Anwaltssuche für Arbeitsrecht in Quierschied
Anwälte für Arbeitsrecht, die im Umkreis von Quierschied Mandate annehmen
Günter Jäcker
Beim Apfelbaum 19, 66589 Merchweilerin 3.9 km Entfernung
Nadine Martin
Hauptstraße 25, 66589 Merchweilerin 3.9 km Entfernung
Thomas Blaschke
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht|6538Sulzbachtalstraße 75, 66280 Sulzbach
in 4.8 km Entfernung
Peter Michael Bitz
Am Hang 44, 66125 Saarbrückenin 5.4 km Entfernung
Katja Glaub
In der Wagenlück 23, 66125 Saarbrückenin 5.4 km Entfernung
Melanie Surbanoski
Saarbrücker Straße 292, 66125 Saarbrückenin 5.4 km Entfernung
Anna Maria Schlaucher
Fachanwalt für Familienrecht|3456Gennweiler Straße 2, 66557 Illingen
in 5.5 km Entfernung
Nikolaus Schorr
Hauptstraße 20, 66557 Illingenin 5.5 km Entfernung
Katrin Bedersdorfer
Fachanwalt für ArbeitsrechtHeinrich-Barth-Straße 30, 66115 Saarbrücken
in 6.3 km Entfernung
Martin Glasow
Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrückenin 6.3 km Entfernung
Nicole Gräwer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 6.3 km Entfernung
Barbara Haupenthal
Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrückenin 6.3 km Entfernung
Christoph Schmidt
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 6.3 km Entfernung
Thomas Nüssgen
St. Ingberter Straße 28, 66583 Spiesen-Elversbergin 6.8 km Entfernung
Dieter Grotjahn
Rickertstraße 36, 66386 St. Ingbertin 7.0 km Entfernung
Veris-Pascal Heintz
Gartenstraße 82, 66386 St. Ingbertin 7.0 km Entfernung
Bernhard Michel
Fachanwalt für SteuerrechtKaiserstraße 84-86, 66386 St. Ingbert
in 7.0 km Entfernung
Michael Pfestorf
Auf der Teufelinsel 1-3, 66386 St. Ingbertin 7.0 km Entfernung
Thomas Markus Schmadel
Fachanwalt für ArbeitsrechtRickertstraße 38, 66386 St. Ingbert
in 7.0 km Entfernung
Thomas G. Schindler
Höchlingstraße 17, 66292 Riegelsbergin 8.2 km Entfernung
Oliver Graj
Gustav-Bruch-Straße 5, 66123 Saarbrückenin 8.7 km Entfernung
Waldemar Prinz
Bertha-von-Suttner Straße 5, 66123 Saarbrückenin 8.7 km Entfernung
Marion Luttenberger
Fachanwalt für Steuerrecht|204Am Zollstock 1, 66265 Heusweiler
in 8.9 km Entfernung
Christian Schlachter
Burgstraße 41, 66265 Heusweilerin 8.9 km Entfernung
Heike Baltes
Kaiserstraße 91, 66133 Saarbrückenin 8.9 km Entfernung
Sandra Reich
Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken
in 9.5 km Entfernung
Martina Hubert
Fachanwalt für StrafrechtBahnhofstraße 23, 66538 Neunkirchen
in 9.6 km Entfernung
Rouven Schön
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Wilhelmstraße 14, 66538 Neunkirchen
in 9.6 km Entfernung
Markus Groß
Neikestraße 5, 66111 Saarbrückenin 10.4 km Entfernung
Dirk Heeling
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Bahnhofstraße 89-91, 66111 Saarbrücken
in 10.4 km Entfernung
Astrid Laffargue
Landwehrplatz 6-7, 66111 Saarbrückenin 10.4 km Entfernung
Barbara Lang
Kaiserstraße 5, 66111 Saarbrückenin 10.4 km Entfernung
Matthias Lippert
Fachanwalt für ArbeitsrechtSchubertstraße 8, 66111 Saarbrücken
in 10.4 km Entfernung
Carmen Palzer
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Sulzbachstraße 14, 66111 Saarbrücken
in 10.4 km Entfernung
Robin Sircar
Cecilienstraße 3, 66111 Saarbrückenin 10.4 km Entfernung
Ariane Wanjek
Fachanwalt für ArbeitsrechtNeikesstraße 3, 66111 Saarbrücken
in 10.4 km Entfernung
Claus Weyers
Reichsstraße 16, 66111 Saarbrückenin 10.4 km Entfernung
Andreas Wolf
Reichsstraße 14, 66111 Saarbrückenin 10.4 km Entfernung
Ben Zimmerling
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Berliner Promenade 15, 66111 Saarbrücken
in 10.4 km Entfernung
Wolfgang Zimmerling
Berliner Promenade 15, 66111 Saarbrückenin 10.4 km Entfernung
Arbeitsrecht - ein Überblick
Über viele Gesetzbücher erstreckt sich das deutsche Arbeitsrecht. Etwa durch den Mutterschutz, der Mutter und Kind während der Schwangerschaft rechtliche Sicherheit gewährt. Die anschließende Elternzeit wird anschließend durch das BEEG geregelt. Ebenso gibt es gesetzliche Sicherheit bei Arbeitsunfähigkeit, oder wenn man Altersteilzeit für sich beanspruchen möchte. Wichtig sind auch die gesetzlichen Berufsgenossenschaften. Die Anmeldung seiner Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft muss in jedem Fall durch den Arbeitgeber erfolgen. Als ein weiteres Gesetz ist das MiLoG zu nennen, welches die Regelungen zum Mindestlohn enthält. Ähnliche Lohnuntergrenzen gelten übrigens auch für den Bereich der Zeitarbeitsverträge. Sogar rechtliche Fragen zum Aufhebungsvertrag können durch das Gesetz beantwortet werden, auch wenn hierfür nicht das Arbeitsrecht zuständig ist. Für die Prüfung einer Scheinselbständigkeit hingegen reicht ein Blick aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht aus, hier muss auch noch sozialrechtlich geprüft werden.
