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Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in Bergen finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Bergen.
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Stephan Liebsch

Alte Plauener Straße 27, 08541 Großfriesen
in 4.9 km Entfernung
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Otto W. Guse

Hauptstraße 48, 08223 Falkenstein/Vogtl.
in 6.4 km Entfernung
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Markus Haß

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hauptstraße 48, 08223 Falkenstein/Vogtl.
in 6.4 km Entfernung
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Susanne Teichmann

Oelsnitzer Straße 24, 08223 Falkenstein /Vogtl.
in 6.4 km Entfernung
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Ralf Grünert

Bismarckplatz 1, 08233 Treuen
in 7.9 km Entfernung
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Henry Bartsch

Fachanwalt für Familienrecht
Hofer Straße 75, 08527 Plauen
in 9.5 km Entfernung
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Alexander Bock

Straßberger Straße 23, 08527 Plauen
in 9.5 km Entfernung
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Daniel Heiden

Straßberger Straße 23, 08527 Plauen
in 9.5 km Entfernung
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Reinhard Schübel

Fachanwalt für Strafrecht
Straßberger Straße 83, 08527 Plauen
in 9.5 km Entfernung
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Stefan Titz

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Hofer Straße 75, 08527 Plauen
in 9.5 km Entfernung
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Christin Vogel

Hofer Straße 75, 08527 Plauen
in 9.5 km Entfernung
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Luz Adler

Kaiserstraße 55, 08209 Auerbach/Vogtl.
in 9.5 km Entfernung
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Erik Jung

Neumarkt 5, 08209 Auerbach/Vogtl.
in 9.5 km Entfernung
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Günter Brauwers

Niederauerbacher Straße 5, 08228 Rodewisch
in 11.2 km Entfernung
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Stephan Bardenheier

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Stresemannstraße 40, 08523 Plauen
in 11.7 km Entfernung
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Hubertus M. Deiters

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Mosenstraße 17, 08523 Plauen
in 11.7 km Entfernung
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Günter Franke

Gutenbergstraße 12, 08523 Plauen
in 11.7 km Entfernung
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Peter G. Geyer-Buntrock

Moritzstraße 53, 08523 Plauen
in 11.7 km Entfernung
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Karin Glanz

Fachanwalt für Familienrecht
Seminarstraße 7, 08523 Plauen
in 11.7 km Entfernung
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Kerstin Hochberger

Dittesstraße 56, 08523 Plauen
in 11.7 km Entfernung
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Peter Meischeider

L.-F.-Schönherr-Straße 32, 08523 Plauen
in 11.7 km Entfernung
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Ulrich Michel

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Burgstraße 20, 08523 Plauen
in 11.7 km Entfernung
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Christian Michel

Burgstraße 20, 08523 Plauen
in 11.7 km Entfernung
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Dolores Oberdorfer

Fachanwalt für Familienrecht
Neundorfer Straße 88, 08523 Plauen
in 11.7 km Entfernung
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Thomas Petzold

L.-F.-Schönherr-Straße 32, 08523 Plauen
in 11.7 km Entfernung
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Herbert Posner

Reichsstraße 13, 08523 Plauen
in 11.7 km Entfernung
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Petra Posner-Wendt

Klostermarkt 11, 08523 Plauen
in 11.7 km Entfernung
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Thomas Prenzel

Reichsstraße 13, 08523 Plauen
in 11.7 km Entfernung
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André Steuler

Krausenstraße 17, 08523 Plauen
in 11.7 km Entfernung
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Sandra Taubert

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Gutenbergstraße 12, 08523 Plauen
in 11.7 km Entfernung
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Marion Weißflog

Klosterstraße 2, 08523 Plauen
in 11.7 km Entfernung
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Kay Werner

Gutenbergstraße 12, 08523 Plauen
in 11.7 km Entfernung
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Karin Schade

Poststraße 14, 08485 Lengenfeld
in 12.7 km Entfernung
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Jörg Reiner Zeller

Haselbrunner Straße 124, 08525 Plauen
in 13.6 km Entfernung
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Oliver Krückel

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Teichgasse 1, 08606 Oelsnitz /Vogtl.
in 15.3 km Entfernung
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Astrid Koch

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Ortsstraße 21, 08548 Syrau
in 16.0 km Entfernung
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Silke Lehmann

Plauensche Straße 3, 07985 Elsterberg
in 16.8 km Entfernung
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Christiane Ilka Bang

Am Hummelberg 2, 08626 Adorf/Vogtl.
in 17.1 km Entfernung
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Heiko Schuster

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Lessingstraße 17, 08626 Adorf/Vogtl.
in 17.1 km Entfernung
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Rainer Martin

Auerbacher Straße 18, 08248 Klingenthal
in 17.9 km Entfernung

Infos zu Anwälte Verkehrsrecht in Bergen
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Das Verkehrsrecht und seine Rechtsvorschriften

Vor allem findet man hier das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.

Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten

Auffahrunfall mit großem SchadenAuffahrunfall mit großem Schaden Haben Sie während der Autofahrt telefoniert, das Rotlicht überfahren oder die Vorfahrtsregeln missachtet? Dies und noch einiges mehr wird durch das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Wegen seiner Komplexität soll hier auf das Thema Alkohol am Steuer eingegangen werden, welches zum Teil ebenfalls in das Ordnungswidrigkeitengesetz fällt.

Fehlverhalten während der Probezeit

Alkohol ist nicht nur für Fahranfänger absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Geregelt ist dies im Straßenverkehrsordnungsgesetz unter § 24c. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet während der Probezeit nach A- und B-Verstößen, also schwerwiegende und weniger schwerwiegende Vergehen. Die Folge eines A-Verstoßes ist die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre. Um allen Verkehrsteilnehmern den Straßenverkehr so sicher wie möglich zu bieten wird Alkohol am Steuer während der Probezeit als A-Verstoß eingestuft. Ein Fahranfänger hat nicht nur mit einer verlängerten Probezeit zu rechnen sondern auch mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 250 Euro und er bekommt einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Das Bußgeld erhöht sich bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille auf 500 Euro. Auch gibt es in diesem Fall zwei Punkte eingetragen und erstmalig kommt nun auch ein einmonatiges Fahrverbot zum Einsatz. Ergänzend wird ein Aufbauseminar eingefordert. Ein Eintrag nach einem bereits vorherigen Alkoholverstoß führt zu zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld und einem dreimonatigem Fahrverbot. Zur Vermeidung weiterer Verstöße wird dem Autofahrer eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angetragen. Lässt der Fahranfänger es auf einen dritten Verstoß ankommen so hat er mit einem erneut erhöhten Bußgeld von 1.500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot zu rechnen. Auch werden erneut zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Eine Alkoholkonzentration ab 1,1 Promille wird als Straftat eingestuft und fällt ab nun unter das Verkehrsstrafrecht. Bei der Einstufung als Straftat muss man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg rechnen. Zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Das Fahreignungsregister in Flensburg, umgangssprachlich auch gern Verkehrssünderkartei genannt, verwaltet ein Punktesystem. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden neben Bußgeldern auch mit Punkten bestraft.

Die Punkte in Flensburg und ihre Bedeutung

Mit acht Punkten auf dem Konto hat man seine Fahrberechtigung eingebüßt und muss den Führerschein abgeben. Eintragungen im Fahreignungsregister werden laut StVG § 29 nach Ablauf der jeweiligen Frist auch wieder gelöscht. Diese Tilgungsfristen, gelten seit Mai 2014 für jeden einzelnen Delikt. Fünf Jahre bleiben Punkte eingetragen, wenn der Alkoholverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit nach sich gezogen hat. Zehn Jahre erhalten bleiben Punkte die wegen eines Straftatbestandes eingetragen wurden.

Ein Überblick über die Promillegrenzwerte in den EU-Nachbarländern.

Kein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs istKein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs ist Im EU-Ausland liegt die Promillegrenze ebenfalls überwiegend bei 0,5. Die Bußgelder liegen jedoch weit auseinander. Da sich gesetzliche Richtwerte jederzeit verändern können, kann diese Liste jedoch nur einen groben Überblick bieten.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Autofahrer ohne Führerschein auf Probe und älter als 20 Jahre unterliegen anderen Promillegrenzen.

