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Rechtsanwälte und Kanzleien für Sozialrecht in Ingolstadt Nord finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Ingolstadt Nord.
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Renate Bauer

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
Friedrich-Ebert-Straße 78, 85055 Ingolstadt
in 2.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Ebner

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Friedrich-Ebert-Straße 78, 85055 Ingolstadt
in 2.1 km Entfernung
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Susanne Schmitz

Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204
Theodor-Heuss-Straße 29, 85055 Ingolstadt
in 2.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Weiss

Kreuzstraße 10, 85055 Ingolstadt
in 2.1 km Entfernung
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Julia Friedl

Fachanwalt für Strafrecht
Mozartstraße 4a, 85057 Ingolstadt
in 2.1 km Entfernung
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Jörn Heumann

Bei der Arena 5, 85053 Ingolstadt
in 4.1 km Entfernung
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Joachim H. Schlutz

Herderstraße 5, 85080 Gaimersheim
in 5.3 km Entfernung
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Christoph Steinberg

Ernst-Moritz-Arndt-Weg 3, 85080 Gaimersheim
in 5.3 km Entfernung
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Kerstin Burscheid

Von-Hünefeld-Straße 6, 85051 Ingolstadt
in 5.3 km Entfernung
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Patrick Deller

Ostermairstraße 6, 85051 Ingolstadt
in 5.3 km Entfernung
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Harald Kollrus

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Wasserkelchstraße 12a, 85051 Ingolstadt
in 5.3 km Entfernung
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Daniel Rossmann

Virchowstraße 9, 85051 Ingolstadt
in 5.3 km Entfernung
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Dagmar Schreiber-Hiltl

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Bahnhofstraße 5, 85051 Ingolstadt
in 5.3 km Entfernung
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Kerstin Bacher

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Am Fort 11, 85139 Wettstetten
in 5.8 km Entfernung
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Andreas Schieferbein

Frühlingstraße 31, 85092 Kösching
in 6.7 km Entfernung
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Alfons Bauer

Mühlweg 3a, 85098 Großmehring
in 7.2 km Entfernung
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Derya Basal

Schrannenstraße 1, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Thomas Berreth

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538
Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Regina Berreth

Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Kirsten Bosselmann-Vorwerk

Fachanwalt für Medizinrecht|6538
Schrannenstraße 12, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Niels Deckert

Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Angelika Ebner

Fachanwalt für Familienrecht
Gymnasiumstraße 25, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Andreas Funk

Fachanwalt für Familienrecht|204
Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Susanne Geißler

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Harderstraße 24, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Nicola Goldschadt

Gymnasiumstraße 25, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Walter Gräf

Ludwigstraße 26, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Birgit Gössl

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rathausplatz 11 / III, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Veronika Hagn

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Heinz K. Haidl

Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Maria Haneder

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Dörte Heeschen

Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Matthias Heeschen

Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Claudia Heinzmann

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Stefan Hepach

Fachanwalt für Erbrecht|204
Gerolfinger Straße 102, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Bernhard Hofbeck

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538
Mauthstraße 2, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Stefan Höchstädter

Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Julia Höchstädter

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Carmen Ihm

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Ludwigstraße 11 1/2, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Bernd Janich

Wagnerwirtsgasse 10, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung
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Christina Knoller

Am Stein 3, 85049 Ingolstadt
in 7.3 km Entfernung

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Ingolstadt Nord
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht im Überblick