Corona im Arbeitsrecht
Die Covid-19 Pandemie hat auch einige Sonderregelungen das Arbeitsrecht betreffend nötig werden lassen. Da sind zum Beispiel die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Es gibt vorübergehend sogar die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung und den § 27 BEEG "Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie".
Sonderregelungen in Zeiten von Corona
- Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
- Dauer des Kurzarbeitergeldes beträgt in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
- Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
- Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
- Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nun bis zum 31.3.2021
- Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
- Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
- keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet
Der Arbeitsvertrag - alle wichtigen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Unterschrift unter Angestelltenvertrag Viele grundsätzlichen Vertragsvereinbarungen regelt der Gesetzgeber durch das Arbeitsrecht. Ein Arbeitsvertrag muss nicht notwendiger Weise lang sein, er kommt schon mit wenigen, das Arbeitsverhältnis umschreibenden, Angaben aus. Trotzdem sei es jedem geraten den Arbeitsvertrag möglichst ausführlich und in Schriftform zu verfassen. Da durch einen seriösen und ausführlichen Arbeitsvertrag mögliche Fragen und spätere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Das Gerüst eines Arbeitsvertrages kann man sich als Vorlage im Internet herunterladen. Oft sind neben den Angaben der beiden Vertragsparteien nur die detaillierte Tätigkeitsbeschreibung, Probezeit, Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie evtl. Kündigungsmodalitäten zu ergänzen. Die Bezahlung, also das Gehalt, inklusive sämtlicher Extras wie Weihnachtsgeld und Erfolgsbeteiligungen muss klar im Vertrag definiert sein. Ebenso der Urlaubsanspruch. Leistungen für Altersvorsorge oder andere Sparprogramme, so sie denn gewährt werden, sollten im Arbeitsvertrag stehen. Die Internetnutzung während der Arbeitszeit kann ein weiterer Bestandteil des Vertrages darstellen. Ein wichtiger Punkt sind die Regelungen für den Krankheitsfall. Hat man Kinder, so ist es vorausschauend vertraglich zu vereinbaren, ob es eine Lohnfortzahlung gibt, wenn man mit der Betreuung eines erkrankten Kindes beschäftigt ist und deshalb nicht arbeiten kann. Zusätzliche Vereinbarungen zur Geheimhaltung wichtiger Interna, dem Firmen-Knowhow oder Betriebsgeheimnissen, sollten unbedingt im Arbeitsvertrag stehen. Nicht schriftlich Vereinbartes birgt Streitpotential. Um sicher zu gehen, sollten sogenannte Nebenabreden explizit ausgeschlossen werden. So kann keine der Vertragsparteien leichtfertig behaupten, es gäbe mündliche Vereinbarungen. Im Streitfall führt dies nicht zu unnötig komplizierten Verfahren. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Quierschied steht Ihnen im Konfliktfall zur Seite.
