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Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara Wachsmuth Überlingen
Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara Wachsmuth
Dr. Wachsmuth & Coll.
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Verwaltungsrecht · Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Am Schättlisberg 7, 88662 Überlingen
07551 - 301 0914
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Dr. Barbara Wachsmuth, Ihre Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Baurecht und Architektenrecht. Sie haben Fragen zum Verwaltungsrecht, Baurecht oder Architektenrecht? Ich helfe Ihnen dabei gerne weiter! Sie können mich dazu ganz einfach über das Kontaktformular auf meinem Profil in der rechten Spalte erreichen. Wir werden eine gemeinsame Problemlösung finden, damit Ihre Sorgen der Vergangenheit angehören. Meine Kompetenzen als Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Baurecht und Architektenrecht. Nach meinem 2. Staatsexamen habe ich bereits die Leitung für das Rechtsamt einer großen Kreisstadt übernommen und übte in dieser Zeit auch das Amt der Stadtrechtsrätin aus. Nach meiner Zulassung zur Rechtsanwältin 1994 habe ich schon kurze Zeit später meinen Fachanwaltstitel für Verwaltungsrecht verliehen bekommen und seit 2015 meinen zweiten Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht. Neben der Praxiserfahrung konnte ich durch diese zusätzlichen Ausbildungen meine Kenntnisse in den genannten Bereichen ausbauen, die mich zu einer Spezialistin auf diesem Gebiet machen. Bei der Klärung Ihrer Fragen steht Ihnen somit ...mehr
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Infos zu Anwälte Baurecht in Singen
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Baurecht öffentlich und privat

Schlüsselübergabe VertragSchlüsselübergabe Vertrag Das Gesetz für Baurecht findet sich überwiegend im BauGB. So gibt es neben dem BGB (dem Bürgerlichen Gesetzbuch) auch noch die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke BauNVO, die BaustellV, die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, das BauFordSiG, das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen oder auch das BauStiftG, das Gesetz zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur. Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht befasst sich mit allen Fragen des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts, hauptsächlich mit den Belangen, die am Anfang der Bauplanung stehen. Im Baugesetzbuch findet man allgemeine gesetzliche Regelungen zum öffentlichen Baurecht. Die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde ist ein wichtiger Punkt des Baurechts. Der Flächennutzungsplan ist wichtig, da er künftige bauliche Planungen darlegt, wie etwa den Bau eines neuen Einkaufszentrums oder eines Wohngebietes. Auch die Erschließung, also der Straßenbau, des Neubaugebietes obliegt der Gemeinde. Die Erschließungskosten sind mit den jeweiligen Grundstückseignern zu teilen. Sondervorschriften im Baugesetzbuch dienen durch Sanierung dem Erhalt und Schutz historischer Stadtviertel. Vor dem Bau muss der Bauplan bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und von ihr genehmigt werden. Wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert ist man oft ratlos. Ein Anwalt für Baurecht hilft Ihnen bei der Baurechtsschaffung und Baurechtsdurchsetzung.

Die nächsten Schritte nach der erteilten Baugenehmigung

ein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsselnein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsseln Wenn die Gemeinde den Bauplan abgesegnet hat geht es im privaten Baurecht weiter. Privates Baurecht befasst sich mit den Verträgen, die zwischen Bauherrn und den unterschiedlichen Baufirmen, dem Architekten usw. geschlossen wurden. Die Gestaltung des Architektenvertrages lässt einen großen Spielraum und Bauherren sollten die Details kennen. Für alle Gewerke gilt jedoch generell, auf die Leistungsbeschreibung in Verträgen genau zu achten. Auch die Heizung, elektrische Anlagen, oder die Wärmedämmung, all dies kann einen Bauherrn schnell verzweifeln lassen, wenn es falsch geliefert oder fehlerhaft eingebaut wird. Häufig kommt es auch vor, dass die ausführende Baufirma die Leistungen überhaupt nicht erbringt oder erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Probleme während der Bauphase bringen nicht nur Ärger sie ziehen meist den Bau des Hauses beträchtlich in die Länge. Fachkundigen Rat bekommt man in diesen verfahrenen Situationen vom erfahrenen Anwalt für Baurecht in Singen.

Die Bauabnahme

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Am Ende der Bauarbeiten steht dann die Bauabnahme durch den Bauherrn an. Dies ist juristisch gesehen ein sehr bedeutender Schritt. Der Bauherr erkennt damit die Leistung als erbracht an und die Beweislast für Mängel liegt nun bei ihm. Die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren beginnt ab dem Moment der Unterschrift. Auch bei weiteren neu auftretenden Schäden durch z.B. Sturm, ist nun der Eigentümer selbst in der Verantwortung.

Baumängel und Abnahmeprotokoll

Bauinspektor nimmt Baumängel aufBauinspektor nimmt Baumängel auf Ein Baumangel liegt dann vor, wenn eine Arbeit garnicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte. Findet man einen Baumängel, darf man die Bauabnahme nicht unterschreiben. Deshalb ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. Die Mängel werden im Abnahmeprotokoll so genau wie möglich beschrieben, auch fotografisches Festhalten ist zu empfehlen. Ein Abnahmeprotokoll ist formlos und auch handschriftlich gültig.

Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Sicherheit gibt ein Bausachverständiger

Beratung durch SachverständigeBeratung durch Sachverständige Es empfiehlt sich auch einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Zur Sicherheit sollten auch Dinge aufgenommen werden, bei denen nicht klar ist, ob es sich tatsächlich um einen Mängel handelt. Bei Unklarheiten nimmt man diese Punkte auf jeden Fall mit in die Mängelliste auf, um sie von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Alle Arbeiten, die später Unterputz liegen oder aus anderen Gründen nicht mehr sichtbar sind, sollten gesondert kontrolliert und abgenommen werden. Deshalb sollte es für diese Gewerke unbedingt direkt nach Beendigung ihrer Arbeit eine gesonderte Abnahme geben. Als Abnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr antwortet weder auf die Ankündigung der Bauabnahme, noch erscheint er zum angekündigten Termin. Das Haus wird vor der Abnahme bereits bezogen. Er überweist die Schlussrate oder zahlt den Handwerkern Trinkgeld!

Einige typische Baumängel und ihre Beseitigung

Bauarbeiter bei der Herstellung von OrtbetonBauarbeiter bei der Herstellung von Ortbeton Manche Mängel sind am Bau immer wieder zu beobachten. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Sind die Dehnungsfugen im Estrich nicht fachgerecht ausgeführt, führt auch dies zu Rissen. Über undichte Lüftungsanlagen könnte Feuchtigkeit ins Mauerwerk dringen. Viele Fehler können vermieden werden, wenn der Bauherr auf der Baustelle oft anzutreffen ist.

Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.

Arbeiten an HolzständernArbeiten an Holzständern Ein grober Fehler wäre es, wenn der Bauherr den Mängel selbst zu reparieren versuchte. Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Dann muss eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen erfolgen. Rechtens ist es, wenn der Bauherr bis zur Beseitigung des Mängels einen Teil der zu entrichtenden Rechnung vorübergehend einbehält. Bei Verstreichen der Frist muss dem Handwerker eine Nachfrist gesetzt werden. Ist der Schaden dann noch immer nicht behoben, darf der Bauherr einen anderen Handwerker mit der Mängelbehebung beauftragen, die Vergütung mindern oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Bauvorhaben geht es immer um viel Geld, deshalb sollte jeder Bauherr die Verträge im Vorfeld von einem Anwalt prüfen lassen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich einen Anwalt für Baurecht in Singen oder in der Nähe.

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