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Rechtsanwältin Ivonne Rieger-Kaminski Amberg
Rechtsanwältin Ivonne Rieger-Kaminski
Goss & Kollegen
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Verkehrsrecht
Georgenstraße 22, 92224 Amberg
09621 - 12222
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Rechtsanwältin Ivonne Rieger-Kaminski – Ihre Fachanwältin für Familienrecht und Verkehrsrecht. Hallo! Ich freue mich Ihnen einen kurzen Überblick zu meiner Person und meiner Arbeit als Rechtsanwältin geben zu dürfen. Bei allen Fragen rund um das Familien- und Verkehrsrecht stehe ich Ihnen kompetent und vertrauensvoll zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem Profil. Zu meinem Werdegang und meinen Kompetenzen als Rechtsanwältin. Nach meinem Abitur 1997 begann ich mein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Regensburg. Bereits während meines Referendariats war ich für die Kanzlei Goß tätig, in die ich nach meinem Studium eintrat. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht und Familienrecht kann ich Sie versiert und fokussiert beraten und vertreten. Mit voller Professionalität möchte ich Ihnen bei allen Fragen zu diesen Rechtsgebieten zur Seite stehen. Dabei lege ich stets Wert auf einen vertrauensvollen und rücksichtsvollen Umgang mit Ihnen. Aufgrund meiner Erfahrung weiß ich, wie bei Auseinandersetzungen ...mehr
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Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Die Komplexität des Verkehrsrechts

Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht sind wichtige Bereiche des Verkehrsrechts.

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Zwei verkeilte PKW mit BlechschadenZwei verkeilte PKW mit Blechschaden Haben Sie während der Autofahrt telefoniert, das Rotlicht überfahren oder die Vorfahrtsregeln missachtet? Dies und noch einiges mehr wird durch das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Ob dies als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gilt, bestimmt der Promillewert.

Verkehrsrecht – strenge Regeln beim Führerschein auf Probe

Autofahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit unterliegen lt. StVG § 24c der Null-Promille Beschränkung. Wird in der Probezeit gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) gehandelt, wird das Vergehen in schwerwiegende, sogenannte A-Verstöße, und in weniger schwerwiegende B-Verstöße unterteilt. So genügt bereits ein A-Verstoß um die Probezeit auf vier Jahre anzuheben. Da die Sicherheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer nicht durch Alkohol- oder Drogenkonsum gefährdet werden soll bewertet man Alkoholgenuss während der Probezeit als A-Verstoß. Ein erstmaliger Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze wird zusätzlich zur verlängerten Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister geahndet. Ein Bußgeld von 500 Euro ist allerdings möglich, wenn die Alkoholkonzentration 0,5 Promille übersteigt. In diesem Fall ist auch mit zwei Punkten in Flensburg zu rechnen zusätzlich zu einem einmaligen Fahrverbot. Zusätzlich ist ein Aufbauseminar zu absolvieren. Ein weiterer A-Verstoß führt dann, neben zwei weiteren Punkten, zu einer schriftlichen Verwarnung, einem Bußgeld von 1000 Euro einem dreimonatigen Fahrverbot und der Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung. Lässt der Fahranfänger es auf einen dritten Verstoß ankommen so hat er mit einem erneut erhöhten Bußgeld von 1.500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot zu rechnen. Auch werden erneut zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Um eine Straftat die nach Verkehrsstrafrecht und nicht mehr nach Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet wird, handelt es sich bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr. Sie wird nicht nur mit drei Punkten sondern auch mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft. Auch ein Führerscheinentzug kann die Folge sein. Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) werden als Punkte gespeichert. Verstöße im Straßenverkehr werden somit mit Bußgeld und Punkten geahndet.

Das Punktekonto in Flensburg und seine Auswirkungen

Der Verlust des Führerscheins ist die Folge, wenn ein Autofahrer einen Kontostand von acht Punkten erreicht hat. Nach Verstreichen einer bestimmten Frist werden Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) gemäß § 29 StVG wieder getilgt. Eingetragene Punkte unterliegen also folglich der jeweiligen Tilgungsfrist der Delikte. Zwei Punkte in Flensburg weil eine Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit eingestuft wurde, erlöschen nach fünf Jahren. Einträge über Alkoholverstöße, die als Straftat bewertet wurden, bleiben mindestens 10 Jahre im Flensburger Fahreignungsregister (Verkehrsverwaltungsrecht) bestehen.

Wie viel Alkohol wird in anderen EU-Ländern toleriert?

