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Rechtsanwalt für Strafrecht in Würzburg Sanderau

Rechtsanwälte aus Würzburg Sanderau & Umgebung mit Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

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Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Strafrecht

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und hauptsächlich im Strafgesetzbuch verankert. Es gibt auch Nebengesetze des StGB. Unter Nebengesetzen versteht man Gesetze, die das Strafrecht erweitern. Dazu gehören z. B. Das Urheberrechtsgesetz oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Strafverfahrensrecht zählt zum formellen Strafrecht. Somit befasst es sich inhaltlich mit dem Ablauf eines Strafprozesses sowie mit der Prozesskostenhilfe. Eine Sonderstellung des Strafrechtes nimmt das Jugendstrafrecht ein. Es gibt auch ein Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Hier ist nicht das Gericht zuständig, sondern die zuständigen Verwaltungsbehörden des Bundes, Landes oder der Gemeinde. Erst ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, muss dann dem Amtsgericht übergeben werden. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Strafrecht in Würzburg Sanderau beraten.

Die Entscheidung, bei welchem Gericht die Anklage erfolgen soll, fällt die Staatsanwaltschaft.

Das Amtsgericht ist bei Vergehen mit einer Straferwartung von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe zuständig. Bei einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren fällt das Delikt in die Zuständigkeit des Schöffengerichts. Die Große Strafkammer beim Landgericht ist zuständig in allen anderen Fällen. So zum Beispiel, wenn eine Sicherungsverwahrung oder Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt zu erwarten ist. Das Oberlandesgericht ist für Staatsschutzdelikte wie Terrorismus oder auch Volksverhetzung und dergleichen zuständig.

Das Bundesgesetz für Betäubungsmittel

Um Missbrauch von Betäubungsmitteln zu unterbinden gibt es strenge Gesetze. Man findet sie als Bundesgesetz im Betäubungsmittelgesetz. Die Herstellung, die Aus- und Einfuhr, der Vertrieb von Betäubungsmitteln oder deren Aufbewahrung, all dies wird unter dem Begriff Umgang zusammengefasst. Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Der Umgang mit diesen Stoffen ist verboten und wird strafrechtlich sanktioniert. Schon die Aufforderung zum Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht rechtens. Die Anlage II des BtMG beinhält Betäubungsmittel, die zwar verkehrsfähig sind, also die Berechtigung für die Herstellung und den Vertrieb erworben werden kann, aber trotzdem nicht verschreibungsfähig sind. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Die Berechtigung zum Umgang mit Betäubungsmitteln der Anlage III haben in der Regel Apotheken, Krankenhäuser, Hospize und der Rettungsdienst. BtM-Rezepte dürfen ausschließlich von Ärzten ausgestellt werden, nur bei begründeter Anwendung und nur wenn der beabsichtigte Zweck nicht anders zu erreichen ist. Ein Anwalt für Strafrecht in Würzburg Sanderau leistet Rat und Hilfe bei BTMG Vergehen.

Betäubungsmittel und Straßenverkehr

Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem TischSpritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Ist die Einnahme von Betäubungsmitteln notwendig, so ist es untersagt aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen. Es droht ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung. Außerdem muss man mit einem Strafverfahren gemäß BtMG rechnen. Zumeist wird die Führerscheinstelle den Führerschein entziehen. Häufig wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Diese ist mit hohen Kosten verbunden und muss vom Verkehrssünder selbst getragen werden.

Vorladung wegen Körperverletzung erhalten?

