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Rechtsanwalt für Sozialrecht in Bergkamen

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Rechtsanwalt Recep Turgut Gelsenkirchen
Rechtsanwalt Recep Turgut
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Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Das Sozialrecht

Das deutsche Sozialrecht soll den Bürgern in Deutschland durch soziale Sicherung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Die Gesetzestexte findet man im Sozialgesetzbuch I – XII. Soziale Vorsorge wird ermöglicht, indem der Staat seine Bürger durch gesetzliche Versicherungen, z.B. im Krankheitsfall, absichert nachdem sie regelmäßige Beiträge in die jeweiligen Kassen eingezahlt haben. Während sich das SGB I mit dem allgemeinen Teil widmet befasst sich das SGB II mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Das Rentenrecht, eine weitere wichtige Sozialversicherung, ist im SGB VI “Gesetzliche Rentenversicherung” geregelt, . Das Rentenrecht enthält auch die Bestimmungen über Erwerbsminderungsrente. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Dieser Paragraph zeigt den deutlichen Unterschied zur Berufsunfähigkeit auf. Die Bereiche des Sozialhilferechtes oder das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4 erfüllen das Prinzip der Fürsorge die der Staat seinen Bürgern gegenüber erfüllt. Hier sollte man wissen, dass ein Anspruch auf BAföG Einfluss hat ob man und wieviel Arbeitslosengeld II beziehen darf. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Im Sozialgesetzbuch 9 wird das Behindertenrecht als weiterer Teil des Sozialrechts festgehalten. Ein Feststellungsverfahren ermittelt den Grad der Behinderung (GdB). Mit einem GdB von mindestens 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Anwaltlichen Rat sollte man suchen, wenn man unterschiedliche Sozialleistungen wie z.B. Hartz 4 und Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. Auch über Änderungen von Regelungen bzw. Gesetzen bleibt man so auf dem Laufenden. Als Beispiel seien hier die seit Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen zum Elternunterhalt genannt. Kinder von Sozialleistungsempfängern nach SGB XII sind nicht mehr unterhaltspflichtig, wenn sie ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro nicht überschreiten. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt sich für seinen Mandanten ein wenn es um das Durchsetzen von ihm zustehenden Leistungen geht und vertritt ihn auch bei Verfahren beim Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Gegend. Wegen seines umfangreichen Inhaltes wird hier auf die Sozialhilfe gezielter eingegangen. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Sozialhilfe ist vom Gesetzgeber als die letzte Auffangmöglichkeit gedacht und wird deshalb nachrangig behandelt, ist also erst nach allen anderen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anwendbar.

Wem hilft das Sozialhilferecht?

Nahaufnahme von jungem Mann in RollstuhlNahaufnahme von jungem Mann in Rollstuhl Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Unterstützend hilft die Sozialhilfe auch bei Erschwernissen wie der Obdachlosigkeit. Unterstützungsleistungen sollen ein möglichst unbeeinträchtiges, gesellschaftliches Leben ermöglichen. Durch eine Differenzierung in sieben Kapitel sollen die Leistungen jeweils näher auf bestimmte Lebenslagen abgestimmt sein.

Wann wird Sozialhilfe gewährt?

deprimierte Junge Frau mit Alkoholdeprimierte Junge Frau mit Alkohol Der soziokulturelle Mindestbedarf eines Menschen wird erst dann von der Sozialhilfe gewährt, wenn auf keinerlei andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Als Einkommen wird die Sozialhilfe ebensowenig angerechnet wie Renten oder diverse Beihilfen. Auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners wird nicht als Einkommen gewertet. Überdies gibt es Dinge, die von diesem zu errechnendem Einkommen abzuziehen sind damit sie die Höhe der Sozialhilfeleistung nicht beeinflussen, wie etwa Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Und ist damit erfasst im SGB II. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Das Arbeitslosengeld I hingegen wird bei der Arbeitsagentur beantragt. Ohne feste Aufenthaltsgenehmigung fallen Asylbewerber und Ausländer nicht unter das Sozialhilfegesetz. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.

Wo stellt man Antrag auf Sozialhilfe?

Arzt spricht mit schwangerer FrauArzt spricht mit schwangerer Frau Den Antrag auf Sozialhilfe kann man im örtlichen Rathaus oder Bürgeramt stellen. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.

Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII

Portrait einer glücklichen älteren FrauPortrait einer glücklichen älteren Frau Durch die Unterteilung in sieben Kapitel ist es möglich auf die sehr individuellen Lebenslagen der Betroffenen bestmöglich einzugehen. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

junge Frau faltet Hände vor das Gesichtjunge Frau faltet Hände vor das Gesicht Angemessene, den Regelsätzen entsprechenden Miet- und Heizkosten werden als laufende Kosten übernommen,. Der § 24 SGB II einmalige Bedarfe erlaubt auch: - die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte - die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt - die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten Auf die Hilfe der Sozialhilfe muss man als Deutscher im Ausland meist verzichten. Relativ neu ist ein Bildungs- und Teilhabepaket, von welchem Kinder in schulfähigem Alter profitieren können, wenn ihre Eltern Sozialhilfe beziehen. Schulkindern werden so Schulausflüge und Klassenfahrten ermöglicht ebenso wie eine Lernförderung bei Bedarf, auch die Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mitagessen oder Schülerbeförderung können übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Frau und Mann halten die HandFrau und Mann halten die Hand Das SGB XII hat als zusätzliche Leistung seit 2003 die Grundsicherung eingeführt. Durch diese Grundsicherung wird der Lebensunterhalt von Menschen ab einem Alter von 65 Jahren sowie von dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren sichergestellt, wenn ihre eigenen Einkünfte den notwendigen Lebensunterhalt nicht abdecken können. Die Grundsicherung hängt von der Bedürftigkeit ab und entspricht somit in der Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt. Im Erbfall wichtig ist, dass sie für die erbrachten Leistungen nicht haftbar gemacht werden können, wenn ihr Gesamtjahreseinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

abstraktes Bild eines Krankhauszimmersabstraktes Bild eines Krankhauszimmers Hier geht es um die §§ 47 bis 51. Diese handeln von vorbeugender Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft oder auch Hilfe bei Sterilisation. Gibt es eine bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung so können deren Beiträge unter Umständen auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Ist der Sozialhilfeempfänger bei Antragstellung nicht krankenversichert gewesen, so ist er per Gesetz dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, einem gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Purple RibbonPurple Ribbon Das SGB XII hat für Kapitel Sechs keine wesentlichen Änderungen gebracht. Gleiches gilt für das 7. Kapitel. Neu ist in beiden Kapiteln die Möglichkeit, Eingliederungshilfeleistungen zum Teil auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Das Persönliche Budget ist als Geldleistung eine Alternative zu Dienst- oder Sachleistungen und soll ein eigenständiges Organisieren und Einkaufen von Reha- oder Teilhabeleistungen ermöglichen. Wenn dieses Persönliche Budget trägerübergreifend gewährt wird, so erleichtert es dem Sozialhilfebezieher die Organisation indem er nur mit einem Träger kommunizieren muss, da dieser dann die Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Dies soll die Selbstbestimmung des Sozialhilfeberechtigten unterstützen und fördern.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

Patient im Krankhausbett mit BandagenPatient im Krankhausbett mit Bandagen Oft wird Hilfe benötigt, weil der betroffenen Person durch äußere Umstände wie Arbeitsplatzverlust gravierende soziale Probleme entstehen können. Deshalb geht es im 8. Kapitel um Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen um sie bei sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen und mit gezielten Sozialleistungen die Situation zu verbessern wenn sie selbst nicht dazu in der Lage sind. Die gewährten Leistungen können alle Maßnahmen umfassen, die nötig sind um Schwierigkeiten zu mildern oder zu beseitigen. Im neunten Kapitel geht es um Hilfe in anderen Lebenslagen. Damit sind Situationen gemeint die eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nötig werden lassen, aber auch Blinden- oder Altenhilfe (§§ 71 und 72) sowie die Übernahme von Bestattungskosten sind hier gemeint. Diese Hilfeleistung wird ausschließlich nachrangig gewährt.

Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?

Trotz Notlage die Unterstützung eines Anwaltes bekommen? Mann und Frau laufenMann und Frau laufen Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Die Staatskasse übernimmt die Kosten des Anwaltes, wenn man sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgt hat. Für den Ratsuchenden bleiben lediglich 15 Euro Gebühr für die Rechtsberatung zu entrichten. Die Beratungshilfe soll als Orientierung dienen indem sie eine juristische Erstberatung ermöglicht. Eine Hilfe für die Vertretung vor Gericht wird auch ermöglicht. Sie nennt sich Prozesskostenhilfe. Es gibt strenge Voraussetzungen die ein Antragsteller erfüllen muss um Prozesskostenhilfe zu erhalten. Sie deckt auch anfallende Kosten für das Gerichtsverfahren ab. Allerdings muss man wissen, dass üblicherweise die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden muss. Im Falle eines Prozessgewinnes bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe die Rückzahlung erspart, dann hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Bei Behördenstreitigkeiten, oft auch im Bereich des Sozialversicherungsrecht, kann ein Anwalt in einer Kanzlei für Sozialrecht entscheidend helfen Geht es um die Beantwortung von sozialrechtlichen Fragen, also zu Themen wie dem Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder Fragen zu Bescheiden, dann kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht weiterhelfen und beraten. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Falle eines Arbeitsunfalles oder bei Berufsunfähigkeit bieten Anwälte für Sozialrecht ihre Hilfe und Unterstützung u.a. auch beim Ausfüllen von Anträgen an.

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