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Händeschütteln nach Einkauf Kraftfahrzeug
Händeschütteln nach Einkauf Kraftfahrzeug ©freepik - mko

Das Kaufrecht

Grundsätzlich gilt für Kaufverträge, dass sie keiner besonderen Form bedürfen. Formvollendet oder nicht, der Kaufvertrag ist gesetzlichen Regelungen unterworfen. Das Kaufrecht gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Rechten und Pflichten vor, an deren Einhaltung sich Verkäufer und Käufer zu halten haben. Hierbei kann der Kaufgegenstand ein bewegliches Gut, wie Möbel z.B. oder auch ein Recht wie Forderungen, Vollstreckungstitel etc., sein. Der Kauf eines Hauses bzw. einer Immobilie hat erweiterte besondere Vorgaben.

Rechte und Pflichten genauer betrachtet

Schließen Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag, entstehen beiden damit gegenseitige Rechte und Pflichten. Mit der Pflicht die Ware zu übergeben, gibt der Verkäufer auch den Eigentumsanspruch an dieser Ware an den Kunden weiter. Die Kaufsache muss dabei frei von Mängeln sein. Bezahlt der Käufer die Ware, so hat er seine Seite der Pflicht erfüllt und der Kaufvertrag ist erfüllt. Wenn beide Parteien Privatpersonen sind, so gelten in manchen Bereichen andere Regelungen als bei Geschäftspartnern. So kann bei einem reinen Privatkauf die Gewährleistungspflicht an der Ware gestrichen werden. Wird ein gebrauchter Gegenstand bei einem Händler erworben, kann dieser die Gewährleistung auf maximal ein Jahr verkürzen. Und selbst dies geht nicht, wenn der verkaufte Gegenstand neu ist, diese unterliegen nämlich einer Mindestgewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Rechte bei Mängeln

Ein Mangel an einer Sache kann z.B. eine Falschlieferung sein, oder ein verdorbener, beschädigter Artikel, oder er besitzt einfach eine zugesagte Eigenschaft nicht. Folgende Optionen bieten sich dem Käufer wenn er einen Mangel feststellt. Die Reaktion auf einen Mangel kann sein, dass man eine Nachbesserung wünscht. Oder man wünscht den Rücktritt vom Kaufvertrag. Auch der Verkaufspreis könnte gemindert werden. Das Gesetz schützt aber auch den Verkäufer. Er muss die Möglichkeit auf Mängelbeseitigung, also Nachbesserung anstelle einer Kaufrückabwicklung bekommen. Außerdem muss er die Ware nicht zurücknehmen, wenn sie fehlerfrei ist. In diesem Fall kann er auf Vertragserfüllung bestehen. Eine Ausnahme zu dieser Regelung gibt es nur bei Haustürgeschäften oder auch bei Käufen im Internet. Im Streitfall wenden Sie sich am besten an einen Fachmann und vertrauen sich einem Anwalt mit dem Fachgebiet Kaufrecht an.

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