Erleidet eine Person durch bewusstes Handeln eines Anderen körperlichen Schaden, so spricht man von Körperverletzung. Auch physische Gewalt erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung. Körperverletzung wird je nach Schwere der Tat mit Geldbuße bis hin zu Freiheitsentzug bestraft. Unter versuchte Körperverletzung fällt auch die Planung der Tat. Ist eine Körperverletzung als einfach oder fahrlässig eingestuft, so verjährt sie nach fünf Jahren. Die Misshandlung Schutzbefohlener oder auch schwere Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Handelt es sich um Körperverletzung mit Todesfolge, so dauert das Verjähren 20 Jahre. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Es gibt Delikte, die dem Geschädigten auf Antrag einen Opferanwalt kostenfrei zur Seite stellen. Es gibt das Opferentschädigungsgesetz, in dem die Schmerzensgeldansprüche eines Opfers geregelt sind. Ein Anwalt für Strafrecht ist vor Gericht spätestens zwingend nötig wenn es sich um eine Anklage wegen mittelschwerer oder schwerer Körperverletzung handelt. Konsequenzen von Eintragungen ins Führungszeugnis bis Freiheitsentzug sind auch für das weitere Leben prägend.

Jugendstrafrecht – Für wen?

Diebstahlsicherung an einem RucksackDiebstahlsicherung an einem Rucksack Junge Täter haben ein Sonderstrafprozessrecht, wenn sie sich bei Begehen der Straftat zwischen Kind- und Erwachsensein befinden. Die Strafe hat hier den erzieherischen Gedanken im Vordergrund. Eine strafrechtliche Verfolgung haben Kinder, die zum Tatzeitpunkt noch nicht 14 Jahre alt waren, in Deutschland nicht zu fürchten. Zwischen 14 und 18 Jahren fallen Kinder unter das Jugendstrafrecht. Hier wird eine geistige und sittliche Entwicklung vorausgesetzt, die das verursachte Unrecht verstehen und einsehen lässt. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrechtnur im Einzelfall noch Anwendung finden. Da das Jugendstrafrecht davon ausgeht, dass jugendliche Straftäter straffällig werden, weil erzieherische Defizite zugrunde liegen, soll diesen mit gezielten Erziehungsmaßregeln wie einem sozialen Training, oder der Unterbringung in einer betreuten Wohnform entgegengewirkt werden. Hilft dies nicht, so wird mit Verwarnungen oder Auflagen versucht den Jugendlichen zu gesellschaftlich akzeptablem Verhalten zu bewegen. Geht das Jugendgericht von einer erhöhten Rückfallgefahr aus, oder war die Straftat erheblich, so kann auch eine Jugendstrafe ausgesprochen werden. Ist eine Haftstrafe angeordnet, so wird der Jugendliche in eine Jugendhaftanstalt eingewiesen. Die Haftstrafe beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Der Begriff „Betrug“ kurz definiert

Laut § 263 des Strafgesetzbuches ist Betrug ein Vermögensdelikt, der das Vermögen des Täters durch eine bewusste Täuschungshandlung mehrt und das des Betrogenen mindert. Besonders schwere Fälle des Betruges sind der Gewerbs- oder Bandenbetrug. Sie finden Erwähnung unter Absatz 3 des § 263 StGB. Wird ein Vermögensvorteil verschafft, der durch unrichtige Gestaltung eines Datenverarbeitungsvorgangs erwirkt wird, oder werden Daten unbefugt verwendet, so begeht man Computerbetrug nach § 263a StGB. Wird eine gewährte Subvention missbraucht, oder wird ein Kapitalanleger am Kapitalmarkt vorsätzlich getäuscht so handelt es sich um Subventions- bzw. Kapitalanlagebetrug und wird als solcher strafrechtlich verfolgt. Internetkriminalität umfasst jedwede bewusste Täuschung von Internetusern zur eigenen Vermögensmehrung. Phishing ist wohl mit die bekannteste Art des Internetbetrugs. Gefälschte E-Mails sollen vertrauensvolle Nutzer zur Herausgabe ihrer persönlichen Daten verführen. Diese werden dann von Betrügern missbräuchlich genutzt. Sind Sie des Betruges beschuldigt, so suchen Sie sich einen Anwalt für Strafrecht. Der Anwalt hat das Recht zur Akteneinsicht und kann so schnell die Sachlage klar beurteilen. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.

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