermann frei zugänglich. Gleiche Regelungen gelten auch für das Teilen von Daten über Internet, dem Filesharing. Filesharing wird z.B. ermöglicht durch Torrentseiten. Filesharing-Clients entschlüsseln die Daten und ermöglichen so ein Herunterladen. Problematisch wird das Filesharing, wenn die geteilten Daten eben urheberrechtlich geschützt sind und nicht mit Genehmigung des Urhebers angeboten werden. Es gilt als strafbare Handlung, Daten ohne Lizenz bzw. Genehmigung des Urhebers mit anderen zu teilen. Dies ist verständlich, da der Urheber mit der Vergabe von Lizenzen Geld verdient, welches ihm fehlt, wenn für die Nutzung sträflicherweise nicht bezahlt wird. Es schmälert sein Einkommen beträchtlich, gerade wenn es um CDs, DVDs oder auch Eintrittsgelder geht. Viele Urheber wenden sich darum an Anwälte oder auch an Unternehmen die sich darauf spezialisiert haben solche Straftaten aufzudecken. Als geprellter Urheber sollte man sich dringend dem versierten Rat und der Unterstützung eines Anwalts für Internetrecht anvertrauen. Erkämpfen Sie sich mit seiner Hilfe ihr Recht und minimieren sie so den entstandenen Verlust. Gerichte haben sich immer öfter auch mit Filesharing in Familien auseinanderzusetzen. Wer haftet in der Familie? Eltern müssen auch nachträglich versuchen herauszufinden wer ihrer Kinder illegales Filesharing begangen hat, so urteilte am 30. März 2017 der BGH. Ist dies nicht möglich, so haften auch in diesem Fall die Eltern für ihre Kinder. Wiederum entschied das BGH in einem Urteil vom 06. Oktober, denn Eheleute sollen sich nicht gegenseitig überwachen müssen. Leugnen beide Partner die Straftat, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein fremder Dritter den Anschluß missbräuchlich benutzt hat und der Anschlußinhaber kann in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden. Bekommt man eine Abmahnung wegen Filesharing wendet man sich am besten sehr zeitnah an einen Anwalt für Internetrecht. Die Fristsetzung in Abmahnungen sind nämlich unbedingt zu beachten und einzuhalten. Der fachkundige Anwalt wird die Sachlage prüfen und Sie rechtssicher beraten. Leisten Sie keine Unterschrift unter eine Abmahnung oder die sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung, dies kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Nehmen Sie den Rat eines Anwaltes für Internetrecht in Anspruch.

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