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Infos über Anwälte für Internetrecht in Osnabrück
Hacker hält Bitcoins in der Hand
Hacker hält Bitcoins in der Hand ©freepik - mko

Das Recht und das Internet

Das Onlinerecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, es ist vielmehr eine Verknüpfung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben. Rechtsgebiete wie das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht kommen hier zur Anwendung, aber auch Markenrecht und das AGB-Recht werden bemüht. Die vielen rechtlichen Bestimmungen sind für Nichtjuristen kaum zu überblicken. Eine häufige Fehlerquelle mit weitreichenden Folgen ist bereits die Erstellung der Website selbst. Auf keinen Fall dürfen die AGBs und das Impressum fehlen. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass sie möglichst genau auf das Unternehmen abgestimmt werden. Das alles soll für Klarheit bei Interessenten sorgen. Sich die Arbeit durch die Übernahme fremder AGBs zu erleichtern erscheint als Arbeitserleichterung. Schnell kann man sich so jedoch Ärger einhandeln. Die AGBs beinhalten für die eigene Website falsche Formulierungen und führen so schnell zu Abmahnungen. Fremde AGBs einfach zu kopieren erfüllt den Straftatbestand einer Urheberrechtsverletzung. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt mit Schwerpunkt Internetrecht in Osnabrück.

Was hat es mit der Internetabmahnung auf sich?

Abmahnungen im Internet sind gar nicht selten. Von regelrechten Abmahnwellen und sogenannten Abmahnanwälten wird inzwischen gesprochen. Eine Abmahnung rügt Fehlverhalten und mahnt Konsequenzen an. Eine Abmahnung soll Streitigkeiten außergerichtlich klären. Wie bereits oben erwähnt handelt es sich hierbei meist um Vergehen gegen das Markenrecht, Urheberrecht oder auch das Wettbewerbsrecht. Typischer Fehler ist beispielsweise das Zusenden eines Newsletters per E-Mail ohne der vorherigen Zustimmung des Empfängers. Ohne diese Zustimmung beginge man einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz. Korrekter Weise hätte das Einverständnis des Empfängers vorher schriftlich eingeholt werden müssen. Hierfür wird gerne das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Auch die Möglichkeit sich vom Newsletter abzumelden muss in jeder E-Mail gewährleistet sein. Wie oben bereits erwähnt ist auch ein Impressum in jeder E-Mail vonnöten. Fehlt eines dieser Kriterien können rechtliche Schritte in Form einer Abmahnung eingeleitet werden. Eine kleine Erleichterung besteht hier in der Einschränkung für bereits bestehende Kontakte. In diesen Fällen ist die Zusendung von Werbung per E-Mail gestattet. Jedoch gilt auch hier, dass zu jeder Zeit die Abmeldung des Newsletters möglich sein muss. Beinahe selbstverständlich dürfen nur Dinge des eigenen Geschäftszweiges beworben werden. So darf eine Gärtnerei beispielsweise keine Werbung für Versicherungen bewerben.

Gesetzliche Regelungen zum Filesharing

Über das Internet werden Daten meist in Form von Texten, Liedern oder Videos getauscht, dies nennt man Filesharing. Prinzipiell ist dies gesetzlich erlaubt. Bedingung ist aber, dass man selbst der Urheber der geteilten Daten ist oder niemand anderes Urheberrechte an diesen hat. Nach dem Urheberrechtsgesetz gehören Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst zu den schützenswerten Gegenständen. Sie gelten lt. UrhG § 2 Abs. 2 zu den „persönlichen geistigen Schöpfungen“. Es besteht ein lebenslanges, automatisches Recht auf diesen Urheberanspruch und sogar noch 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Während dieser Zeit kann man als Fremdnutzer nur durch Lizenzkauf oder Genehmigung des Urhebers auf diese Werke zugreifen. Sind auch die 70 Jahre nach Tod des Urhebers vergangen wird die Schöpfung dann „gemeinfrei“. Als gemeinfreies Gut ist es nun für jedermann frei zugänglich. Diese Vorgaben sind auch für das Filesharing anzuwenden. Filesharing wird z.B. ermöglicht durch Torrentseiten. Filesharing-Clients entschlüsseln die Daten und ermöglichen so ein Herunterladen. Auch bei Filesharing muss sich an o.g. urheberrechtliche Vorgaben gehalten werden. Man macht sich deshalb strafbar, wenn man diese Daten ohne Lizenz oder Genehmigung herunterlädt bzw. mit anderen teilt. Dies bedeutet für den Urheber einen beträchtlichen Einnahmeverlust. Für ein kostenlos heruntergeladenes Lied kann man sich so manchen CD-Kauf sparen. Spezialisierte Unternehmen und Anwälte werden gezielt auf solche Urheberrechtsverletzungen angesetzt. Wenden auch Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Internetrecht. Durch Abmahnung wegen Filesharings kann der entstandene Schaden geahndet werden und der Anwalt sorgt so für eine Entschädigigung des entstandenen Schadens. Immer öfter beschäftigt auch illegales Filesharing in Familien die Gerichte. Haften die Eltern oder ihre Kinder? Eltern müssen auch nachträglich versuchen herauszufinden wer ihrer Kinder illegales Filesharing begangen hat, so urteilte am 30. März 2017 der BGH. Einer Selbsthaftung können die Eltern nur dann entgehen, wenn sie den Namen des Kindes benennen, das die illegale Handlung vollzogen hat. Eine gegenseitige Überwachung der Ehepartner wird lt. einem BGH Urteil vom 06. Oktober 2016 nicht gefordert. Streiten beide die Tat ab, kann der Anschlussinhaber nicht zur Schadenersatzhaftung herangezogen werden, da grundsätzlich auch ein Dritter den Download in Gang gesetzt haben könnte. Mit einer Abmahnung wegen Filesharing sollte man sich unbedingt einem Anwalt für Internetrecht anvertrauen. Ein weiterer Fallstrick ist auch die gesetzte Frist in einer Abmahnung, die es unbedingt einzuhalten gilt. Auch darauf wird ein versierter Anwalt achten. Mit der wichtigste Rat ist, keine voreiligen und unüberlegten Unterschriften zu leisten, da dies meist als Schuldanerkennung gewertet wird. Nutzen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme.

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