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Anwälte und Kanzleien für Baurecht in Wittlich finden

Rechtsanwalt Dr. jur. Karl-Josef Ulmen Wittlich
Rechtsanwalt Dr. jur. Karl-Josef Ulmen
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und · Architektenrecht · Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Schloßplatz 4, 54516 Wittlich
06571 - 7006
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Dr. jur. Karl-Josef Ulmen, Ihr Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht und für Verwaltungsrecht in Wittlich. Wenn Sie kompetente rechtliche Beratung und Vertretung im Baurecht, Architektenrecht oder Verwaltungsrecht suchen, nehmen Sie Kontakt mit mir in meiner Kanzlei in Wittlich auf. Auch in den Rechtsgebieten Immobilienrecht, Ingenieursrecht und im Recht der Handwerker bin ich gerne Ihr kompetenter Berater und Ansprechpartner. Meine anwaltliche Vita. Ich studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Trier. 1983 wurde ich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Im Jahre 1988 erwarb ich den Titel des Fachanwalts für Verwaltungsrecht. Ebenfalls in diesem Jahr gründete ich die Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Karl Josef Ulmen. 1999 schloss ich meine rechtswissenschaftliche Promotion erfolgreich ab. Die Berechtigung den Titel „Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht“ zu führen erwarb ich 2007. Was mir bei meiner Arbeit wichtig ist. Mir ist der vertrauensvolle Kontakt zu meinen Mandanten sehr wichtig. Nur so kann ich sicherstellen, dass ich Ihren Fall bestmöglich bearbeiten kann. Daher ...mehr
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Infos zu Anwälte Baurecht in Wittlich
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

privates und öffentliches Baurecht

Schlüsselübergabe neues EigenheimSchlüsselübergabe neues Eigenheim Informationen über Rechte beim Bau findet man hauptsächlich im Baugesetzbuch (BauGB) Neben dem BGB gibt es auch noch die Verordnungen BauNVO und BaustellV und die Gesetze BauFordSiG und BauStiftG. Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht befasst sich vorwiegend mit den gesetzlichen Regelungen wer, wo und unter welchen Voraussetzungen bauen darf. Das Regelwerk für öffentliches Baurecht nennt sich Baugesetzbuch kurz BauGB. Darin ist festgelegt, dass die Bauleitplanung der Gemeinde obliegt, die einen Flächennutzungsplan zu erstellen hat. Dieser Flächennutzungsplan enthält künftige bauliche Planungen der Gemeinde. Auch die Erschließung, also der Straßenbau, des Neubaugebietes obliegt der Gemeinde. Zu tragen sind die dadurch entstehenden Kosten aber nicht allein von der Gemeinde, auch der begünstigte Grundstückseigentümer muss sich beteiligen. Ausserdem geht es im Baugesetzbuch auch um die Erhaltung schützenswerter Gebäude in Altstädten oder auch um Landschaftsschutz. Auf die Einhaltung der allgemeinen Bauvorschriften achtet die Bauaufsichtsbehörde, der vor Baubeginn der Bauplan vorgelegt werden muss. Wie kann man sich wehren, wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert? Ein Anwalt für Baurecht unterstützt seinen Mandanten gern bei allen Fragen und Schwierigkeiten, die baurechtlich anfallen können.

Die nächsten Schritte nach der erteilten Baugenehmigung

Schlüssel hängen an einem SchlüsselboardSchlüssel hängen an einem Schlüsselboard Der Bau ist genehmigt, nun geht es um die Bauverträge. Hierunter fallen alle Vertragsverhältnisse, die der Bauherr, den Bau betreffend, abschließt. Einer genauen Überprüfung sollte der Bauherr besonders der Architektenvertrag unterziehen, denn diverse Details können ihn viele tausende Euro kosten. Wird auf die Leistungsbeschreibung bei Vertragsunterschrift nicht genug Augenmerk gelegt, so kann dies zu Missverständnissen und Ärger führen. Manchmal liefern Gewerke auch falsche Produkte wie Fenster oder Türen und der Bauherr kommt in Bedrängnis. Häufig kommt es auch vor, dass die ausführende Baufirma die Leistungen überhaupt nicht erbringt oder erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Probleme während der Bauphase bringen nicht nur Ärger sie ziehen meist den Bau des Hauses beträchtlich in die Länge. Holen Sie sich rechtzeitig den Rat eines versierten Anwalts für Baurecht in Wittlich und vermeiden Sie damit noch größeren Schaden.

