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Rechtsanwälte und Kanzleien für Strafrecht in München finden

Rechtsanwälte aus München für das rechtliche Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

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Rechtsanwalt Dr. jur. Franz Sußner Starnberg
Rechtsanwalt Dr. jur. Franz Sußner
Kanzlei Dr. Sußner
Rechtsanwalt
Possenhofener Straße 6 A, 82319 Starnberg
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Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Das Strafrecht – Definition und Hintergründe

Im Strafgesetzbuch ist das Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts zu finden. Zusätzlich zum Strafrecht gibt es das Nebenstrafrecht. Es enthält eine Reihe von Gesetzen, die das StGB erweitern. Genannt werden können hier u.a. das Versammlungsgesetz VersG, das Bundesdatenschutzgesetz BDSG oder auch das Handelsgesetzbuch HGB. Das Strafverfahrensrecht zählt zum formellen Strafrecht. Somit befasst es sich inhaltlich mit dem Ablauf eines Strafprozesses sowie mit der Prozesskostenhilfe. Eine Sonderstellung des Strafrechtes nimmt das Jugendstrafrecht ein. Noch eine Besonderheit gilt für das Ordnungswidrigkeitenrecht, denn hier wird nicht mit Strafen sondern mit Geldbußen geandet. Vertrauen Sie sich möglichst frühzeitig einem Rechtsanwalt für Strafrecht in München an.

Das Gerichtsverfassungsgesetz regelt die sachlichen Zuständigkeiten und teilt je nach Strafmaß ein.

Ist das zu erwartende Strafmaß unter zwei Jahren, so fällt es in die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichtes. Es gibt neben dem Schöffengericht auch ein Jugendschöffengericht für jugendliche Straftäter. Tätig wird das Schöffengericht bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren. Die Große Strafkammer beim Landgericht ist zuständig in allen anderen Fällen. So zum Beispiel, wenn eine Sicherungsverwahrung oder Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt zu erwarten ist. Das Oberlandesgericht ist zuständig, wenn gegen Urteile der Amtsgerichte Revision beantragt wird oder auch bei Beschwerden über Beschlüsse der Landgerichte.

Das Bundesgesetz für Betäubungsmittel

Im BtMG ist streng geregelt, wer unter welchen Voraussetzungen zum Umgang mit Betäubungsmitteln berechtigt ist. Den Anbau oder Handel mit Betäubungsmitteln sowie auch deren Besitz nennt man Umgang. Die Anlage I des BtMG nennt die "nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel", also alle Substanzen, die keinen therapeutischen Nutzen aber hohes Suchtpotential aufweisen. Hierzu gehören alle illegalen Drogen wie u.a. Marihuana, Heroin selbstverständlich auch synthetische Drogen. Der Umgang mit diesen Stoffen ist verboten und wird strafrechtlich sanktioniert. Schon die Aufforderung zum Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht rechtens. Die Anlage II des BtMG beinhält Betäubungsmittel, die zwar verkehrsfähig sind, also die Berechtigung für die Herstellung und den Vertrieb erworben werden kann, aber trotzdem nicht verschreibungsfähig sind. Anlage III des BtMG listet Betäubungsmittel, die verkehrsfähig und verschreibungsfähig (aus Sicht des Arztes, oder der Apotheken) bzw. verschreibungspflichtig (aus Patientensicht) und somit erwerbbar sind. Ohne eine entsprechende Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln ist es auch Apotheken untersagt diese Mittel auszugeben. Ist die Notwendigkeit gegeben, so ist ein Arzt berechtigt Medikamente der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes zu verschreiben. Sind Sie mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt geraten hilft Ihnen ein Anwalt für Strafrecht in München.

Drogenerkennung im Straßenverkehr

Frau hält eine Kapsel Extasy wischen den FingernFrau hält eine Kapsel Extasy wischen den Fingern Prinzipiell ist der Konsum von Betäubungsmitteln untersagt, wenn man am Straßenverkehr teilnehmen möchte. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt und zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Auch ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz wird eingeleitet. Auch ist der Entzug der Fahrerlaubnis zu erwarten. Eine weitere, häufige Maßnahme ist die medizinisch-psychologische Untersuchung kurz MPU. Eine MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist mit hohen Kosten und Auflagen verbunden, zu tragen hat sie der Verkehrssünder selbst.

