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Ihren Anwalt für Baurecht in Freudenstadt finden

Rechtsanwalt Hans-Bernd Beckert Freudenstadt
Rechtsanwalt Hans-Bernd Beckert
Schrön | Trommsdorff | Beckert
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Schulstraße 23, 72250 Freudenstadt
07441 / 9181-0
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Rechtsanwalt Hans-Bernd Beckert, Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Freudenstadt . Eines meiner Fachgebiete ist das Bau- und Architektenrecht - bei allen Rechtsangelegenheiten in diesem Bereich (und natürlich auch in meinen anderen Tätigkeitsschwerpunkten) kann ich Sie sicher und kompetent vertreten. Sie erreichen mich über das Kontaktformular auf meinem Profil oder telefonisch direkt über unser Kanzleitelefon. Auf welchem Weg Sie mich auch kontaktieren – hinterlassen Sie mir bitte immer eine Nachricht, damit ich Sie zurückrufen kann. Ich freue mich auf Ihren Anruf! Vita, Fachgebiete, Kompetenzen. Nach Jurastudium und Referendariat wurde ich im Jahr 1988 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit 1992 bin ich Sozius der Kanzlei Schrön | Trommsdorff | Beckert. Hier berate und vertrete ich in erster Linie Mandanten in Fragen des Bau- und Architektenrechts (in dem ich auch den Titel eines Fachanwaltes führe), sowie im Arbeitsrecht, im Transport- und Speditionsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht und im Handels- und ...mehr
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Interessantes zum Baurecht

Unterschrift eines BauvertragesUnterschrift eines Bauvertrages Im Baurecht kommen neben dem BauGB viele weitere Gesetzestexte zur Anwendung. Jedoch auch das BGB ist zu beachten und noch einige andere Gesetze und Verordnungen. Das Baurecht enthält öffentliche und private Baurechtgesetze. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Im Baugesetzbuch findet man allgemeine gesetzliche Regelungen zum öffentlichen Baurecht. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. Der Flächennutzungsplan ist wichtig, da er künftige bauliche Planungen darlegt, wie etwa den Bau eines neuen Einkaufszentrums oder eines Wohngebietes. Die Gemeinde ist auch verpflichtet den notwendigen Straßenbau eines Neubaugebietes zu leisten, also deren Erschließung. Die Kosten für diese Erschließung teilt sich die Gemeinde mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke. Dann gibt es auch Sondervorschriften über die Sanierung von Städten und besonders auch deren alter Stadtkerne. Die Bauaufsichtsbehörde genehmigt Baupläne und kontrolliert die Einhaltung allgemeiner Bauvorschriften. Welche Schritte kann man unternehmen, wenn man die Baugenehmigung der Gemeinde nicht erhält? Ein Anwalt für Baurecht unterstützt seinen Mandanten gern bei allen Fragen und Schwierigkeiten, die baurechtlich anfallen können.

Die nächsten Schritte nach der erteilten Baugenehmigung

Schüssel mit Haus als Schlüsselanhänger auf einem ArchitektenplanSchüssel mit Haus als Schlüsselanhänger auf einem Architektenplan Wenn mit der Bauaufsicht erst einmal geregelt ist, was auf dem Grundstück gebaut werden darf, geht es um das private Baurecht. Hierunter fallen alle Vertragsverhältnisse, die der Bauherr, den Bau betreffend, abschließt. Fehlinterpretiert werden können leicht die Architektenverträge und der Bauherr sieht sich mit ungeahnten Kosten konfrontiert. Die Fallstricke in Verträgen sind umfangreich und auf die Leistungsbeschreibung sollte immer besonders geachtet werden. Während der Bauphase gibt es auch Gewerke die nicht leisten oder nur eine mangelhafte Arbeit ausführen. Mitunter wird ein Bauherr auch mit der Insolvenz einer Baufirma konfrontiert. Probleme während der Bauphase bringen nicht nur Ärger sie ziehen meist den Bau des Hauses beträchtlich in die Länge. Holen Sie sich rechtzeitig den Rat eines versierten Anwalts für Baurecht in Freudenstadt und vermeiden Sie damit noch größeren Schaden.

