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Den Rechtsanwalt für Internetrecht in Dresden Mitte bei Anwaltssuche finden

Rechtsanwalt Dr. jur. Kai T. Boin Dresden
Rechtsanwalt Dr. jur. Kai T. Boin
Kanzlei BKD Boin Küseling Diehl - Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht · Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Hertha-Lindner-Straße 10-12, 01067 Dresden
02921 / 350 96-0
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Dr. Kai T. Boin, Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht in Soest. Sie sind auf der Suche nach anwaltlichem Rat? Als Rechtsanwalt und Fachanwalt stelle ich Ihnen meine kompetente Hilfe zur Verfügung und werde mit Ihnen gemeinsam Ihren Konflikt lösen. Schreiben Sie mir dazu gern über das Kontaktformular auf meinem Profil oder melden Sie sich telefonisch im Sekretariat – erreichbar von Montag bis Freitag zu den üblichen Bürozeiten. Meine Kompetenzen als Rechtsanwalt und Fachanwalt. Rechtswissenschaften habe ich in Münster studiert, und dort auch meine Doktorarbeit am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht geschrieben. Nach Forschungs- und Studienaufenthalten in London und Cambridge und einer Mitarbeit in einer OLG-Kanzlei in Hamm habe ich die Zulassung als Rechtsanwalt erhalten. Mit der Erlangung der Fachanwaltstitel im Steuerrecht und im Handels- und Gesellschaftsrecht habe ich eindeutige Tätigkeitsschwerpunkte gesetzt. Heute bleibe ich durch die regelmäßigen Fortbildungen und meine fachspezifischen Dozententätigkeit stets auf ...mehr
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Infos zu Anwälte Internetrecht in Dresden Mitte
kleiner Junge mit VR-Brille
kleiner Junge mit VR-Brille ©freepik - mko

Das Internetrecht

Die Nutzung des Internets ist immens und weit mehr als nur eine Verkaufsplattform. Die Gesetze, die das Onlinerecht berühren sind folgerichtig sehr zahlreich. So geht es z.B. um die AGBs, den Wettbewerb, Abmahnungen oder Datenschutz bis hin zu Influencer Werbung im E-Commerce und der Vermeidung von Schleichwerbung. Ein Laie tut sich bei all den rechtlichen Anordnungen schwer. Eine eigene Website zu erstellen kann schon fehlerhaft beginnen. Lange nicht jedem ist bewusst, dass AGBs und Impressum Bestandteil einer Website sein müssen. Sie sollten möglichst genau auf das Unternehmen zugeschnitten sein. Das alles soll für Klarheit bei Interessenten sorgen. Am einfachsten erscheint es da, sich eines Vordruckes für AGBs zu bedienen. Aber unvorsichtigerweise übernommene, unzulässige Klauseln können schnell zu Abmahnungen führen. Die Formulierungen der fremden AGBs passen vielleicht nicht auf das eigene Unternehmen und führen zu Abmahnungen. Kopierte AGBs von einem fremden Verfasser, ohne dessen Einwilligung zur Kopie, verletzen das Urheberrecht. Lassen Sie sich im Zweifelsfall lieber anwaltlich beraten.

Internetabmahnung

Alle haben Angst vor einer Abmahnung im Internet. Unschöne Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen werden gebraucht. Unter einer Abmahnung versteht man die Aufforderung an eine Person, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten umgehend zu unterlassen. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung. In den häufigsten Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Markenrecht oder auch das Urheberrecht. Es fehlt also beispielsweise das schriftliche Einverständnis des Empfängers dem man per E-Mail seinen Newsletter übersandt hat. Diese Handlung ist wettbewerbswidrig und ein klarer Verstoß gegen das UWG. Eine schriftliche Einverständniserklärung muss also zwingend vorliegen. Hierfür wird meist das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Auch die Möglichkeit sich vom Newsletter abzumelden muss in jeder E-Mail gewährleistet sein. Wie oben bereits erwähnt ist auch ein Impressum in jeder E-Mail vonnöten. Das Fehlen dieser Kriterien ist ein Verstoß und kann zu einer Abmahnung führen. Bei bereits bestehenden Kontakten, also Geschäftsbeziehungen, gelten diese Maßgaben in etwas abgeschwächter Form. E-Mail-Werbung ist in der Regel dann zulässig, wenn eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Versender der Mail und dem Empfänger besteht. Unter der gleichen Bedingung, dass der Kontakt sich auch von diesen Werbe-E-Mails jederzeit abmelden kann. Beinahe selbstverständlich dürfen nur Dinge des eigenen Geschäftszweiges beworben werden. So darf eine Gärtnerei beispielsweise keine Werbung für Versicherungen bewerben.

