anwaltssuche
Suche

Einen Anwalt für Baurecht in Stolberg (Rheinland) finden

Rechtsanwalt Dr. Werner Pfeil Stolberg
Rechtsanwalt Dr. Werner Pfeil
providas
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rathausstraße 16a, 52222 Stolberg
02402 - 9554 0
Kontaktformular

Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht in Stolberg, Dr. Werner Pfeil. Ich begrüße Sie herzlich auf meinem Profil. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht helfe ich Ihnen gerne kompetent und effizient weiter. Meine Kompetenzen und mein Werdegang. Ich habe an der Universität Trier Rechtswissenschaften studiert. Mein zweites Staatsexamen absolvierte ich am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken. Von 1994 bis 1995 war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter für Deutsches und Europäisches Privatrecht an der Universität Münster tätig und außerdem Mitarbeiter der Europäischen Rechtsakademie in Trier. Im Jahr 1996 wurde ich als Rechtsanwalt zugelassen und habe während meiner anwaltlichen Tätigkeit an diversen Veröffentlichungen gearbeitet. Lesen Sie bei Interesse hierzu gerne mehr auf der Website meiner Kanzlei. Ferner erlangte ich nach meiner Dissertation über »Historische Vorbilder und Entwicklungen des Rechtsbegriffs ›Vier Grundfreiheiten‹ in der Europäischen Gemeinschaft« den Doktortitel. Zudem wurden mir nach dem erfolgreichen Abschluss der ...mehr
Zu meinem Profil
Infos zu Anwälte Baurecht in Stolberg (Rheinland)
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Baurecht

Schlüsselübergabe neues EigenheimSchlüsselübergabe neues Eigenheim Das BauGB regelt die meisten Dinge wenn es ums Bauen geht. Aber es gibt noch einige weitere Gesetze die beim Bauen zu berücksichtigen sind, so z.B. das BGB und auch Verordnungen über die Sicherheit am Bau (BaustellV, BauFordSiG). Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Im Baugesetzbuch findet man allgemeine gesetzliche Regelungen zum öffentlichen Baurecht. Die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde ist ein wichtiger Punkt des Baurechts. Dieser Flächennutzungsplan enthält künftige bauliche Planungen der Gemeinde. Auch die Erschließung, also der Straßenbau, des Neubaugebietes obliegt der Gemeinde. Allerdings werden die Grundstückseigentümer an den anfallenden Kosten beteiligt. Ausserdem geht es im Baugesetzbuch auch um die Erhaltung schützenswerter Gebäude in Altstädten oder auch um Landschaftsschutz. Die behördliche Bauaufsicht muss den Bau genehmigen und abnehmen. Wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert ist man oft ratlos. Um sich langwierige und aussichtslose Streitereien zu ersparen ist es ratsam sich den kompetenten Rat eines Anwalts für Baurecht einzuholen.

Was muss beim Bau des Eigenheims beachtet werden?

ein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahmeein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahme Wenn mit der Bauaufsicht erst einmal geregelt ist, was auf dem Grundstück gebaut werden darf, geht es um das private Baurecht. Hierunter fallen alle Vertragsverhältnisse, die der Bauherr, den Bau betreffend, abschließt. Die Gestaltung des Architektenvertrages lässt einen großen Spielraum und Bauherren sollten die Details kennen. Die Fallstricke in Verträgen sind umfangreich und auf die Leistungsbeschreibung sollte immer besonders geachtet werden. Manchmal liefern Gewerke auch falsche Produkte wie Fenster oder Türen und der Bauherr kommt in Bedrängnis. Immer wieder kommt es auch vor, dass eine Baufirma Insolvenz beantragen muss und überhaupt keine Arbeit oder Material mehr liefern kann. Probleme während der Bauphase bringen nicht nur Ärger sie ziehen meist den Bau des Hauses beträchtlich in die Länge. Gezielte Unterstützung kann hier von einem Anwalt für Baurecht in Stolberg (Rheinland) kommen.