Körperverletzung – Das müssen Sie wissen

Wird die Unversehrtheit einer Person von einer anderen durch Gesundheitsschädigungen oder körperlichen Misshandlungen beeinträchtigt, so spricht man von Körperverletzung. Physische Gewalt wird auch als Körperverletzung gewertet, da das Wohlbefinden eines Menschen beeinträchtigt wird. Je nach Schwere der Körperverletzung kann die verhängte Strafe bis hin zu fünf Jahren Haft bedeuten. Unter versuchte Körperverletzung fällt auch die Planung der Tat. Nach fünf Jahren verjährt sowohl die einfache als auch die fahrlässige Körperverletzung. Wird sie als schwer oder gefährlich eingestuft, oder ist das Opfer ein Schutzbefohlener, so tritt eine Verjährung erst nach 10 Jahren ein. Die längste Verjährungsfrist bei Körperverletzung beträgt 20 Jahre. Sie gilt für Körperverletzung mit Todesfolge und auch bei Verstümmelung weiblicher Genitalien. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Ein Opferanwalt kann bei Gericht beantragt werden. Dieses entscheidet ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, seine Kosten übernimmt der Staat. Es gibt das Opferentschädigungsgesetz, in dem die Schmerzensgeldansprüche eines Opfers geregelt sind. Ein Anwalt für Strafrecht ist vor Gericht spätestens zwingend nötig wenn es sich um eine Anklage wegen mittelschwerer oder schwerer Körperverletzung handelt. Strafen und Vorstrafen beeinträchtigen schließlich das ganze weitere Leben.

Wann wird das Jugendstrafrecht angewandt?

Pickpocket Dieb stiehlt ein Smartphone aus einem RucksackPickpocket Dieb stiehlt ein Smartphone aus einem Rucksack Es ist das Alter, nicht der Delikt, der darüber entscheidet ob das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Auch wenn jugendliche Täter mit Strafen zu rechnen haben, so steht beim Jugendstrafrecht eindeutig die Einordnung in das soziale Leben der sich in der Entwicklung befindlichen Menschen im Vordergrund. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) sind Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig und demnach strafunmündig. Das Jugendstrafrecht betrifft Kinder ab dem 14. Lebensjahr bis zu ihrem vollendeten 17. Lebensjahr. Es wird in diesem Alter von dem Jugendlichen erwartet, dass er sowohl Einsichts- als auch Steuerungsfähigkeit besitzt. Findet das Gericht einen Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren noch einem Jugendlichen gleichstehend, so kann das Jugendstrafrecht in Einzelfällen auch hier noch Anwendung finden. Jugendlichen soll durch Weisungen richtiges Verhalten nahegebracht werden. Weitere Straftaten sollen so verhütet werden. Bei wiederholtem Fehlverhalten wird der Richter den jugendlichen Straffälligen zurechtweisen und eine Entschuldigung beim Verletzten zur Auflage machen, evtl. auch eine Arbeitsleistung fordern als Wiedergutmachung oder die Zahlung eines Geldbetrages. Geht das Jugendgericht von einer erhöhten Rückfallgefahr aus, oder war die Straftat erheblich, so kann auch eine Jugendstrafe ausgesprochen werden. Der Urteilsspielraum im Jugendstrafgesetz bewegt sich dann bei einem Freiheitsentzug zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Was wird als Betrug gewertet?

Betrug wird in § 263 StGB definiert als Vermögensdelikt, da er das Vermögen des Täters durch vorsätzliche Täuschung mehrt und dem Betrogenen finanziellen Schaden zufügt. Absatz 3 des § 263 StGB behandelt den besonders schweren Fall des Betrugs, wie gewerbsmäßigen Betrug, Bandenbetrug als auch die Kombination, den gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Es gibt auch den Computerbetrug im StGB. Hier wird z.B. die unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorganges genannt, mit der Absicht sich oder einem Dritten durch unbefugte Verwendung von Daten o.ä. einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Als weitere Betrugsarten sind der Subventionsbetrug und Kapitalanlagebetrug zu nennen. Beim Kapitalanlagebetrug wird eine gewinnbringende Anlage vom Täter versprochen oder vorgetäuscht. Subventionsbetrug wird begangen wenn gewährte Subventionen missbraucht werden. Internetkriminalität umfasst jedwede bewusste Täuschung von Internetusern zur eigenen Vermögensmehrung. Auch Identitätsdiebstahl ist ein Teilbereich der Internetkriminalität. Gemeint ist hierbei z.B. die selbstbereichernde Nutzung fremder personenbezogener Daten durch den Verkauf an Dritte. Ein Anwalt für Strafrecht hilft, wenn man des Betruges angeklagt wurde. Er verlangt umgehend Akteneinsicht und kann so rechtssicher einschätzen was Ihnen vorgeworfen wird. Der Beschuldigte hat das Recht die Aussage zu verweigern und einer Vorladung muss nicht Folge geleistet werden.

Hilfreich: Checkliste: So verhalten Sie sich als Beschuldigter richtig

Formular Checkliste: So verhalten Sie sich als Beschuldigter richtig
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