Das deutsche Sozialrecht soll den Bürgern in Deutschland durch soziale Sicherung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Es umfasst die gesetzlichen Versicherungen wie z.B. die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, auch die Pflegeversicherung oder die Künstlersozialversicherung und Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Während sich das SGB I mit dem allgemeinen Teil widmet befasst sich das SGB II mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Besonderheit des SGB II ist seine Nachrangigkeit gegenüber anderer sozialer Leistungen wie Kindergeld, Pflegegeld, Arbeitslosengeld u.ä. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Das Rentenrecht ist als wichtige Sozialversicherung ebenfalls im SGB VI zu finden. Hier, im Rentenrecht, finden sich auch die gesetzlichen Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Voll oder teilweise erwerbsgemindert ist eine Person dem Gesetz nach, wenn sie die Voraussetzungen nach § 43 SGB VI erfüllt. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird dadurch klar ersichtlich. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. Hier sollte man wissen, dass ein Anspruch auf BAföG Einfluss hat ob man und wieviel Arbeitslosengeld II beziehen darf. Ein unerlaubter Bezug beider Sozialleistungen wäre Sozialbetrug und somit strafbar nach § 263 StGB. Das Regelwerk für das Behindertenrecht findet sich ebenfalls im Sozialrecht (SGB IX). Anhand eines Feststellungsverfahrens wird der Grad der Behinderung (GdB) erfasst. Mit einem GdB von mindestens 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Anwaltlichen Rat sollte man suchen, wenn man unterschiedliche Sozialleistungen wie z.B. Hartz 4 und Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Etwa die Neuregelung seit Januar 2020 zum Elternunterhalt. Bisher unterhaltspflichtige Kinder könnten nach den Neuregelungen von dieser Pflicht befreit worden sein. Sie brauchen Unterstützung Ihnen zustehende Leistungen durchzusetzen? Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist Ihnen hier ein wertvoller Partner. Mit uns finden Sie den richtigen Anwalt für das Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Region. Wegen seiner Komplexität soll hier auf den Bereich der Sozialhilfe besonders eingegangen werden. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.

Wer profitiert vom Sozialhilferecht?

Hand eines blinden KindesHand eines blinden Kindes Das Sozialhilferecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechtes und soll die soziale Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Menschen mit körperlichen Behinderungen wie z.B. Blindheit oder auch Pflegebedürftigkeit können durch Sozialhilfeleistungen Unterstützung finden. Unterstützungsleistungen sollen ein möglichst unbeeinträchtiges, gesellschaftliches Leben ermöglichen. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.

Wann wird Sozialhilfe gewährt?

älteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferneälteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferne Sozialhilfe wird nachrangig gewährt, d.h. es wird est nach Hilfs- oder Einkommensmöglichkeiten wie Hartz IV gewährt. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Einige Einnahmen, darunter die Grundrente nach BVG sind für diese Berechnungen nicht relevant. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Für diese Bürger besteht eine sog. Grundsicherung für Arbeitssuchende bekannt als Hartz 4. Das Gesetz ist dann das SGB II und nicht die Sozialhilfe im SGB XII. Zu beachten ist übrigens, dass für Hartz 4 das Jobcenter zuständig ist. Der Antrag auf Arbeitslosengeld I ist hingegen als Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu stellen. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Wichtig zu wissen ist auch, dass vor Bewilligung von Sozialhilfe geprüft wird, ob Verwandte finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene.

Wo stellt man Antrag auf Sozialhilfe?

Arzt spricht mit schwangerer FrauArzt spricht mit schwangerer Frau Das Rathaus oder die örtlichen Bürgerbüros sind die richtigen Ansprechpartner. Vorzulegen sind folgende Unterlagen: - Einkommens- und - Vermögensnachweise, - Mietbelege, - Nachweise die den Mehrbedarf begründen.

Welche Kapitel des SGB XII betreffen die Sozialhilfe

älterer Mann bekommt eine Infusion im Krankenhausälterer Mann bekommt eine Infusion im Krankenhaus Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Dies sind die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Bedürftiger hält ein Herz in den HändenBedürftiger hält ein Herz in den Händen Die Sozialhilfe sichert die elementaren Grundbedürfnisse, also den notwendigen Lebensunterhalt wie Ernährung, Kleidung u.ä. durch Regelsätze ab. Als einmaliger Sonderbedarf kann die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Kleidung benannt werden. Nur selten wird Sozialhilfe auch für im Ausland lebende Deutsche gewährt. Auch Kinder von Sozialhilfeempfängern können seit 2011 durch ein Bildungs- und Teilhabepaket profitieren. Dieses Paket ermöglicht es den Kindern u.a. im Sozialgefüge der Klasse Unternehmungen wie Klassenfahrten und Schulausflüge zu erleben, oder eine eventuell notwendige Lernförderung in Anspruch nehmen zu können.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Krankenschwester hält die Hände einer älteren PersonKrankenschwester hält die Hände einer älteren Person Die Grundsicherung ist als vorrangige Leistung seit 2003 in das SGB XII aufgenommen. Die Grundsicherung tritt bei Erreichen des 65. Lebensjahres an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wie auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren. Die Höhe und der Umfang der gewährten Grundsicherung sind in etwa mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Interessant für Erben ist, dass sie nicht für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht werden solange ihr Jahresgesamteinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

