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Anwaltssuche für Baurecht in Berlin Wilmersdorf

Rechtsanwalt Martin Henke Berlin
Rechtsanwalt Martin Henke
Hebel Schmidt-Morsbach + Partner mbB Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Baurecht/Architektenrecht
Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin
030 - 206 21 75-10
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Martin Henke, Ihr Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht in Berlin. Ich verstehe mich als moderner Dienstleister spezialisiert auf Bau- und Architektenrecht. Sollten Sie auf diesen Gebieten eine Rechtsberatung benötigen, stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Seite. Meine Kompetenzen. Mein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich an der FU Berlin. Von 1997 bis 2014 führte ich als selbstständiger Anwalt eine eigene Rechtsanwaltskanzlei. Im Jahre 2007 habe ich den Titel »Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht« erlangt. So arbeite ich für Sie. Mein Ziel ist es, Sie umfassend und kompetent zu beraten. In Zweifelsfällen lohnt es sich, frühzeitig die Rechtslage zu klären. Durch eine verlässliche rechtliche Beurteilung lassen sich Streitigkeiten meist außergerichtlich beilegen. Ist ein Rechtsstreit vor Gericht unvermeidlich, lässt sich dieser am erfolgreichsten durch die gute Zusammenarbeit von Anwalt und Mandant lösen. Daher vereinbaren wir in aller Regel zunächst einmal einen Termin für ein Gespräch, bei dem wir in aller Ruhe über Ihr ...mehr
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Infos zu Anwälte Baurecht in Berlin Wilmersdorf
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Interessantes zum Baurecht

Schlüsselübergabe VertragSchlüsselübergabe Vertrag Informationen über Rechte beim Bau findet man hauptsächlich im Baugesetzbuch (BauGB) Weitere relevante Gesetze sind etwa das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die BauNVO, BaustellV, das BauFordSiG oder auch das BauStiftG. Das Baurecht wird in zwei Bereiche aufgeteilt, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Das Regelwerk für öffentliches Baurecht nennt sich Baugesetzbuch kurz BauGB. Hierin ist u.a. die Bauleitplanung durch die Gemeinde geregelt und die Notwendigkeit einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Der Flächennutzungsplan ist wichtig, da er künftige bauliche Planungen darlegt, wie etwa den Bau eines neuen Einkaufszentrums oder eines Wohngebietes. Auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet zu erschließen ist gesetzlich geregelt. Die Kosten teilt sich die Gemeinde jedoch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Sondervorschriften im Baugesetzbuch dienen durch Sanierung dem Erhalt und Schutz historischer Stadtviertel. Auf die Einhaltung der allgemeinen Bauvorschriften achtet die Bauaufsichtsbehörde, der vor Baubeginn der Bauplan vorgelegt werden muss. Wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert ist man oft ratlos. Bereits in dieser frühen Phase sollten Sie unbedingt auf die Hilfe eines Rechtsanwalts für Baurecht zurückgreifen.

Was muss beim Bau des Eigenheims beachtet werden?

ein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahmeein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahme Wenn mit der Bauaufsicht erst einmal geregelt ist, was auf dem Grundstück gebaut werden darf, geht es um das private Baurecht. Das private Baurecht regelt alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Parteien. Fehlinterpretiert werden können leicht die Architektenverträge und der Bauherr sieht sich mit ungeahnten Kosten konfrontiert. Häufig führt eine unklare oder missverständliche Leistungsbeschreibung in Verträgen und Vertragsklauseln zu Ärger und Streit. Leistet ein Gewerk keine oder nur mangelhafte Arbeit, so wirkt sich das negativ auf alle nachfolgenden Gewerke aus. Manchmal muss eine Baufirma während des Baus auch Insolvenz beantragen und liefert überhaupt nicht mehr. Schwierigkeiten am Bau führen eigentlich immer zu Verzögerungen der Fertigstellung des Bauvorhabens. Fachlichen Rat aus rechtlicher Sicht gibt in diesen Fällen ein Anwalt für Baurecht in Berlin Wilmersdorf.

Die Bauabnahme – worauf ist zu achten?