Befristetes Arbeitsverhältnis
Geschäftsführer setzt befristeten Arbeitsvertrag auf Die rechtliche Seite von befristeten Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG zu finden. Es gibt zwei unterschiedliche Befristungsmöglichkeiten, die zweckgebundene Befristung und die zeitgebundene Befristung. Die Zeitbefristung sieht eine bestimmte Zeitspanne der Beschäftigung als Schwerpunkt, etwa bei einer Mutterschaftsvertretung, die Zweckbefristung verfolgt die Erfüllung eines bestimmten Zieles, wie z.B. das Spargelstechen im Frühjahr. Wer Personal aufstocken will, aber noch nicht sicher ist, ob eine Stelle sich dauerhaft lohnt, greift gerne auf befristete Verträge zurück. Vor der Unterschrift, sollte ein Arbeitnehmer sich über den Inhalt des Vertrages und seiner Verpflichtungen klar sein und gut prüfen, ob er sie eingehen möchte. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann auch für den Angestellten ein interessantes Modell sein. Er muss sich so nicht gleich fest binden und hat eine längere Testphase. Über diesen Weg kann man auch durchaus den gewünschten Arbeitsplatz auf Dauer finden. Vielleicht ergibt sich daraus anschließend ein vorteilhafter Wechsel innerhalb der Firma. Dem Unternehmen bieten Zeitverträge diverse Vorteile. Mit befristeten Zeitverträgen kann man sich flexibel an die Wirtschaftslage anpassen. Auch kann man sich während der befristeten Zeit ein gutes Bild von Leistung und Arbeitseinstellung des Arbeitnehmers machen.
Wie oft Ist es zulässig, die Befristung zu wiederholen?
handschriftliches signieren von Dokumenten Prinzipiell lässt sich festhalten, dass eine zeitliche Befristung, hat sie keinen Sachgrund, in der Regel nach zwei Jahren nicht mehr verlängerbar ist. Gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages bis zu drei Mal möglich, wobei allerdings die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses zwei Jahre nicht überschreiten darf. Ist eine Befristung zweckbefristet, so endet sie mit der Erfüllung des Zieles. Eine Kündigung ist nicht nötig, lediglich eine Ankündigung des Vertragsendes muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Die Befristung kann auch unwirksam sein, oder werden - man spricht dann von Entfristung des Arbeitsvertrages. Auslöser können geänderte Zeiten oder Arbeitsbedingungen in einem sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag sein. Es entsteht dadurch ein neuer Arbeitsvertrag. Nur vor Ablauf der ursprünglichen Befristung kann eine neue vereinbart werden.
Kündigung des Arbeitsverhältnisses und das KSchG
Frau bedeckt Gesicht wegen Entlassungsschreiben Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unterliegt besonderen Bestimmungen. Die Kündigungsfrist legt der Arbeitsvertrag selbst oder der Tarifvertrag fest. Der Schutz des KSchG beginnt ein halbes Jahr nach Vertragsbeginn. Kleine Betriebe mit bis zu 10 Arbeitnehmern erfasst das KSchG jedoch nicht. Hier gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Um eine Existenzbedrohung zu verhindern sollen die Arbeitnehmer so vor sachfremd motivierten Kündigungen geschützt werden. Das Kündigungsschutzgesetz lässt laut § 1 Absatz 2 nur personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigungen zu. Mit Fragen rund um den Kündigungsschutz kann eine Kanzlei für Arbeitsrecht ihren Mandanten rechtssicher beraten.
Unwirksamkeit einer Kündigung prüfen.
aufgeregte junge Frau der gekündigt wurde Eine rechtliche Prüfung der Kündigung ist ratsam wenn man anzweifelt ob sie rechtskräftig ist. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann hier rechtssicher beraten, auch ob eine angebotene Abfindung angemessen und fair ist. Für einige Personengruppen, wie Betriebsrats- oder Personalratsmitglieder, werdende Mütter oder auch Mütter und Väter in der Erziehungszeit gilt ein Sonderkündigungsschutz. Die Grundlage dieses Schutzes beruht auf dem Amt, welches sie im Betrieb innehaben (Betriebsräte) oder auf der persönlichen Lebenssituation. Eine Kündigung dieser Personengruppen ist nur unter besonders strengen Voraussetzungen und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Ein Arbeitsrechtsanwalt kann seinem Mandanten versierte Hilfe bieten, wenn es eine Kündigungsschutzklage im Raum steht.
Welche gesetzliche Kündigungsfrist gilt?
Frau weint Sind im Vertrag keine Kündigungsmodalitäten festgehalten, so gilt für den Arbeitnehmer die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Wird die Kündigung von Firmenseite ausgesprochen, so ist die Kündigungsfrist der Angestellten unterschiedlich lang. Einfach gehalten ist die Kündigung während der Probezeit. Ohne Einhaltung von Terminen ist sie hier jederzeit möglich und die Frist beträgt lediglich zwei Wochen. Ab dem Ende der Probezeit erhöht sich die Kündigungsfrist abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Die Kündigungsfrist verlängert sich je nach Staffelung alle zwei bis drei Jahre um einen weiteren Monat. Gekündigt werden kann immer zum Monatsende. Eine Ausnahme bildet lediglich die Zugehörigkeit von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Hier beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Allerdings gilt: Im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag kann etwas anderes vereinbart worden sein. Haben Sie eine Kündigung erhalten ist es immer wichtig einen Blick in die Verträge zu werfen und zu kontrollieren ob die Kündigungsfrist richtig berechnet wurde. Auch bei Unklarheiten dieser oder anderer Angelegenheiten, hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht in Quierschied rechtssicher, bereits mit seiner Ersteinschätzung der Situation weiter.