Unfallfoto mit dem HandyUnfallfoto mit dem Handy Der Führerschein kann auch bei der ersten festgestellten Alkoholfahrt eingezogen werden, wenn ein Autofahrer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,3 Promille den Straßenverkehr gefährdet, oder die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille oder mehr beträgt. Ab 0,5 Promille werden dann 2 Punkte im Fahreignungsregister ehemals 2014 Verkehrszentralregister (VZR) , eingetragen, zusätzlich wird ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Eine zweite betrunkene Autofahrt wird mit 1.000 Euro Bußgeld schon richtig teuer. Zusätzlich kommt ein dreimonatiges Fahrverbot dazu und natürlich die neuerlichen zwei flensburger Punkteinträge. Die dritte Alkoholfahrt wird mit 1.500 Euro Strafe belegt, erneuten zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. In dringenden Einzelfällen hat das Gesetz die Möglichkeit auf ein Fahrverbot zu verzichten. Allerdings ist dies nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Wird eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille festgestellt, so geht man von absoluter Fahruntüchtigkeit aus, und dies auch dann, wenn kein Fahrfehler oder sonstige Anzeichen von Fahrunsicherheit festgestellt wurden. Ist diese Grenze überschritten, so wird das Vergehen als Straftat bestraft. Die Sperrfrist für den Führerschein bemisst sich unter anderem auch am Promillewert und beträgt mindestens sechs Monate, in Flensburg wird das Konto mit weiteren drei Punkten belastet und man muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Geht man von einer hohen Rückfallwahrscheinlichkeit aus, kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Auch ein Radfahrer, war er an einem Unfall beteiligt oder hat er sich im Straßenverkehr auffällig verhalten, muss bei über 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen. Wurde die Promillegrenze, egal ob Autofahrer oder Radfahrer, von 1,6 Promille überschritten, so hat er zusätzlich zur Strafanzeige, mit einer Anordnung zur MPU zu rechnen.

MPU, eine freiwillige aber nötige Angelegenheit

Nahaufnahme eines RadargerätesNahaufnahme eines Radargerätes Der erfolgreiche Besuch einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, ist dann meist der einzige Weg um seinen Führerschein zurückzubekommen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem aus unterschiedlichsten Gründen die Fahreignung einer Person geprüft wird. Über ein Drittel fallen bei dieser Untersuchung durch. Frühe Vorbereitungen um die MPU zu bestehen werden deshalb empfohlen. Wenn Sie die Polizei mit Ihrem Auto aufhält und Sie Alkohol zu sich genommen haben, sollten Sie sich ein paar Dinge bewusst sein: Sie dürfen die Aussage über Ihren Alkoholkonsum klar verweigern. Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht!

Das Verkehrsstrafrecht – ein weiterer Teilbereich der Verkehrsrechts

junge Frau wird von einem Polizisten belehrtjunge Frau wird von einem Polizisten belehrt Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten handelt es sich hierbei um schwerwiegendere Verstöße. Autofahrten unter Alkoholeinfluss mit über 1,6 Promille zum Beispiel oder die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer ist das Anliegen und der Zweck des Verkehrsstrafrechts. Die bewusste Überschreitung von Regeln und Gesetzen wird hier unterstellt. Ordnungswidrigkeiten geschehen eher durch Fahrlässigkeit. Straftaten unterliegen härteren Strafen. Meist folgt eine Gerichtsverhandlung. Unterstützung bekommt man dann vom einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Verkehrszivilrecht

Röntgenaufnahme eines gebrochenen UnterschenkelsRöntgenaufnahme eines gebrochenen Unterschenkels Im Verkehrszivilrecht geht es um die Regulierung von Unfällen, Schmerzensgeldansprüchen sowie Nutzungsausfallschäden. Ist man der Unfallverursacher, so ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Hier ist es von Vorteil eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen zu haben, da sie auch den Schaden des eigenen Autos begleicht. Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, so können Sie entstehende Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung abrechnen lassen. Die Haftung im Falle eines Unfalles betrifft nicht nur den Kfz-Führer, sondern auch den Kfz-Halter. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. die Unabwendbarkeit des Ereignisses oder auch höhere Gewalt. Regelungen für das EU-Ausland besagen, dass bei Unfällen das Recht des Landes in dem der Unfall geschah gelten. Bei der komplizierten Klärung der Frage nach den Schadenersatzansprüchen und deren Durchsetzung sollte man verkehrsanwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Welche Regelungen findet man im Verkehrsverwaltungsrecht?

Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich sowohl mit der Erteilung als auch der Entziehung der Fahrerlaubnis und auch der Erteilung eines Fahrverbots. Hier finden sich auch Regelungen über verkehrsrechtliche Anordnungen, wie Verwaltungsvorschriften über die Gestaltung von Verkehrszeichen oder das Fahrlehrerrecht, also Verordnungen über die Ausbildung zum und die Prüfungsordnung für Fahrlehrer. Schadensersatz- und Regressforderungen können im Falle eines Unfalles schon bei 0,3 Promille auf einen zukommen. Um hier die bestmögliche Unterstützung zu bekommen wendet man sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

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