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Anwälte und Kanzleien für Baurecht in Kreuztal finden

Rechtsanwalt Dr. Hermann Fries Siegen
Rechtsanwalt Dr. Hermann Fries
Koblenzer Straße 29, 57072 Siegen
0271-2390236
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Dr. Hermann Fries, Ihr Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Privates Baurecht in Siegen . Ich freue mich, dass Sie den Weg zu meinem Kanzlei-Profil gefunden haben! Bei allen Fragen rund um das Private Baurecht und meine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte bin ich gerne für Sie da! Ich berate Sie schnell, zuverlässig und kompetent in Fragen des Arbeitsrechts, des allgemeinen Zivilrechts, des Familienrechts und des Verkehrsrechts. Sie erreichen mich über das Kontaktformular auf meinem Profil oder telefonisch direkt über mein Kanzleitelefon. Hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht, sofern Sie mich nicht erreichen. Ich rufe Sie dann umgehend zurück und wir können in Ruhe über Ihr Anliegen sprechen. Vita und Werdegang. Ich bin seit dem Jahr 1986 zur Anwaltschaft zugelassen und führe meine eigene Kanzlei bereits seit 1993. Meine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt hat mich gelehrt, dass neben ausgeprägter Fachkenntnis und Kompetenz auch Empathie und Gelassenheit für die Arbeit eines Rechtsanwaltes wichtig sind. All das finden ...mehr
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Infos zu Anwälte Baurecht in Kreuztal
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Baurecht öffentlich und privat

Handschlag BauvertragHandschlag Bauvertrag Im Baugesetzbuch findet man die meisten relevanten Gesetzestexte rund ums Bauen. Es gibt jedoch noch einige andere Gesetze, die zu beachten sind, z.B. das BGB oder die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grungstücke oder die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Das Baurecht handelt von privatrechtlichen und öffentlich rechtlichen Gesetzen. Das öffentliche Baurecht befasst sich mit allen Fragen des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts, hauptsächlich mit den Belangen, die am Anfang der Bauplanung stehen. Im Baugesetzbuch findet man allgemeine gesetzliche Regelungen zum öffentlichen Baurecht. Die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde ist ein wichtiger Punkt des Baurechts. Der Flächennutzungsplan ist wichtig, da er künftige bauliche Planungen darlegt, wie etwa den Bau eines neuen Einkaufszentrums oder eines Wohngebietes. Gesetzlich geregelt ist auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Zu tragen sind die dadurch entstehenden Kosten aber nicht allein von der Gemeinde, auch der begünstigte Grundstückseigentümer muss sich beteiligen. Neben der Sanierung von alten Stadtvierteln regelt das Baugesetzbuch durch Sondervorschriften auch den Schutz der Landschaft an den Außengrenzen der Gemeinde. Auf die Einhaltung der allgemeinen Bauvorschriften achtet die Bauaufsichtsbehörde, der vor Baubeginn der Bauplan vorgelegt werden muss. Welche Schritte kann man unternehmen, wenn man die Baugenehmigung der Gemeinde nicht erhält? Bereits in dieser frühen Phase sollten Sie unbedingt auf die Hilfe eines Rechtsanwalts für Baurecht zurückgreifen.

Wie geht es weiter wenn die behördliche Bauaufsicht den Bauplan genehmigt hat?

Schlüssel hängen an einem SchlüsselboardSchlüssel hängen an einem Schlüsselboard Die Behörde hat den Bau genehmigt, nun geht es vorwiegend um privates Baurecht. Privates Baurecht befasst sich mit den Verträgen, die zwischen Bauherrn und den unterschiedlichen Baufirmen, dem Architekten usw. geschlossen wurden. Fehlinterpretiert werden können leicht die Architektenverträge und der Bauherr sieht sich mit ungeahnten Kosten konfrontiert. Die Fallstricke in Verträgen sind umfangreich und auf die Leistungsbeschreibung sollte immer besonders geachtet werden. Auch die Durchführung der handwerklichen Arbeiten kann unzufriedenstellend erfolgen, oder bei Lieferverzug, die ganze Baustelle lahm legen. Mitunter wird ein Bauherr auch mit der Insolvenz einer Baufirma konfrontiert. Komplikationen beim Hausbau bedeuten für den Bauherren eigentlich immer eine verzögerte Fertigstellung des Bauvorhabens. Fachlichen Rat aus rechtlicher Sicht gibt in diesen Fällen ein Anwalt für Baurecht in Kreuztal.

