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Anwalt für Internetrecht in Freiburg im Breisgau auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Freiburg im Breisgau für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Freiburg im Breisgau
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Mädchen mit virtual Reality Brille ©freepik - mko

Das Recht und das Internet

Die Komplexität der Geschäftsmodelle im Internet führt zu einer Vermengung der unterschiedlichsten Rechtsgebiete. Die Rechtsgebiete um die es hierbei überwiegend geht sind das Urheberrecht, das AGB-Recht, genauso wie das Wettbewerbsrecht oder das Marken- und das Namensrecht. Ist man nicht vom Fach kennt man vermutlich nicht alle rechtlichen Vorschriften. Allein bei der Konstruktion der Website können gravierende Fehler passieren. Lange nicht jedem ist bewusst, dass AGBs und Impressum Bestandteil einer Website sein müssen. Genau und auf das Online-Geschäft abgestimmt sollten sie sein. Je klarer die Vertragsbedingungen sind, desto mehr Vertrauen entsteht beim Kunden. Am einfachsten erscheint es da, sich eines Vordruckes für AGBs zu bedienen. Aber unvorsichtigerweise übernommene, unzulässige Klauseln können schnell zu Abmahnungen führen. Es kann auch sein, dass die AGBs für die eigene Online Firma gar nicht funktionieren. Das Kopieren fremder AGBs ohne Zustimmung der Urhebers, führt zur Verletzung des Urheberrechtes. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt mit Schwerpunkt Internetrecht in Freiburg im Breisgau.

Wie kommt es zur Internet-Abmahnung?

Zum großen Schreckgespenst im Internet ist inzwischen das Wort Abmahnung geworden. Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen sind entstanden. Eine Abmahnung im Internet ist die formale Aufforderung ein bestimmtes Verhalten oder auch eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Ein Prozess vor Gericht soll durch die Abmahnung umgangen werden. Die häufigsten Verstöße geschehen wider dem Markenrecht, Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht. Typischer Fehler ist beispielsweise das Zusenden eines Newsletters per E-Mail ohne der vorherigen Zustimmung des Empfängers. Anderenfalls wäre dies ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Richtig gewesen wäre es also vorher eine schriftliche Zustimmung des Empfängers einzuholen. Gerne wird hierfür das Double-Opt-In Verfahren angewendet. Zusätzlich muss es dem Empfänger jederzeit möglich sein sich vom Newsletter wieder abzumelden. Auch das Impressum darf in keiner E-Mail fehlen. Fehlt eines dieser Kriterien können rechtliche Schritte in Form einer Abmahnung eingeleitet werden. Bei bereits bestehenden Kontakten sind diese Auflagen auch, jedoch in begrenzter Form, gültig. In diesen Fällen ist die Zusendung von Werbung per E-Mail gestattet. Allerdings gilt auch hier, dass der Adressat der Zusendung von Werbung jederzeit widersprechen kann. Zusätzlich muss das beworbene Produkt zum jeweiligen Geschäft des Werbenden passen. Ein Gärtner, der für Versicherungen wirbt widerspricht diesen Voraussetzungen.

Filesharing und das Urheberrechtsgesetz

Über das Internet werden Daten meist in Form von Texten, Liedern oder Videos getauscht, dies nennt man Filesharing. Prinzipiell ist dies gesetzlich erlaubt. Allerdings nur unter der Voraussetzung, man ist selbst Urheber der getauschten Daten oder die Urheberrechte sind bereits erloschen. Unter das Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG, fallen Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Dies umfasst „alle persönlichen geistigen Schöpfungen“ lt. UrhG § 2 Abs. 2. Als solches hat der Urheber ein automatisches lebenslanges Recht an seiner Schöpfung und dies auch noch weitere 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Fremdnutzung muss folglich vom Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigt werden. Nach Erlöschen des Urheberrechts gilt das Werk als „gemeinfrei“. Somit ist es ab diesem Zeitpunkt für jedermann frei zugänglich. Gleiche Regelungen gelten auch für das Teilen von Daten über Internet, dem Filesharing. Filesharing wird z.B. ermöglicht durch Torrentseiten. Über Filesharing-Clients werden Daten entschlüsselt und können dann heruntergeladen werden. Auch Filesharing ist also diesen urheberrechtlichen Bedingungen unterworfen. Man macht sich deshalb strafbar, wenn man diese Daten ohne Lizenz oder Genehmigung herunterlädt bzw. mit anderen teilt. Dem Urheber entstehen dadurch nämlich mitunter enorme Gewinneinbußen. Für einen Film z.B. den man über das Internet kostenlos ansehen kann, braucht man keinen Eintritt zu zahlen oder sich eine DVD kaufen um ihn zu sehen. Darum werden Anwälte oder Unternehmen engagiert um solche Urheberrechtsverletzungen gezielt aufzuspüren. Geschädigte Urheber sollten sich dringend an einen Anwalt mit Fachgebiet Internet richten um sich vor Missbrauch zu schützen. Durch Abmahnung wegen Filesharings kann der entstandene Schaden geahndet werden und der Anwalt sorgt so für eine Entschädigigung des entstandenen Schadens. Häufig müssen sich Gerichte auch mit illegalem Filesharing in der Familie auseinandersetzen. Gibt es eine elterliche Haftung? Es gibt ein BGH-Urteil vom März 2017 in dem entschieden wurde, dass Eltern, wenn sie es nicht selbst waren, wenigstens nachträglich versuchen müssen herauszufinden, wer in ihrem Haushalt Filesharing begangen hat. Finden sie heraus, dass ihr Kind die Straftat begangen hat, sind sie verpflichtet seinen Namen zu nennen, ansonsten haften sie selbst Bei Ehegatten verhält es sich anders, denn eine gegenseitige Überwachung könne nicht gefordert werden, lautet ein weiteres BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Streiten beide die Tat ab, kann der Anschlussinhaber nicht zur Schadenersatzhaftung herangezogen werden, da grundsätzlich auch ein Dritter den Download in Gang gesetzt haben könnte. Als Erstes sollte man sich, bei einer Abmahnung wegen Filesharing, um einen versierten Anwalt für Internetrecht kümmern. Ein weiterer Fallstrick ist auch die gesetzte Frist in einer Abmahnung, die es unbedingt einzuhalten gilt. Der kontaktierte Anwalt wird für Sie den Fall fachkundig prüfen. Unterschreiben Sie ohne anwaltlichen Rat keine Abmahnung, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme. Ein Anwalt für Internetrecht wird zu einer modifizierten Unterlassungserklärung raten und diese für Sie formulieren.

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