Autoschlüssel liegt neben einer BierflascheAutoschlüssel liegt neben einer Bierflasche Eine Promillegrenze von 0,5 ist übrigens auch in den meisten EU-Ländern üblich. Das Bußgeld ist jedoch stark unterschiedlich. Gesetzliche Grenzwerte können jederzeit angehoben werden, es ist daher empfehlenswert vor Reiseantritt die aktuellen Werte abzufragen.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Nach Bestehen der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres gelten neue Promillegrenzen.

leichter Blechschaden an einem roten KFZleichter Blechschaden an einem roten KFZ Fällt ein Autofahrer etwa durch Orientierungslosigkeit oder verminderte Reaktionsfähigkeit auf, ist er gar an einem Unfall beteiligt, so ist dies auch mit geringer Promillezahl strafbar. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Die Folgen einer zweiten Trunkenheitsfahrt sind dann schon drei Monate Fahrverbot und 1.000 Euro Bußgeld. Nicht zu vergessen, die neuerlichen zwei Punkte im FAER. Die dritte Alkoholfahrt wird mit 1.500 Euro Strafe belegt, erneuten zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. In dringenden Einzelfällen hat das Gesetz die Möglichkeit auf ein Fahrverbot zu verzichten. Anwendbar ist dies jedoch nur bei Erstverstößen. Auch ohne Ausfallerscheinungen geht man bei 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus. Eine Trunkenheitsfahrt ist bei diesem Promillewert eine Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Es droht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug. Bei Wiederholungstätern oder bei besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Tatsächlich kann auch ein Radfahrer schon mit 0,3 Promille mit einer Strafanzeige konfrontiert werden, wenn er in trunkenem Zustand einen Unfall verursacht hat. Sowohl als betrunkener Autofahrer als auch als Fahrradfahrer muss man seinen Führerschein abgeben, wenn der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille festgestellt wurde. So entschieden zum Beispiel das Verwaltungsgericht Oldenburg (Aktenzeichen 7 B 2323/08) und das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 3 L 636/14.NW).

Medizinisch Psychologische Untersuchung – MPU

Radargerät auf einer AutobahnRadargerät auf einer Autobahn Auch wenn die Teilnahme an einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) grundsätzlich freiwillig ist, so wird der Führerschein oft erst nach erfolgreicher Teilnahme wiedererteilt. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem aus unterschiedlichsten Gründen die Fahreignung einer Person geprüft wird. Die Durchfallquote bei der MPU beträgt über 30%! Eine frühzeitige Vorbereitung ist deshalb angebracht. Wenn Sie mit Alkohol am Steuer von der Polizei erwischt wurden, ist folgendes Wissen hilfreich. Machen Sie keine Angaben zu ihrem Alkoholkonsum – Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht! Die kenntnisreiche Hilfe eines Anwaltes für Verkehrsrecht ist nun äußerst hilfreich.

Auch Teil des Verkehrsrechts – das Verkehrsstrafrecht

Blauer Fahrradhelm liegt auf der Straße nach einem UnfallBlauer Fahrradhelm liegt auf der Straße nach einem Unfall Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten handelt es sich hierbei um schwerwiegendere Verstöße. Autofahrten unter Alkoholeinfluss mit über 1,6 Promille zum Beispiel oder die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss Sinn und Zweck des Verkehrsstrafrechtes ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gewährleisten. Im Verkehrsstrafrecht wird von einer bewussten Absicht ausgegangen. Einer Ordnungswidrigkeit wird eher Fahrlässigkeit angenommen. Durch die dadurch größere Gefährdung anderer werden Straftaten auch härter bestraft. Verkehrsstraftaten münden meist in einer Gerichtsverhandlung. Besonders ein Anwalt für Verkehrsrecht, kann in diesem Fall von großer Hilfe sein.

Verkehrszivilrecht

bandagierter Arm nach einem Verkehrsunfallbandagierter Arm nach einem Verkehrsunfall Schadenshaftung bei Unfällen, Nutzungsausfallschäden, Verkehrsvertragsrecht sind nur einige Themen die vom Verkehrszivilrecht abgedeckt werden. Der Unfallverursacher hat sich schnellstmöglich darum zu kümmern, dass seine Kfz-Haftpflichtversicherung von dem Schadensfall erfährt. Ist man vollkaskoversichert, so wird im Schadensfall auch der Schaden am eigenen Auto ersetzt. Ist nicht klar wer den Unfall verursacht hat, so kann die Dauer der Schadensabwicklung länger dauern. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, so können Sie entstehende Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung abrechnen lassen. Zu beachten ist, dass nicht nur der Fahrer des Unfallautos haftet, sondern auch sein Halter. Ausnahme für die Halterhaftung: Schwarzfahrt, unabwendbares Ereignis und höhere Gewalt. Regelungen für das EU-Ausland besagen, dass bei Unfällen das Recht des Landes in dem der Unfall geschah gelten. Bei der komplizierten Klärung der Frage nach den Schadenersatzansprüchen und deren Durchsetzung sollte man verkehrsanwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein Teilgebiet des Verkehrsrechtes

Neben dem Fahrerlaubnisrecht findet man hier auch das Fahrzeugzulassungsrecht. Hier finden sich auch Regelungen über verkehrsrechtliche Anordnungen, wie Verwaltungsvorschriften über die Gestaltung von Verkehrszeichen oder das Fahrlehrerrecht, also Verordnungen über die Ausbildung zum und die Prüfungsordnung für Fahrlehrer. Wegen seiner Befugnis zur Akteneinsicht und seiner großen Kenntnis auf seinem Fachgebiet ist ein Anwalt für Verkehrsrecht immer hilfreich und kann rechtssicher beraten.

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