Die Bauabnahme

Bauingenieur und Architekt mit Plan vor einer BaustelleBauingenieur und Architekt mit Plan vor einer Baustelle Die Bauabnahme steht am Ende der Bauarbeiten und der Bauherr bestätigt dem Vertragspartner, bei erfolgreicher Abnahme, die Erfüllung des Vertrages. Aus juristischer Sicht ist diese Bauabnahme ein entscheidender Schritt. Die Unterschrift des Bauherrn bedingt nämlich die Umkehr der Beweislast, von nun an muss der Bauherr im Schadensfall beweisen, dass der Schaden ursächlich von der Baufirma verursacht wurde. Ab jetzt ist die Baufirma fünf Jahre lang in einer Gewährleistungspflicht. Auch bei weiteren neu auftretenden Schäden durch z.B. Sturm, ist nun der Eigentümer selbst in der Verantwortung.

Typische Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Prüferin und Polier besprechen BaumängelPrüferin und Polier besprechen Baumängel Baumängel sind bautechnische Fehler, es fehlt also entweder eine zugesicherte Eigenschaft einer Werksleistung, oder es beinhaltet einen Fehler und mindert bzw. verändert damit seinen Wert und den vorausgesetzten Gebrauch oder hebt ihn gänzlich auf. Findet man einen Baumängel, darf man die Bauabnahme nicht unterschreiben. Aus diesem Grund ist es ratsam ein Abnahmeprotokoll zu erstellen und auszufüllen. Die Mängel werden im Abnahmeprotokoll so genau wie möglich beschrieben, auch fotografisches Festhalten ist zu empfehlen. Es gibt für ein Abnahmeprotokoll keine Form die eingehalten werden muss.

Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige für bebaute Grundstücke

zwei Bausachverständige beraten sichzwei Bausachverständige beraten sich Durch einen anwesenden Bausachverständigen kann die Sicherheit, alle vorhandenen Mängel zuverlässig zu erkennen, erhöht werden. Wenn nicht klar ist ob etwas mangelhaft ausgeführt wurde, so ist dies unbedingt auch in der Liste aufzuführen. So vergibt man die Chance auf Mängelrüge nicht und ein Sachverständiger kann später beurteilen ob ein Mängel vorliegt. Kabel und Rohre können später nicht mehr kontrolliert werden da sie vom Putz oder Estrich verdeckt werden. Aus diesem Grund ist es ratsam diese Gewerke bereits früher zu kontrollieren. Als Abnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Wenn das Haus vom Bauherrn bereits vor der Abnahme bezogen wurde. Das Überweisen der Schlussrate, oder auch Trinkgeld für die Handwerker wird als Anerkennung der Leistung gewertet.

Welche Mängel treten auf und wie kann eine Mängelbeseitigung aussehen

Bauarbeiter bei der Herstellung von OrtbetonBauarbeiter bei der Herstellung von Ortbeton Es gibt klassische Baumängel, auf die man achten kann. Fehlerhafte Verarbeitung der Baumaterialien in Putz oder Mauerwerk die zu Rissen führt beispielsweise. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Das Dach kann fehlerhaft abgedichtet worden sein und Feuchtigkeit dringt ein oder es isoliert nicht richtig. Im Estrich entstehen Risse durch falsch gesetzte Dehnungsfugen. Lüftungsanlagen können undicht sein und Feuchtigkeit in die Wände bringen. Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn der Bauherr die Baustelle oft besucht und vor Ort ist.

Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.

Demontage fehlerhafter DeckenpaneleDemontage fehlerhafter Deckenpanele Der Baumangel darf nicht vom Bauherrn selbst repariert werden! Der erste Schritt ist die Dokumentation durch Fotos als Beweismaterial oder einem neutralen Zeugen wie einem Sachverständigen. Der nächste Schritt ist die schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung beim verantwortlichen Bauunternehmen. Diese ist durch Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Die Konsequenz des Bauherrn kann das vorübergehende Einbehalten eines Teils der Handwerkerrechnung sein. Verstreicht die Frist ohne Reparatur so muss eine Nachfrist gesetzt werden. Verstreicht diese Frist wieder ungenutzt, darf der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich einen Anwalt für Baurecht in Wittlich oder in der Nähe.

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