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Anwälte für Strafrecht in Saalfeld an der Saale für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Saalfeld an der Saale Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Manuela Lenk

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Breite Straße 26-28, 07381 Pößneck
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
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Yvonne Meinhardt

Marienstraße 4, 07381 Pößneck
in 18.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Saalfeld an der Saale
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Das Strafrecht – Definition und Hintergründe

Das Rechtsgebiet Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und im Strafgesetzbuch zu suchen. Straßenverkehrsgesetz, Tierschutzgesetz, Transplantationsgesetz genauso wie das Embryonenschutzgesetz oder das Asylgesetz, sie alle sind sog. Nebengesetze des Strafrechtes. Wie ein Strafprozess abläuft, das wird im Strafverfahrensrecht geregelt. Dieses ist in der StPO Strafprozessordnung festgehalten. Neben dem Strafrecht für Erwachsene gibt es auch noch das Jugendstrafrecht. Noch eine Besonderheit gilt für das Ordnungswidrigkeitenrecht, denn hier wird nicht mit Strafen sondern mit Geldbußen geandet. Wenn Sie mit strafrechtlichen Anschuldigungen konfrontiert sind, wenden Sie sich an einen Anwalt für Strafrecht in Saalfeld an der Saale .

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen wird vom Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Das Amtsgericht wird auch als Eingangsinstanz angesehen, da sie zuständig ist für erwartete Strafmaße von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe. Bei einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren liegt die Zuständigkeit beim Schöffengericht. Die Große Strafkammer beim Landgericht ist zuständig in allen anderen Fällen. Die Strafkammer des Landgerichtes ist beispielsweise gefordert bei Entscheidungen über Sicherungsverwahrung, oder auch wenn ein Urteil des Amtsgerichtes angefochten werden soll. Das Oberlandesgericht ist für Staatsschutzdelikte wie Terrorismus oder auch Volksverhetzung und dergleichen zuständig.

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Im BtMG ist streng geregelt, wer unter welchen Voraussetzungen zum Umgang mit Betäubungsmitteln berechtigt ist. Die Herstellung, die Aus- und Einfuhr, der Vertrieb von Betäubungsmitteln oder deren Aufbewahrung, all dies wird unter dem Begriff Umgang zusammengefasst. Es gibt Betäubungsmittel, wie Heroin, die wegen ihres hohen Suchtfaktors generell verboten sind. Welche Mittel das sind, steht in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes. Das BtMG regelt sehr streng, dass eine Ausnahme, die den Besitz von Betäubungsmitteln der Anlage I erlaubt, nur der Wissenschaft, oder dem öffentlichen Interesse dienen darf. Die Anlage II des BtMG beinhält Betäubungsmittel, die zwar verkehrsfähig sind, also die Berechtigung für die Herstellung und den Vertrieb erworben werden kann, aber trotzdem nicht verschreibungsfähig sind. Die Anlage III des BtMG wiederum enthält die "verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel. Es handelt es sich hier um Medikamente die ein physisches oder psychisches Abhängigkeitspotential haben, wie Morphin oder Morphinderivate, auch Barbiturate und noch viele mehr. Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist nur mit entsprechender Erlaubnis straffrei. Sieht ein Arzt eine medizinische Indikation gegeben, so darf er z.B. Amphetamine oder auch Cannabis verschreiben und berechtigt damit den Patienten auch zum Konsum. Wurden Sie eines BTMG Vergehens beschuldigt, nehmen Sie Kontakt mit einem Anwalt für Strafrecht in Saalfeld an der Saale auf.

Was ist bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr zu beachten?

Autoschlüssel Handschellen und ein Glas WhiskeyAutoschlüssel Handschellen und ein Glas Whiskey Ist die Einnahme von Betäubungsmitteln notwendig, so ist es untersagt aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen. Es droht ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung. Des weiteren folgt ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das BtMG. In der Regel führt dies zum Führerscheinentzug. Meist folgt auch eine MPU, eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Sie ist sehr kostspielig. Zu tragen hat sie der Rechtsbrecher selbst.

