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Den Rechtsanwalt für Familienrecht in Hamburg Mitte bei Anwaltssuche finden

Rechtsanwältin Dr. Nadine Rumpke Hamburg
Rechtsanwältin Dr. Nadine Rumpke
Dr. Rumpke, Kaden & Collegen
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht
Schloßstraße 102, 22041 Hamburg
040-689 146 82
Kontaktformular

Dr. Nadine Rumpke, Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hamburg. Wenn Sie einen kompetenten Rechtsbeistand in familienrechtlichen Angelegenheiten suchen, dann begrüße ich Sie gerne in meiner Kanzlei. Egal um welchen familienrechtlichen Bereich es sich bei Ihrem Anliegen handelt, nehmen Sie gern unverbindlich mit mir Kontakt über das Kontaktformular auf meinem Profil auf und wir besprechen alles weitere. So sehen meine Kompetenzen im Familienrecht aus. Ich bin 1977 geboren und helfe Ihnen gern bei allen juristischen Angelegenheiten im Familienrecht weiter. Egal ob beim Thema Scheidung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Trennung oder Zugewinn - ich stehe Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht und kompetente Ansprechpartnerin zur Seite. Meine Arbeitsweise. Vertrauen und professionelle Sympathie sind im Familienrecht ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Beratung sowie rechtliche Vertretung. Daher steht in aller Regel am Anfang unserer Zusammenarbeit ein erstes Beratungsgespräch. In diesem haben wir Zeit, Ihre Situation genau zu besprechen. Zudem können Sie sich ein eigenes Bild ...mehr
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Ehepaar unterzeichnet Vertrag
Ehepaar unterzeichnet Vertrag ©freepik - mko

Die Scheidung - das Aus für Ehe und Partnerschaft

Sind in einer Ehe die Gegensätze nicht zu überbrücken, lässt man sich scheiden. Eine Zerrüttung der Ehe ist anzunehmen, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, oder drei Jahre getrennt leben und nur einer der Ehepartner die Scheidung will.

In manchen Fällen ist eine Scheidung auch schneller möglich.

Dies ist dann erfüllt, wenn einem Ehepartner die Ehe nicht mehr zugemutet werden kann. Es muss dem Ehepartner also unzumutbar sein, mit dem anderen Ehepartner weiterhin zusammenleben zu müssen.

Der Normalfall: Scheidung nach einem Trennungsjahr

Der Begriff Trennungsjahr umschreibt bereits die Anforderungen, die aus rechtlicher Sicht erfüllt werden müssen um als Trennung anerkannt zu werden . Der scheidungswillige Ehepartner muss die Trennungszeit von einem Jahr nachweisen und zusätzlich den Nachweis führen, dass die Ehe gescheitert ist. Scheidungsgründe wären wiederholte Seitensprünge oder die längst innerlich vollzogene Trennung vom Partner. Der wohl harmonischste Weg, wenn eine Beziehung gescheitert ist, ist der einer einvernehmlichen Scheidung. Da für eine Scheidung im deutschen Scheidungsrecht Anwaltszwang herrscht, muss sich das ehemalige Paar vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen. Finden Sie einen Scheidungsanwalt schnell und unkompliziert gleich hier auf unserer Seite.

Die Scheidung nach drei Trennungsjahren

Stimmt der Partner dem Scheidungsantrag nicht zu so wird das Trennungsjahr auf drei Jahre verlängert. Das Gesetz geht davon aus, dass nach drei Trennungsjahren die Ehe zerrüttet ist, in diesem Fall bedarf es keiner Begründung mehr. Finden Sie mit uns einen guten Juristen in Ihrer Nähe für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Es gilt bei einer Trennung an viele Dinge zu denken.

Wer kümmert sich in welcher Form um die Kinder, muss ein Ehegatte finanziell unterstützt werden, auch dies ist zu regeln. Weiterhin muss eine Einigung erzielt worden sein, wie das eheliche Vermögen verteilt wird. Ein Anwalt für Familienrecht in Hamburg Mitte liefert zuverlässigen Rechtsrat.

Kann man sich hier nicht gütlich einigen, kommt es schnell zu Differenzen.

Wurde für die Ehe der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgewählt, ist nun dieser Zugewinn zu ermitteln.

Im Jahr 2017 wurden laut Statistischem Bundesamt 153.500 Ehen geschieden.

