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Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch Berlin
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Sozialrecht

Durch das Sozialrecht wird den Menschen in Deutschland die Grundversorgung durch den Staat gesichert, auch wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Die Gesetzestexte findet man im Sozialgesetzbuch I – XII. Es umfasst die gesetzlichen Versicherungen wie z.B. die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, auch die Pflegeversicherung oder die Künstlersozialversicherung und Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Während sich das SGB I mit dem allgemeinen Teil widmet befasst sich das SGB II mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Im SGB III findet man dann u.a. die Arbeitslosenversicherung. Selbstverständlich ist auch das Rentenrecht die “gesetzliche Rentenversicherung” im Sozialgesetzbuch festgelegt, dem SGB IV. Im Rentenrecht verankert sind auch die gesetzlichen Regelungen für die Erwerbsminderungsrente. Welche Voraussetzungen an eine volle oder teilweise Erwerbsminderung geknüpft sind findet man unter § 43 SGB VI. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird hier klar ersichtlich. Durch soziale Entschädigung, im wesentlichen sind damit Leistungen wie Arbeitslosengeld II, also Hartz 4, oder Unterstützungsleistungen für Kriegsopfer und deren Angehörige gemeint, erfüllt unser sozialer Rechtsstaat auch ein Fürsorgeprinzip. Interessant zu wissen ist, dass sich BAföG und Arbeitslosengeld II bis auf wenige Sonderregelungen ausschließen. Um hier Sozialbetrug bzw. Sozialleistungsbetrug zu unterbinden, nutzen die Ämter ihr Recht auf Datenabgleich. Im SGB 9 findet sich das Behindertenrecht ein weiterer Bereich des Sozialrechts. Durch ein Feststellungsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Ab einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Nimmt man bereits Leistungsansprüche aus SGB II in Anspruch so sollte man vor der Beantragung weiterer Sozialleistungen, wie etwa Elterngeld , unbedingt fachmännischen Rat einholen. Dadurch erfährt man auch über gesetzliche Änderungen. Etwa die Änderungen seit Januar 2020 zu den Regelungen über Elternunterhalt. Viele Angehörige von Leistungsempfängern nach SGB XII könnten damit von ihrer Unterhaltspflicht entbunden worden sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützt Sie nicht nur um Ihre Leistungen, die Ihnen seitens des Staates zustehen durchzusetzen, er hilft auch bei der Überprüfung behördlicher Bescheide und vieles mehr. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Nähe. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde vor einigen Jahren das Sozialhilferecht. Man findet es im Sozialgesetzbuch (SGB) als zwölftes Buch. Als Sozialstaat hat Deutschland die Aufgabe seine Bürger bestmöglich zu schützen, dies wird gewährleistet durch das Sozialhilferecht.

Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?

Krankenschwester umarmt ältere FrauKrankenschwester umarmt ältere Frau Das Sozialhilferecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechtes und soll die soziale Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. Das Gesetz hat dafür sieben Kapitel entworfen in denen es auf mögliche problematische Lebenssituationen gezielt eingeht.

Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?

Kinderhand hält einen kleine PflanzeKinderhand hält einen kleine Pflanze Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Welche Einkünfte als Einkommen bewertet werden stehen in den Regelungen des § 82 SGB XII. Die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe selbst fällt nicht in die Berechnung des Einkommens. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden muss für die Berechnungen der mögliche Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Obendrein gibt es Steuern oder Pflichtbeiträge die entrichtet werden müssen und deshalb nicht in die Sozialhilfeleistungsberechnung einfließen dürfen. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. Jedoch besteht hier der Anspruch auf Hartz 4, einer Grundsicherung für Arbeitssuchende. Und ist damit erfasst im SGB II. Grundsicherung wird im Jobcenter beantragt. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.

Wo stellt man Antrag auf Sozialhilfe?

Ärztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehenÄrztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehen In den Bürgerbüros des örtlichen Rathauses kann Sozialhilfe beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.

Welche Kapitel des SGB XII betreffen die Sozialhilfe

Frau ruft Notruf wegen HerzanfallFrau ruft Notruf wegen Herzanfall Um den vielen unterschiedlichen Situationen möglichst gerecht zu werden wird die Sozialhilfe in sieben Kapitel unterteilt. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Alzheimerpatientin bekommt LebenshilfeAlzheimerpatientin bekommt Lebenshilfe Zusammengefasst sind hier Regelsätze und die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen. Bekleidung oder die Grundausstattung einer Wohnung kann als einmaliger Sonderbedarf gewährt werden. Selten haben Deutsche auch im Ausland eine Leistungsberechtigung für Sozialhilfe. Es gibt seit 2011 ein sog. Bildungs- und Teilhabepaket speziell für Kinder von Sozialhilfeempfängern. So können Extras wie Schulausflüge und Klassenfahrten ebenso bezahlt werden wie eine vielleicht notwendige Lernförderung wenn die Versetzung gefährdet ist oder auch eine notwendige Schülerbeförderung.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Krankenschwester hält die Hände einer älteren PersonKrankenschwester hält die Hände einer älteren Person Seit 2003 gibt es eine sogenannte Grundsicherung. Durch diese Grundsicherung wird der Lebensunterhalt von Menschen ab einem Alter von 65 Jahren sowie von dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren sichergestellt, wenn ihre eigenen Einkünfte den notwendigen Lebensunterhalt nicht abdecken können. Die Höhe und der Umfang der gewährten Grundsicherung sind in etwa mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Kein Erbe, dessen Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt, wird übrigens für erbrachte Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

