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Anwälte für Strafrecht in Gescher für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Gescher Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Herbert Krampe

Wessumer Straße 47, 48683 Ahaus
in 14.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rolf Werner Franz Arping

Fachanwalt für Strafrecht|3456
Bocholter Straße 4, 46325 Borken
in 15.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Gescher
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Das Strafrecht als Werkzeug der Rechtsprechung

Das Strafrecht ist als Teil des öffentlichen Rechts mit wenigen Ausnahmen im Strafgesetzbuch zu finden. Zusätzlich zum Strafrecht gibt es das Nebenstrafrecht. Es enthält eine Reihe von Gesetzen, die das StGB erweitern. Genannt werden können hier u.a. das Versammlungsgesetz VersG, das Bundesdatenschutzgesetz BDSG oder auch das Handelsgesetzbuch HGB. Das Strafverfahrensrecht regelt wie ein Strafprozess abläuft. Das Jugendstrafrecht gilt als Sonderstrafrecht. Es gibt auch ein Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Hier ist nicht das Gericht zuständig, sondern die zuständigen Verwaltungsbehörden des Bundes, Landes oder der Gemeinde. Erst ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, muss dann dem Amtsgericht übergeben werden. Am besten vertrauen Sie sich einem Anwalt für Strafrecht in Gescher an.

Die Zuständigkeit der Gerichte ergibt sich bei strafrechtlichen Angelegenheiten aus dem zu erwartenden Strafmaß.

Liegt die Prognose für das Strafmaß unter zwei Jahren Freiheitsentzug, oder liegt der Streitwert unter 5000 Euro, so ist das Amtsgericht zuständig. Bei einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren liegt die Zuständigkeit beim Schöffengericht. Erst bei einer Straferwartung von über vier Jahren wird das Landgericht eingeschaltet. Straftaten von besonderer Bedeutung, oder bei besonderer Schutzbedürftigkeit der Zeugen, fallen auch in die Zuständigkeit des Landgerichtes. Volksverhetzung oder Landesverrat gehören genauso wie terroristische Akte in den Bereich des Oberlandesgerichts.

Das Betäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz regelt grundsätzlich den Umgang mit Betäubungsmitteln. Der Begriff Umgang fasst sowohl Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung und Vertrieb als auch den einfachen Besitz von Betäubungsmitteln zusammen. Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel sind, wegen ihres hohen Suchtpotentials, beispielsweise LSD, Marihuana, Heroin und synthetische Drogen. Sie sind gelistet in der Anlage I des BtMG. Das BtMG regelt sehr streng, dass eine Ausnahme, die den Besitz von Betäubungsmitteln der Anlage I erlaubt, nur der Wissenschaft, oder dem öffentlichen Interesse dienen darf. In der Anlage II des BtMG sind die "verkehrsfähigen nicht verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel aufgelistet. Hierzu zählen Stoffe, die zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwandt werden. Kodein, Barbiturate und Morphine oder Methadon wiederum sind verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Auch Kokain ist grundsätzlich verschreibungsfähig. Ohne eine entsprechende Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln ist es auch Apotheken untersagt diese Mittel auszugeben. BtM-Rezepte dürfen ausschließlich von Ärzten ausgestellt werden, nur bei begründeter Anwendung und nur wenn der beabsichtigte Zweck nicht anders zu erreichen ist. Ein Anwalt für Strafrecht in Gescher leistet Rat und Hilfe bei BTMG Vergehen.

Betäubungsmittel im Straßenverkehr

Mann hält viele Kapseln Extasy in den HändenMann hält viele Kapseln Extasy in den Händen Ist die Einnahme von Betäubungsmitteln notwendig, so ist es untersagt aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei Verletzung der Straßenverkehrsordnung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Da gleichzeitig ein Verstoß gegen das BtMG vorliegt, wird zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet. Auch ist der Entzug der Fahrerlaubnis zu erwarten. Eine weitere, häufige Maßnahme ist die medizinisch-psychologische Untersuchung kurz MPU. Eine MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist mit hohen Kosten und Auflagen verbunden, zu tragen hat sie der Verkehrssünder selbst.