Die außerordentliche oder auch fristlose Kündigung
Großaufnahme verzweifelte gekündigte Arbeitnehmerin Die außerordentliche Kündigung ist besser bekannt als fristlose Kündigung und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen werden. So bedarf es, im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung immer eines schwerwiegenden Grundes. Meist muss der Kündigung zusätzlich eine Abmahnung vorausgegangen sein. Nutzt der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit exzessiv PC-, Internet- oder E-Mail für Privates, oder löscht er Daten um dem Arbeitgeber den Zugriff darauf zu nehmen sind genauso anerkannte Gründe wie Drogenkonsum, Diebstahl des Arbeitgebers oder Mobbing. Hat der Arbeitgeber von einem möglichen Auslöser für eine fristlose Kündigung erfahren, so muss er sich innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob er von diesem Recht Gebrauch machen möchte. Als Experte in Arbeitsrechtsfragen ist ein Anwalt in Quierschied für Arbeitsrecht gerade auch bei Kündigungsfragen ein zuverlässiger Ratgeber. Dem Arbeitnehmer steht natürlich auch das Recht auf außerordentliche Kündigung zu. Die fristlose Kündigung muss auch wenn sie vom Arbeitnehmer ausgeht stichhaltig begründet werden. Beispiele von gewichtigen Gründen, die den Arbeitnehmer zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen sind grobe Beleidigungen oder Tätlichkeiten, wiederholte sexuelle Belästigung sowie Arbeitsschutzverletzungen. Bei Problemen steht Ihnen die Möglichkeit einer Erstberatung in einer Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht offen.
Das Anrecht auf ein Arbeitszeugnis
Symbolbild Unterschrift Arbeitszeugnis Der Unternehmer ist in jedem Fall verpflichtet seinem Angestellten ein Arbeitszeugnis auszustellen - unabhängig vom Arbeitsverhältnis, oder der Zufriedenheit über die erbrachte Arbeitsleistung. Diese Verpflichtung ist im BGB festgehalten. Ebenso besteht neben dem Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ein Anspruch auf ein, in regelmäßigen Abständen ausgestelltes, Zwischenzeugnis. Ein Zwischenzeugnis ist hilfreich bei weiteren Karriereschritten. Für das qualifizierte Arbeitszeugnis besteht die Wohlwollenspflicht. Es dürfen also keine dem Arbeitnehmer schädigenden, negativen Formulierungen enthalten sein. Vor Gericht einklagbar ist ein Zeugnis erst, wenn es schlechter als befriedigend bewertet wurde. Eine gerade noch ausreichende Leistung kann mit der Floskel "zur Zufriedenheit" verschleiert ausgedrückt werden. Als Arbeitskraft ist man oft besser beraten, sich die Meinung eines Arbeitsrechtlers einzuholen um die reale Bewertung seines Arbeitszeugnisses zu erfahren und sich eventuell gegen ungerechtfertigte Passagen zu wehren. Nur so kann man gänzlich sicher sein, dass keine negativen, unzulässigen Sätze enthalten sind. Es gibt keinen Unterschied, zwischen einem schlechten Zeugnis und gar keinem. Beides wird bei zukünftigen Bewerbungen nicht förderlich sein und wirft ein schlechtes Licht auf die geleistete Tätigkeit. Nehmen Sie für Ihr Anliegen die Hilfe eines Anwaltes mit Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Quierschied in Anspruch.
Warum zum Anwalt für Arbeitsrecht?
Mit seinen fachlichen Kenntnissen und seiner Beratung ist ein Anwalt für Arbeitsrecht seinem Mandanten eine große Unterstützung. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenn Sie zum Beispiel Probleme bei betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten haben oder Sie eine Entlassung fürchten müssen wegen vermeintlichem Fehlverhalten. Ein Anwalt wird Sie mit seiner Kompetenz unterstützen. Als Anwalt sucht er für seinen Mandanten einen Weg mit den geringsten negativen Konsequenzen - außergerichtlich oder gerichtlich. Die Vertretung durch einen Anwalt hilft dem Mandanten sehr. Durch die Arbeit und die Erfahrung des Anwalts sind Klagen vor dem Arbeitsgericht sehr viel besser durchzusetzen.
Mit welchen Kosten muss man bei einem Streit im Arbeitsrecht rechnen?
Mandanten müssen mit Anwaltskosten, möglicherweise Gerichtsgebühren und Gutachterkosten sowie mit Reisekosten rechnen.