Krankenhaus Blick in NeonatologieKrankenhaus Blick in Neonatologie Hier geht es um die §§ 47 bis 51. Diese handeln von vorbeugender Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft oder auch Hilfe bei Sterilisation. Gibt es eine bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung so können deren Beiträge unter Umständen auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Durch das 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Empfänger den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Mann und Frau im KrankenhausMann und Frau im Krankenhaus Das SGB XII hat für Kapitel Sechs keine wesentlichen Änderungen gebracht. Gleiches gilt für das 7. Kapitel. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt, die Eingliederungshilfeleistungen teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Als Geldleistung soll das Persönliche Budget behinderten Menschen die Möglichkeit geben, Reha- oder Teilhabeleistungen selbstbestimmt einzukaufen. Wenn dieses Persönliche Budget trägerübergreifend gewährt wird, so erleichtert es dem Sozialhilfebezieher die Organisation indem er nur mit einem Träger kommunizieren muss, da dieser dann die Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Hier wurde Wert auf mehr Selbstbestimmung der Betroffenen gelegt.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

traurige alte Frautraurige alte Frau Es soll Menschen mit sozialen Schwierigkeiten geholfen werden, die z.B. durch den Verlust der Arbeitsstelle vor gravierenden Problemen stehen. Deshalb geht es im 8. Kapitel um Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen um sie bei sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen und mit gezielten Sozialleistungen die Situation zu verbessern wenn sie selbst nicht dazu in der Lage sind. Alle Maßnahmen die nötig sind um eine gegebene Situation zu mildern, zu verbessern oder deren Verschlechterung zu verhindern sind in diesem Leistungspaket möglich. Im 9. Kapitel „Hilfe in anderen Lebenslagen“ befinden sich Hilfestellungen, wie die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70 oder § 71 die Altenhilfe oder § 72 Blindenhilfe. Erst wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann man auf diese Sozialhilfeleistung zurückgreifen.

Wenn man einen Anwalt braucht.

Trotz Notlage die Unterstützung eines Anwaltes bekommen? älterer Mann und Frau trainierenälterer Mann und Frau trainieren Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Eine Beratung beim Anwalt kann mit einer Zuzahlung von 15 Euro auch Menschen in finanziellen Nöten ermöglicht werden. Benötigt wird ein beim zuständigen Amtsgericht ausgestellter Beratungsschein. Der Anwalt kann so die Gebühren für seine Rechtsberatung von der Staatskasse begleichen lassen. Mit der Beratungshilfe wird dem Hilfesuchenden ein Erstgespräch mit einem Anwalt ermöglicht sowie eine außergerichtliche Beratung. Hilfe kann auch bei einer notwendig gewordenen Vertretung vor Gericht in Anspruch genommen werden. Die Hilfe nennt sich dann Prozesskostenhilfe. Es gibt strenge Voraussetzungen die ein Antragsteller erfüllen muss um Prozesskostenhilfe zu erhalten. Mit dieser Hilfe werden auch die anfallenden Gerichtskosten abgedeckt. Allerdings muss man wissen, dass üblicherweise die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden muss. Geht ein Prozess zugunsten des Prozesskostenhilfeempfängers aus, so hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Die Anerkennung besonderer Umstände kann den Erlass einer Rückzahlungspflicht bewirken. In allen anderen Fällen muss dem Sozialhilfeempfänger bewusst sein, dass ein verlorener Prozess für ihn bedeutet, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts teilweise oder sogar gänzlich zu tragen. Ein Rechtsanwalt mit Kanzlei für Sozialrecht ist durch seine Fachkenntnis, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, eine wichtige Stütze, wenn man Rat und Beistand braucht. Sozialrechtliche Fragen zu Themen wie Krankengeld, Pflegeversicherungsrecht, Bescheide, Schwerbehindertenrecht oder Wohngeld kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht rechtssicher beantworten. Ein Anwalt für Sozialrecht unterstützt seinen Mandanten bei der Durchsetzung seiner Rechte bei Eintreten einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall, auch beim Ausfüllen der Anträge kann er helfen.

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