Wie ist das Prozedere einer Ehescheidung. Bei Scheidungsverfahren besteht in Deutschland Anwaltszwang, das heißt der Scheidungsantrag kann vor Gericht nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Wird die Ehe mit minderjährigen Kindern geschieden, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk ein Elternteil mit den Kindern lebt. Ohne gemeinsame Kinder ist entweder das Gericht zuständig in dessen Gerichtsbezirk die Eheleute wohnten, dies gilt aber nur, wenn einer der beiden noch immer dort wohnt, ansonsten wird der Wohnort des Antraggegners als Gerichtsstand zugeordnet. Im Verfahren stellt wenigstens ein Ehepartner den Antrag auf Scheidung. Das Gericht wird ein Verfahren zum Versorgungsausgleich durchführen und die Eheleute dazu befragen. Der Termin für die Hauptscheidungsverhandlung wird nach Berechnung des Versorgungsausgleichs terminiert. Mit geschlossenem Ehevertrag können scheidungswillige Ehepartner meist deutlich schneller geschieden werden.

Familienrecht und die Corona Pandemie

Auch das Familienrecht bleibt von der Corona Pandemie nicht verschont. Das Gesetz hat zur Abmilderung der Folgen der Covid-19 Pandemie einige Regelungen vorübergehend ausgesetzt oder geändert um Negativfolgen abzumildern. Besonders betroffen sind das Unterhaltsrecht und das Umgangsrecht und welche Auswirkungen z.B. eine angeordnete Quarantäne hat. Auch das Thema Impfen birgt Konfliktpotential. Ein Anwalt für Familienrecht hat auch bei sich schnell ändernden Rechtslagen den Überblick über aktuelle Bestimmungen und kann rechtssicher beraten.

Familienrecht, Regelungen zu Unterhalt

Unterhalt steht für die Verantwortung eines Menschen für die Lebensbedürfnisse einer anderen Person einzustehen. Unterhalt beruht auf dem Prinzip, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen. Unterhaltspflicht in Deutschland. Auch wenn man gesetzlich nicht unterhaltsverpflichtet wäre, kann eine frühere vertragliche Übereinkunft dazu führen.

Alimente - Existenzsicherung nach der Trennung

Man umschreibt damit den finanziellen Teil des Unterhaltes. Neben der Bedürftigkeit auf Unterhalt setzt diese aber im gleichen Zuge die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Beide Elternteile sind den gemeinsamen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Es gibt zwei große Unterhaltsarten: den Ehegattenunterhalt - bis zur Scheidung spricht man hier vom Trennungsunterhalt, danach vom nachehelichen Unterhalt - und den Kindesunterhalt. Der Partner, bei dem die Kinder wohnen, kommt seiner Pflicht in Form von "Naturalien" nach, das heißt, er sorgt für ein Zuhause, für Essen und Kleidung, kümmert sich um Schul- bzw. Ausbildungsangelegenheiten und verbringt mit den Kindern ganz allgemein Zeit. Der andere Elternteil erbringt seine Pflicht in Form von Geldzahlungen an den Ex-Partner.

Kindesunterhalt berechnen

Allein das unterhaltsrelevante Einkommen ist hierbei zu beachten, nicht etwa Sachwerte oder sonstige Geldwerte. Geht es um die Unterhaltszahlung, wird im Normalfall die Düsseldorfer Tabelle herangezogen um zu berechnen, wie viel Geld Kinder pro Monat benötigen.

Auch der Ehegatte hat evtl. Anspruch auf Unterhalt

Zudem kann es auch einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geben, wenn ein Partner - meist aufgrund der Kinder - nicht oder nur wenig arbeiten kann und sich alleine nicht versorgen könnte. Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes muss zunächst das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt werden. Auch kann sich noch während der Trennungsphase die Höhe des Lebensunterhaltes ändern, da die Unterhaltshöhe abhängig vom aktuellen Verdienst ist. Zu beachten ist, dass man seinen Anspruch möglichst bald geltend machen muss, da dieser auch verwirken kann. Eine Kanzlei für Familienrecht ist versiert mit allen möglichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen das Familienrecht betreffend und berät ihre Mandanten u.a. auch bei Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann eine Scheidung beschleunigen und vereinfachen. Für eine Scheidungsvereibarung sollten unbedingt beide Partner ihren eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin an ihrer Seite wissen. So können je nach Sachverhalt gute Lösungen für beide Parteien gefunden werden und spätere Konflikte werden vermieden.

Selbstbehalt kurz erklärt

Da auch der Partner mit regelmäßigen Kosten konfrontiert ist, gibt es den Selbstbehalt, der regelt, wie viel von seinem Verdienst bei ihm bleiben muss um den Alltag zu bestreiten. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, hilft der Staat indem er für eine gewisse Zeit die Unterhaltszahlungen übernimmt.

Die Unterhaltsberechnung

Die Berechnung der monatlichen Unterhaltszahlungen können sehr schnell sehr kompliziert werden. Wer sich nicht gut und ausführlich von einer Anwaltskanzlei für Familienrecht beraten lässt, kann sich schnell übervorteilt fühlen.