Körperverletzung, Tatbestand im deutschen Strafrecht

Körperliche Misshandlung einer Person durch eine andere Person verursacht nennt man Körperverletzung. Nicht nur physische, sondern auch psychische Einwirkungen können zu einer Körperverletzung führen. Ob Geldbuße oder Haftstrafe verhängt wird, das ist abhängig von der Schwere der Tat. Allein der Versuch jemanden zu verletzen ist bereits strafbar. Nach fünf Jahren verjährt sowohl die einfache als auch die fahrlässige Körperverletzung. Die schwere oder auch gefährliche Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Eine Körperverletzung mit Todesfolge verjährt nach 20 Jahren. Als Opfer sollte man sich auf jeden Fall den juristischen Beistand eines Anwaltes für Strafrecht sichern. Es gibt auch die Möglichkeit bei Gericht einen eigenen Opferanwalt zu beantragen. Seine Tätigkeit ist kostenfrei. Es gibt das Opferentschädigungsgesetz, in dem die Schmerzensgeldansprüche eines Opfers geregelt sind. Wer wegen einer Körperverletzung angeklagt wird, muss sich vor Gericht verantworten und sollte sich mit einem Anwalt für Strafrecht schützen, auch wenn dieser erst ab mittelschwerer Körperverletzung verpflichtend ist. Die Folgen für die Zukunft können durch ihn minimiert werden.

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Taschendieb stiehlt Geldbeutel aus GesäßtascheTaschendieb stiehlt Geldbeutel aus Gesäßtasche Nicht das Delikt entscheidet über Jugendstrafrecht sondern das Alter des Straftäters. Auch wenn jugendliche Täter mit Strafen zu rechnen haben, so steht beim Jugendstrafrecht eindeutig die Einordnung in das soziale Leben der sich in der Entwicklung befindlichen Menschen im Vordergrund. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) sind Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig und demnach strafunmündig. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Die geistige und sittliche Entwicklung muss weit genug sein, um das Unrecht der Tat zu verstehen und einzusehen. Das Jugendstrafrecht kann auch in manchen Fällen ausgeweitet werden auf Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren. Positiven Einfluss nehmen möchte man im Jugendstrafrecht auf die Erziehung der Jugendlichen. Deshalb sind Strafen hier erzieherischer Natur wie z.B. der Täter-Opfer-Ausgleich und verfolgen damit den Besserungsgedanken. Helfen diese ersten Maßregeln dem Jugendlichen nicht, so werden als weitere Sanktionen Verwarnungen oder Auflagen, wie das Einfordern einer Entschuldigung beim Geschädigten, eingesetzt um ihn zur Einsicht zu bringen. Bei erheblichen Straftaten oder einer Rückfallgefahr verhängt das Jugendgericht eine Jugendstrafe. Als Jugendlichen kann einem Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.

Der Begriff „Betrug“ kurz definiert

Betrug ist das absichtliche Täuschen einer Person mit der Absicht sich einen finanziellen oder materiellen Vermögensvorteil zu verschaffen. Das Herbeiführen eines besonders großen Vermögensverlustes, ab 50.000 Euro, wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Bei Computerbetrug lt. § 263a wird unrichtige Gestaltung eines Computerprogramms erwähnt, die das Ergebnis des Datenverarbeitungsprogramms verändert oder unbefugte Verwendung von Daten benennt um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Als weitere Betrugsarten sind der Subventionsbetrug und Kapitalanlagebetrug zu nennen. Beim Kapitalanlagebetrug wird eine gewinnbringende Anlage vom Täter versprochen oder vorgetäuscht. Subventionsbetrug wird begangen wenn gewährte Subventionen missbraucht werden. Internetbetrug ist eine weitere Variante des Betruges. Hier werden gutgläubige Nutzer betrogen. Auch die Abo-Falle gehört zum Internetbetrug. Die Kunden willigen, durch geschickt getarnte Formulierungen, unwissentlich in einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag ein. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts für Strafrecht kann einem Beschuldigten bei einer Anklage wegen Betrugs außerordentlich hilfreich und schadensbegrenzend sein. Die polizeilich angelegte Akte darf von einem Anwalt eingesehen werden. So kann er sich schnell einen Überblick verschaffen. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.

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