Wann ist Filesharing gesetzeswidrig?

Unter Filesharing versteht man das Teilen von Bildern, Texten, Videos oder Liedern im Internet. Prinzipiell ist dies nicht verboten. Bedingung ist aber, dass man selbst der Urheber der geteilten Daten ist oder niemand anderes Urheberrechte an diesen hat. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) erklärt Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst zum Schutzgegenstand. Im Gesetzestext des UrhG § 2 Abs. 2 werden sie als „persönliche geistige Schöpfungen“ beschrieben. Der Urheber muss nicht aktiv ein Urheberrecht für sein Werk beantragen, dies ist ein automatisches Recht und besteht ein Leben lang und zusätzlich noch weitere 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Während dieser Zeit kann man als Fremdnutzer nur durch Lizenzkauf oder Genehmigung des Urhebers auf diese Werke zugreifen. Nach diesen 70 Jahren über den Tod des Urhebers hinaus, wird das Werk dann „gemeinfrei“. Somit ist es ab diesem Zeitpunkt für jedermann frei zugänglich. Dies ist auch nicht anders bei Filesharing. Sogenannte Torrentseiten ermöglichen das Filesharing. Über Filesharing-Clients werden Daten entschlüsselt und können dann heruntergeladen werden. Wie bereits erwähnt gilt auch hier das Urheberrecht. Es gilt als strafbare Handlung, Daten ohne Lizenz bzw. Genehmigung des Urhebers mit anderen zu teilen. Dem Urheber entstehen dadurch nämlich mitunter enorme Gewinneinbußen. Ein kostenlos heruntergeladener Film mindert die Einnahmen des Urhebers am Eintritt oder den Verdienst durch eine verkaufte DVD. Viele Urheber wenden sich darum an Anwälte oder auch an Unternehmen die sich darauf spezialisiert haben solche Straftaten aufzudecken. Vertrauen Sie sich deshalb einem Anwalt für Internetrecht an und schützen sich so vor Missbrauch. Eine vom Anwalt für Internetrecht geschriebene Abmahnung wegen Filesharing kann für den entstandenen Schaden entschädigen. Immer öfter beschäftigt auch illegales Filesharing in Familien die Gerichte. Haften die Eltern für ihre Kinder? Eltern sind durchaus in der Pflicht herauszufinden wer in der Familie das Filesharing begangen hat, so urteilte der BGH am 30. März 2017. War es ein Kind aus ihrer Familie, so muss sein Name auch genannt werden um den Eltern die Selbsthaftung zu ersparen. Ein weiteres BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016 kommt zu dem Ergebnis, dass Eheleute sich nicht gegenseitig überwachen müssen. Hat keiner der beiden Ehepartner die Tat begangen, so kann der Anschlussinhaber auch nicht zur Schadenshaftung genötigt werden, da ein möglicher Dritter als Täter nicht ausgeschlossen werden kann. Bekommt man eine Abmahnung wegen Filesharing wendet man sich am besten sehr zeitnah an einen Anwalt für Internetrecht. Ein weiterer Fallstrick ist auch die gesetzte Frist in einer Abmahnung, die es unbedingt einzuhalten gilt. Der kontaktierte Anwalt wird für Sie den Fall fachkundig prüfen. Mit der wichtigste Rat ist, keine voreiligen und unüberlegten Unterschriften zu leisten, da dies meist als Schuldanerkennung gewertet wird. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Anwalt für Internetrecht in Dresden Mitte.

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