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Die Bauabnahme steht am Ende der Bauarbeiten und der Bauherr bestätigt dem Vertragspartner, bei erfolgreicher Abnahme, die Erfüllung des Vertrages. Aus juristischer Sicht ist diese Bauabnahme ein entscheidender Schritt. Damit wird die erbrachte Leistung anerkannt, für später festgestellte Mängel muss nun der Bauherr den Beweis führen, dass das Bauunternehmen die Schuld für diesen Mangel trägt. Die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren beginnt ab dem Moment der Unterschrift. Es tritt auch der sogenannte Gefahrenübergang ein, was bedeutet, dass von nun an der Eigentümer selbst für z.B. Sturmschäden in der Verantwortung ist.

Die Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Herstellung eine Baumägelprotokolls durch FrauHerstellung eine Baumägelprotokolls durch Frau Ist das Ergebnis einer ausgeführten Arbeit nicht funktionsfähig, nicht richtig oder garnicht erbracht, spricht man von einem Baumangel. Unterzeichnen Sie keine Bauabnahme, wenn Mängel festgestellt wurden. Auf ein Abnahmeprotokoll darf aus diesem Grund nicht verzichtet werden. Die Mängel werden im Abnahmeprotokoll so genau wie möglich beschrieben, auch fotografisches Festhalten ist zu empfehlen. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.

Folgende Punkte sind wichtig:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Sachverständigenrat während der Bauphase

Bausachverständige erstellen ein GutachtenBausachverständige erstellen ein Gutachten Ein hinzugezogener Bausachverständiger erhöht die Sicherheit keine Mängel zu übersehen. Auch wenn unklar ist, ob es sich um einen Mängel handelt sollte dieser aufgenommen werden. So kann der Sachverständige auch noch zu einem späteren Zeitpunkt diese Punkte einschätzen. Frühere Abnahmen werden notwendig für alle Arbeiten, die bei der Endabnahme nicht mehr sichtbar sind, wie Kabel oder Rohre. Am besten werden sie also direkt nach ihrer Fertigstellung abgenommen. Das Haus gilt in folgenden Fällen auch ohne Bauabnahme als abgenommen: Wenn der Bauherr am Abnahmetermin abwesend ist und auf deren Ankündigung auch nicht reagiert. Der bereits vor Abnahme erfolgte Einzug ins Haus oder in die Eigentumswohnung. Ein gewährtes Trinkgeld für die Handwerker oder die schon getätigte Überweisung der Schlussrate.

Typische Baumängel und Mängelbeseitigung

Gruppenbild von BauingenieurenGruppenbild von Bauingenieuren Viele Baumängel treten immer wieder auf. Werden Baustoffe nicht exakt nach Vorgabe verarbeitet führt dies oft zu Rissen im Mauerwerk oder im Putz. Der Einbau der Fenster ist nicht sorgfältig genug ausgeführt und wird zu Wasserschäden führen. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Im Estrich entstehen Risse durch falsch gesetzte Dehnungsfugen. Eine unsachgemäße Installation der Lüftungsanlagen kann zu Feuchtigkeit im Mauerwerk führen. Ist der Bauherr auf der Baustelle oft präsent, so kann er durch seine Aufmerksamkeit viele Fehler vermeiden.

Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.

Bauarbeiter mit Bohrmaschine repariertBauarbeiter mit Bohrmaschine repariert Auf keinen Fall sollte man selbst versuchen den Fehler zu beheben! Fotos des Mängels können als Beweismaterial dienen. Dann muss eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen erfolgen. Rechtens ist es, wenn der Bauherr bis zur Beseitigung des Mängels einen Teil der zu entrichtenden Rechnung vorübergehend einbehält. Der Handwerker hat Anspruch auf eine Nachfrist, wenn er den Schaden nicht innerhalb der gesetzten Frist beheben konnte. Nützt der Handwerker auch diese zweite Fristsetzung nicht zur Behebung des Mängels, so kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Erledigung beauftragen. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Darum unser Tipp, schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Baurecht in Berlin Wilmersdorf.

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