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Ihren Anwalt für Internetrecht in Münster finden

Rechtsanwälte aus Münster für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Münster
Mann surft im Internet
Mann surft im Internet ©freepik - mko

Viele Rechtsbereiche berühren das Internet

Die Nutzung des Internets ist immens und weit mehr als nur eine Verkaufsplattform. Die Gesetze, die das Onlinerecht berühren sind folgerichtig sehr zahlreich. Einige Rechtsgebiete sind z.B. das Urheberrecht, das AGB-Recht, das Wettbewerbsrecht und das Marken- oder Namensrecht. Gesetzliche Regelungen sind dem Laien oft nicht bekannt. Allein bei der Konstruktion der Website können gravierende Fehler passieren. Auf keinen Fall dürfen die AGBs und das Impressum fehlen. Sie sollten möglichst genau auf das Unternehmen zugeschnitten sein. Das alles soll für Klarheit bei Interessenten sorgen. Am einfachsten erscheint es da, sich eines Vordruckes für AGBs zu bedienen. Unzulässige Klauseln könnten jedoch eine Abmahnung provizieren. Es kann auch sein, dass die AGBs nicht für die eigene Firmenidee funktionieren. Zusätzlich begeht man durch die Kopie auch eine Urheberrechtsverletzung. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Münsterer Anwalt zur Prüfung vor.

Die Abmahnung im Internet

Immer öfter hört man von Internetabmahnungen. Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen sind entstanden. Abmahnung bedeutet, das Hinweisen auf ein Fehlverhalten und das Anmahnen von Konsequenzen. Die außergerichtliche Einigung soll angestrebt werden. Meistens hat man hierbei gegen geltendes Marken- oder Urheberrecht, oder auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Nur wenn der Adressat vorher dem Erhalt von Newslettern explizit zugestimmt hat ist die Zusendung dieser auch rechtens. Hier handelt es sich um unlauteren Wettbewerb. Die schriftliche Zustimmung des Empfängers ist also unbedingt Voraussetzung. Hierfür wird meist das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Der Adressat muss obendrein die Möglichkeit haben den Newsletter jederzeit abbestellen zu können. Gleich wichtig ist das Impressum im Anhang einer jeden E-Mail. Bereits ein Verstoß gegen nur eines dieser Kriterien rechtfertigt eine Abmahnung. Für bestehende Kontakte gelten die erwähnten Vorgaben nur eingeschränkt. In diesen Fällen ist die Zusendung von Werbung per E-Mail gestattet. Allerdings gilt auch hier, dass der Adressat der Zusendung von Werbung jederzeit widersprechen kann. Außerderm darf nur ein Produkt des eigenen Gewerbes beworben werden. Beispielhaft für untersagte Werbung wäre hier die Kosmetikerin, die Werbung für Wandfarbe macht.

Die Rechtslage des Filesharing in Kürze

Unter Filesharing versteht man das Teilen von Bildern, Texten, Videos oder Liedern im Internet. Prinzipiell ist dies nicht verboten. Allerdings nur unter der Voraussetzung, man ist selbst Urheber der getauschten Daten oder die Urheberrechte sind bereits erloschen. Unter das Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG, fallen Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Das UrhG § 2 Abs. 2 beschreibt diese Werke mit den Worten „persönliche geistige Schöfpungen“. Der Urheber muss nicht aktiv ein Urheberrecht für sein Werk beantragen, dies ist ein automatisches Recht und besteht ein Leben lang und zusätzlich noch weitere 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Während dieser Zeit kann man als Fremdnutzer nur durch Lizenzkauf oder Genehmigung des Urhebers auf diese Werke zugreifen. Nach diesen 70 Jahren über den Tod des Urhebers hinaus, wird das Werk dann „gemeinfrei“. Als gemeinfreies Gut ist es nun für jedermann frei zugänglich. Dies ist auch nicht anders bei Filesharing. Dieses Teilen wird unter anderem durch Torrentseiten ermöglicht. Filesharing-Seiten können diese Daten entschlüsseln und für den Download bereitstellen. Wie bereits erwähnt gilt auch hier das Urheberrecht. Urheberrechtlich geschützte Daten herunterzuladen und oder sie gar mit anderen zu teilen, ist auch hier ohne Lizenz oder Genehmigung des Urhebers gesetzeswidrig. Der Urheber hat mit gewaltigen Einnahmeverlusten zu kämpfen. Für ein kostenlos heruntergeladenes Lied kann man sich so manchen CD-Kauf sparen. Um diese Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren werden gezielt Anwälte eingesetzt. Als geprellter Urheber sollte man sich dringend dem versierten Rat und der Unterstützung eines Anwalts für Internetrecht anvertrauen. Dieser kann durch Abmahnungen wegen unerlaubten Filesharings den entstandenen Schaden verringern. Auch bei Filesharing in Familien müssen Gerichte immer häufiger aktiv werden. Gibt es eine elterliche Haftung? Eltern müssen auch nachträglich versuchen herauszufinden wer ihrer Kinder illegales Filesharing begangen hat, so urteilte am 30. März 2017 der BGH. Lässt sich dies nicht mehr namentlich nachvollziehen, so sind die Eltern haftbar. Wiederum entschied das BGH in einem Urteil vom 06. Oktober, denn Eheleute sollen sich nicht gegenseitig überwachen müssen. Kann man einen unbekannten Dritten als Täter nicht ausschließen, kann der Anschlussinhaber für ein illegales Download nicht zur Haftung herangezogen werden. Bei einer Abmahnung wegen Filesharing ist es unbedingt ratsam sich dem Rat und dem Wissen eines Anwalts für Internetrecht anzuvertrauen. Auch die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Frist ist unbedingt notwendig. Ihr Anwalt wird dann für Sie die Überprüfung des Falles sowie die Richtigkeit über Fristsetzung und Schadensersatz in seine Hand nehmen. Ohne anwaltlichen Rat eine Abmahnung zu unterschreiben kommt einem Eingeständnis gleich. Holen Sie sich Hilfe bei einem Anwalt für Internetrecht.

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