Der Unterhaltsvorschuss

Der Staat hilft mit einem Unterhaltsvorschuss, wenn alleinerziehende Väter und Mütter von ihren Ex-Partnern nicht ausreichend unterstützt werden können. Zuständig für die Erteilung des Unterhaltsvorschusses ist in der Regel das Jugendamt.

Wer bekommt wann Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils gewährt, wenn der Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht, oder nur teilweise gezahlt wird. Das Jugendamt kontrolliert regelmäßig, ob es seinen gewährten Vorschuss beim zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil einfordern kann. Um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der feste Wohnsitz ist in Deutschland, das Kind wohnt mit dem alleinerziehenden Elternteil zusammen.

Ein Unterhaltsvorschuss muss nicht immer gewährt werden.

Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist z.B. dann nicht möglich, wenn der alleinerziehende Vater oder Mutter nicht mitwirkt bei der der Feststellung des Aufenthaltsortes des zur Zahlung verpflichteten Elternteils. Auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nur in der Lage ist den Mindestunterhalt wieder selbst zu tragen, enden die Unterhaltsvorschusszahlungen vom Jugendamt.

Sorgerecht: Das Kindeswohl steht an erster Stelle

Eltern haben das Recht und die Pflicht für ihre Kinder zu sorgen. Das Kind hat also geschützt, bestmöglich gefördert und erzogen sowie finanziell abgesichert zu werden. Geregelt ist das Sorgerecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das gemeinsame Sorgerecht ist in Deutschland der Regelfall. Alltägliche Dinge sowie bei Gefährdung des Kindes, etwa bei einem Unfall, kann ein Elternteil allein Entscheidungen treffen. Geht es um weitreichendere, planbare Entscheidungen, haben die Eltern gemeinsam den besten Weg für ihr Kind zu finden. Etwa die Schulwahl oder gesundheitliche, nicht akute Themen. Finden die Eltern hier keinen Konsens, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils.

Bei welchem Elternteil wohnt das Kind?

Mithin die schwerste Entscheidung, die zum Wohle des Kindes getroffen werden muss, ist die Einigung bei welchem Elternteil das Kind wohnen soll. Oft muss hier das Gesetz eine Entscheidung treffen. Das alleinige Aufenthaltsrecht bestimmt dann das Gericht indem es u.a. den Grundsatz der Kontinuität und die sozialen Kontakte des Kindes berücksichtigt.

Seltener ist das alleinige Sorgerecht

Es steht per Gesetz unverheirateten Müttern zu oder es geht beim Tod eines Elternteils auf den noch lebenden Elternteil über. Will ein verheirateter Elternteil für sich das alleinige Sorgerecht beantragen, muss dies beantragt und begründet werden. Misshandlungen des Kindes oder der Missbrauch des Sorgerechts, wenn beispielsweise der Schulbesuch verweigert wird, wird als gefährdend bewertet, nicht jedoch wenn befürchtet wird, der Expartner könne "schlechter Umgang" sein. Wenn man um das Wohl des Kindes fürchten muss, wird das Familiengericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem über das alleinige Sorgerecht entscheiden. Der Staat hat das Recht, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen, wenn das körperliche oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist. Der erste Schritt ist die Ernennung eines Amtsvormundes, der dann das Sorgerecht erhält. Er bringt das Kind dann in einem Heim oder bei Pflegeeltern unter. Hilfe holen Sie sich bei einem Familienanwalt in Hamburg Mitte für das Sorgerecht.

Vorsorgen für den Notfall!

Geteiltes Sorgerecht bedeutet für das Kind doppelte Sicherheit, da im Todesfall eines Elternteils der zweite Elternteil weiterhin das Sorgerecht ausführt, erst für den Fall, dass beide Eltern versterben, ist es wichtig zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung für sein unmündiges Kind erstellt zu haben. Die Voraussetzung bei einer Sorgerechtsverfügung ist die Schriftform, nur handschriftlich und von beiden Sorgerechtsbevollmächtigten unterschrieben ist sie gültig! Möchte man als Vater oder Mutter sicherstellen, dass das Kind gut versorgt ist im Falle des eigenen Todes, kann man auch alleine eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils ist die rechtsverbindlich umzusetzende Verfügung.

Wem hilft der Anwalt für Familienrecht ?

Ein Anwalt ist bei Rechtsstreitigkeiten immer ein wichtiger Ansprechpartner und kann seinem Mandanten in seiner individuellen Situation eine wichtige Unterstützung sein. Auch, oder gerade, wenn Differenzen aussergerichtlich gelöst werden sollen, so ist ein Rechtsbeistand wichtig um die eigenen Interessen zu wahren.

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