Auf was bei der Bauabnahme geachtet werden muss

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Die Bauabnahme beschließt, durch eine gemeinsame Begehung, ein Bauprojekt. Aus juristischer Sicht ist diese Bauabnahme ein entscheidender Schritt. Die Unterschrift des Bauherrn unter die Bauabnahme, bedeutet ein Anerkennen der erbrachten Leistungen und damit geht auch einher, dass ab nun der Bauherr bei Mängeln beweisen muss, dass sie von der Baufirma verursacht wurden und nicht erst später entstanden. Der Gewährleistungszeitraum der Baufirma von fünf Jahren für versteckte Mängel beginnt. Auch der Gefahrenübergang tritt ein und der Eigentümer trägt nun die Verantwortung.

Die Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Bauinspektor nimmt Baumängel aufBauinspektor nimmt Baumängel auf Ist das Ergebnis einer ausgeführten Arbeit nicht funktionsfähig, nicht richtig oder garnicht erbracht, spricht man von einem Baumangel. Findet man einen Baumängel, darf man die Bauabnahme nicht unterschreiben. Aus diesem Grund ist es ratsam ein Abnahmeprotokoll zu erstellen und auszufüllen. Mängel und noch nicht erbrachte Leistungen werden hier festgehalten. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.

Folgende Punkte sind wichtig:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Rat durch einen Bausachverständigen

Bausachverständige erstellen ein GutachtenBausachverständige erstellen ein Gutachten Ein hinzugezogener Bausachverständiger erhöht die Sicherheit keine Mängel zu übersehen. Wenn nicht klar ist ob etwas mangelhaft ausgeführt wurde, so ist dies unbedingt auch in der Liste aufzuführen. Nimmt man also im Zweifelsfall auch Punkte auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob es sich um einen Mängel handelt, kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Sachverständiger seine Bewertung abgeben. Kabel oder Rohre können bei der Endabnahme nicht mehr kontrolliert werden, da sie unter dem Estrich oder dem Putz verborgen sind. Deshalb sollte es für diese Gewerke unbedingt direkt nach Beendigung ihrer Arbeit eine gesonderte Abnahme geben. Als abgenommen gilt ein Neubau übrigens auch wenn: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Der Bezug des Eigenheims. Das Überweisen der Schlussrate, oder auch Trinkgeld für die Handwerker wird als Anerkennung der Leistung gewertet.

Typische Baumängel und Mängelbeseitigung

Bagger in einer BaugrubeBagger in einer Baugrube Es gibt typische Baumängel nach denen man Ausschau halten sollte. Offensichtlich und schnell zu finden sind Risse im Mauerwerk durch z.B. fehlerhafte Verarbeitung der Rohstoffe. Der Einbau der Fenster ist nicht sorgfältig genug ausgeführt und wird zu Wasserschäden führen. Beim Dach könnte das falsche Dämmmaterial eingesetzt worden sein. Ein grober Fehler sind auch fehlerhaft gesetzte Dehnungsfugen, die im Estrich zu Rissen führen. Über undichte Lüftungsanlagen könnte Feuchtigkeit ins Mauerwerk dringen. Die häufige Anwesenheit des Bauherrn auf der Baustelle hilft um Baufehler zu vermeiden.

Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.

Bauarbeiter mit Bohrmaschine repariertBauarbeiter mit Bohrmaschine repariert Auf keinen Fall sollte man selbst versuchen den Fehler zu beheben! Stattdessen sollte der Mängel mit einem Foto als Beweismaterial festgehalten werden. Die Mängelrüge beim zuständigen Handwerker hat schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung zu erfolgen. Die Konsequenz des Bauherrn kann das vorübergehende Einbehalten eines Teils der Handwerkerrechnung sein. Lässt das Bauunternehmen die Frist ungenutzt verstreichen, so muss ihm eine Nachfrist gesetzt werden. Bleibt der Handwerker oder das Bauunternehmen die Leistung immer noch schuldig, so kann nun ein Teil der Vergütung einbehalten werden und ein anderer Handwerker an seiner statt mit der Fertigstellung beauftragt werden. Bei einem Bauvorhaben geht es immer um viel Geld, deshalb sollte jeder Bauherr die Verträge im Vorfeld von einem Anwalt prüfen lassen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht in Freudenstadt.

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