Die Bauabnahme – worauf ist zu achten?

Architekt und Bauherr lesen in einem BauplanArchitekt und Bauherr lesen in einem Bauplan Die Bauabnahme beschließt, durch eine gemeinsame Begehung, ein Bauprojekt. Die rechtlichen Auswirkungen sind erheblich. Die erbrachten Leistungen werden anerkannt und die Beweislast für Mängel liegt von nun an beim Bauherrn. Die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren beginnt ab dem Moment der Unterschrift. Schäden die dem Gebäude neu entstehen, etwa durch Sturm, sind nun im Verantwortungsbereich des Eigentümers.

Über Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Notizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 ArbeiternNotizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 Arbeitern Von Baumängeln spricht man, wenn vertraglich vereinbarte Arbeit nicht oder nur fehlerhaft ausgeführt wurde. Bei festgestellten Mängeln ist die Bauabnahme nicht zu unterzeichnen! Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. Vorgefundene Mängel können hier möglichst genau beschrieben werden. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.

Unbedingt sollten jedoch folgende Informationen enthalten sein:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige

Gruppe von BausachverständigenGruppe von Bausachverständigen Ein hinzugezogener Bausachverständiger erhöht die Sicherheit keine Mängel zu übersehen. Im Zweifelsfall notiert man sicherheitshalber auch evtl. vermeintliche Mängel. So kann der Sachverständige auch noch zu einem späteren Zeitpunkt diese Punkte einschätzen. Schwierig zu beurteilen sind am Bauende leider ausgeführte Arbeiten, die nicht mehr sichtbar sind, wie z.B. verlegte Heizungsrohre oder elektrische Kabel. Deshalb sollte es für diese Gewerke unbedingt direkt nach Beendigung ihrer Arbeit eine gesonderte Abnahme geben. Als abgenommen gilt ein Neubau übrigens auch wenn: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Der Bezug des Neubaus vor der Abnahme. Die vorzeitige Überweisung der Schlussrate würde ebenfalls als Abnahme ausgelegt.

Einige typische Baumängel und ihre Beseitigung

Aushubbagger auf einer großen BaustelleAushubbagger auf einer großen Baustelle Viele Baumängel treten immer wieder auf. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Im Estrich entstehen Risse durch falsch gesetzte Dehnungsfugen. Eine unsachgemäße Installation der Lüftungsanlagen kann zu Feuchtigkeit im Mauerwerk führen. Die häufige Anwesenheit des Bauherrn auf der Baustelle hilft um Baufehler zu vermeiden.

Was ist zu tun, wenn trotzdem ein Mängel auf der Baustelle entstanden ist?

Ausrichten von schiefen WändenAusrichten von schiefen Wänden Ein grober Fehler wäre es, wenn der Bauherr den Mängel selbst zu reparieren versuchte. Halten Sie den Mängel durch ein Foto fest, oder holen Sie sich einen neutralen Zeugen hinzu. Als nächstes muss eine Mängelrüge an den Handwerker in schriftlicher Form mit Fristsetzung und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Bis der Mängel behoben ist, darf der Bauherr die Zahlung der Handwerkerrechnung aussetzen bis etwa zur zweifachen Höhe, die den Mängelbeseitigungskosten entsprechen. Verstreicht die Frist ohne Reparatur so muss eine Nachfrist gesetzt werden. Verstreicht diese Frist wieder ungenutzt, darf der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Ein von Ihnen beauftragter Anwalt für Baurecht nützt auch alternative Verfahren der Konfliktlösung, wie z.B. das Schiedsgericht, das Schiedsgutachten oder die Mediation. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht in Kreuztal.

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