zwei Rollstuhlfahrer malen auf eine Leinwandzwei Rollstuhlfahrer malen auf eine Leinwand Von Gesundheitsvorsorge bis Hilfe zur Familienplanung oder Schwangerschaft, diese und einige weitere Themen sind das Anliegen im 5. Kapitel. Die Kosten für eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung ist auch eine Leistung, die die Sozialhilfe unter Umständen übernehmen kann. Für nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Bezieher gilt, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenfalls der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

junge Hand hält die Hand einer älteren Personjunge Hand hält die Hand einer älteren Person Das 6. Kapitel führt im Wesentlichen die Leistungen fort, wie sie im BSHG schon bestanden. Das BSHG war auch für Kapitel Sieben im Wesentlichen die Vorgabe. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt, die Eingliederungshilfeleistungen teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Anstelle von Dienst- oder Sachleistungen gibt es auch ein Persönliches Budget in Form einer Geldleistung. Der Empfänger dieser Geldleistung organisiert damit seine Reha- oder Teilhabeleistungen selbst. Wenn dieses Persönliche Budget trägerübergreifend gewährt wird, so erleichtert es dem Sozialhilfebezieher die Organisation indem er nur mit einem Träger kommunizieren muss, da dieser dann die Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Die Sozialhilfebezieher sollen so in ihrer Selbstbestimmung unterstützt werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

Ehepaar HoffnungEhepaar Hoffnung Oft wird Hilfe benötigt, weil der betroffenen Person durch äußere Umstände wie Arbeitsplatzverlust gravierende soziale Probleme entstehen können. Das Kapitel Acht sieht Leistungen für Betroffene vor, deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und denen es aus eigener Kraft nicht möglich ist ihre Situation zu verbessern. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen wird in geeigneten Fällen ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt um möglichst gezielt eine Verbesserung zu erzielen, oder einer Verschlechterung zu vermeiden. Hilfen in anderen Lebenslagen sollen unter anderem eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes sein, wenn dies selbst vorübergehend nicht selbst möglich ist, z. B. durch die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit. Es sind in der Regel nur vorübergehend zu erbringende Leistungen und sie werden nachrangig gewährt.

Wie kann man sich einen Anwalt leisten?

Kann man sich die Anwaltskosten leisten wenn eine Notlage eingetreten ist? ältere Herrschaften Rumpfbeugeältere Herrschaften Rumpfbeuge Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Die Staatskasse übernimmt die Kosten des Anwaltes, wenn man sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgt hat. Für den Ratsuchenden bleiben lediglich 15 Euro Gebühr für die Rechtsberatung zu entrichten. Beratungshilfe deckt lediglich eine Erstberatung und eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Eine Hilfe für die Vertretung vor Gericht wird auch ermöglicht. Es handelt sich um die Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Mit dieser Hilfe werden auch die anfallenden Gerichtskosten abgedeckt. Zu beachten ist jedoch, dass Prozesskostenhilfe in der Regel zurückgezahlt werden muss. Die Rückzahlung bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe dann erspart, wenn er den Prozess gewinnt. Die Gegenseite hat in diesem Fall die Kosten zu tragen. Auch bei Anerkennung besonderer Umstände kann eine Rückzahlung erlassen werden. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat in Bereichen des Sozialversicherungsrecht, so ist man bei einem Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht bestens aufgehoben. Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld , all dies und einige mehr sind sozialrechtliche Themen. Bei Fragen oder wenn man Hilfe bei Bescheiden braucht, wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Das richtige Ausfüllen von Anträgen bei Berufsunfähigkeit oder einem eingetretenen Arbeitsunfall ist nicht einfach. Holen Sie sich Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bei einem Anwalt für Sozialrecht.

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