Auf was bei der Bauabnahme geachtet werden muss

öffentliche Bauabnahme mit zwei Bauingenieurenöffentliche Bauabnahme mit zwei Bauingenieuren Die Bauabnahme steht am Ende der Bauarbeiten und der Bauherr bestätigt dem Vertragspartner, bei erfolgreicher Abnahme, die Erfüllung des Vertrages. Juristisch ist dies ein wichtiger Schritt. Damit wird die erbrachte Leistung anerkannt, für später festgestellte Mängel muss nun der Bauherr den Beweis führen, dass das Bauunternehmen die Schuld für diesen Mangel trägt. Die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren beginnt ab dem Moment der Unterschrift. Auch bei Schäden, etwa durch Sturm, trägt nun der Eigentümer die Gefahr.

Informationen über Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Notizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 ArbeiternNotizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 Arbeitern Baumängel sind bautechnische Fehler, es fehlt also entweder eine zugesicherte Eigenschaft einer Werksleistung, oder es beinhaltet einen Fehler und mindert bzw. verändert damit seinen Wert und den vorausgesetzten Gebrauch oder hebt ihn gänzlich auf. Unterzeichnen Sie keine Bauabnahme, wenn Mängel festgestellt wurden. Ein Abnahmeprotokoll ist aus diesem Grund sehr wichtig. Vorgefundene Mängel können hier möglichst genau beschrieben werden. Es gibt keine Vorschriften wie ein Abnahmeprotokoll auszusehen hat.

Jedoch sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständiger unterstützt den Bauherren

Bausachverständige erstellen ein GutachtenBausachverständige erstellen ein Gutachten Es empfiehlt sich auch einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Muss man die Abnahme jedoch ohne Bausachverständigen durchführen, so empfielt es sich, auch Dinge aufzunehmen bei denen man unsicher ist ob es sich um einen Baumangel handelt. Nimmt man also im Zweifelsfall auch Punkte auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob es sich um einen Mängel handelt, kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Sachverständiger seine Bewertung abgeben. Nicht alle Arbeiten können am Ende der Bauarbeiten kontrolliert werden, da sie Unterputz liegen. Aus diesem Grund ist es ratsam diese Gewerke bereits früher zu kontrollieren. Als abgenommen gilt ein Neubau übrigens auch wenn: Der Bauherr versäumt zum Termin der Bauabnahme zu erscheinen und reagiert auch auf deren Ankündigung nicht. Der bereits vor Abnahme erfolgte Einzug ins Haus oder in die Eigentumswohnung. Auch eine vorschnell überwiesene Schlussrate ist die Anerkennung der erbrachten Leistungen.

Welche Mängel treten auf und wie kann eine Mängelbeseitigung aussehen

junge Ingenieurin mit Plänenjunge Ingenieurin mit Plänen Einige Mängel sind häufiger zu finden als andere. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Der Einbau der Fenster wurde nachlässig ausgeführt oder sie wurden verkehrt, also z. B. die Innen- und Außenseite verwechselt, eingebaut. Der Keller ist undicht durch Planungs- oder Materialfehler, oder das Dach ist für Feuchtigkeit anfällig wegen eines mangelhaft ausgeführten Dämmaufbaus. Oder ein zu schnelles Trocknen des Estrichs führt zu Rissen. Lüftungsanlagen können undicht sein und Feuchtigkeit in die Wände bringen. Die häufige Anwesenheit des Bauherrn auf der Baustelle hilft um Baufehler zu vermeiden.

Ist ein Mängel entstanden muss der Bauherr handeln.

Austausch eines Heizkörpers durch FachpersonalAustausch eines Heizkörpers durch Fachpersonal Der Bauherr darf den Fehler unter keinen Umständen selbst beheben. Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Anschließend muss dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung erfolgen. Die Konsequenz des Bauherrn kann das vorübergehende Einbehalten eines Teils der Handwerkerrechnung sein. Lässt das Bauunternehmen die Frist ungenutzt verstreichen, so muss ihm eine Nachfrist gesetzt werden. Kommt der Handwerker auch weiterhin seiner Pflicht zur Mängelbehebung nicht nach, kann der Bauherr die Vergütung mindern, oder unter Umständen auch ganz vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Bauvorhaben geht es immer um viel Geld, deshalb sollte jeder Bauherr die Verträge im Vorfeld von einem Anwalt prüfen lassen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht in Stolberg (Rheinland).

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.