Körperverletzung, Tatbestand im deutschen Strafrecht

Die von einem Anderen herbeigeführte körperliche Schädigung eines Menschen nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Als Körperverletzung wird auch physische Gewalt angesehen. Der Straftatbestand der Körperverletzung wird je nach Ausmaß mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Schon der Versuch der Körperverletzung ist bereits strafbar. Eine Körperverletzung, einfach oder fahrlässig verursacht, verjährt bereits nach fünf Jahren. Wird sie als schwer oder gefährlich eingestuft, oder ist das Opfer ein Schutzbefohlener, so tritt eine Verjährung erst nach 10 Jahren ein. Eine Körperverletzung mit Todesfolge verjährt nach 20 Jahren. Opfer einer Körperverletzung sollten sich unbedingt an einen Anwalt für Strafrecht wenden. Ein Opferanwalt kann bei Gericht beantragt werden. Dieses entscheidet ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, seine Kosten übernimmt der Staat. Schmerzensgeld gibt es für Opfer denen Körperverletzung zugefügt wurde, so lautet das Opferentschädigungsgesetz. Nehmen Sie als Beschuldigter die Erfahrung und das Wissen eines Anwalts für Strafrecht in Anspruch, er ist vor Gericht zwingend erforderlich spätestens wenn es sich um mittelschwere Körperverletzung handelt. Folgenschwere Urteile sind für den Klienten unbedingt so gering wie möglich zu halten.

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Ladendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche WeinLadendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche Wein Das Jugendstrafrecht definiert keine eigenen Straftatbestände. Der Unterschied zum allgemeinen Strafrecht liegt hier in den juristischen Folgen der Tat. Die Strafe hat hier den erzieherischen Gedanken im Vordergrund. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) sind Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig und demnach strafunmündig. Zwischen 14 und 18 Jahren fallen Kinder unter das Jugendstrafrecht. Man geht in diesem Alter von einer sittlichen und geistigen Reife aus, die es dem Jugendlichen ermöglicht, das Unrecht der Tat zu erkennen und richtig zu handeln. Auch zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrecht mitunter noch angewendet werden. Vorhandenen Defiziten in der Erziehung soll mit gezielten Erziehungsmaßregeln, wie das Auferlegen eines Erziehungsbeistandes, entgegengewirkt werden um weiteres strafbares Handeln zu vermeiden und den Straftäter zur Einsicht zu bewegen. Helfen diese ersten Maßregeln dem Jugendlichen nicht, so werden als weitere Sanktionen Verwarnungen oder Auflagen, wie das Einfordern einer Entschuldigung beim Geschädigten, eingesetzt um ihn zur Einsicht zu bringen. Geht das Jugendgericht von einer erhöhten Rückfallgefahr aus, oder war die Straftat erheblich, so kann auch eine Jugendstrafe ausgesprochen werden. Der Urteilsspielraum im Jugendstrafgesetz bewegt sich dann bei einem Freiheitsentzug zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Was wird als Betrug gewertet?

Betrug ist in § 263 StGB als Vermögensdelikt definiert. Beim Betrogenen entsteht dabei ein Vermögensschaden und beim Täter ein Vermögensvorteil. Ein bewusst herbeigeführter Vermögensverlust über 50.000 Euro wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Die Absicht, sich oder einem Dritten durch u.a. unrichtige Gestaltung des Datenverarbeitungsprogramms einen Vorteil zu verschaffen, bedeutet einen Gesetzesbruch der im StGB als Computerbetrug genannt wird. Als weitere Betrugsarten sind der Subventionsbetrug und Kapitalanlagebetrug zu nennen. Beim Kapitalanlagebetrug wird eine gewinnbringende Anlage vom Täter versprochen oder vorgetäuscht. Subventionsbetrug wird begangen wenn gewährte Subventionen missbraucht werden. Internetbetrug ist eine weitere Variante des Betruges. Hier werden gutgläubige Nutzer betrogen. Auch die Abo-Falle gehört zum Internetbetrug. Die Kunden willigen, durch geschickt getarnte Formulierungen, unwissentlich in einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag ein. Ein Anwalt für Strafrecht hilft, wenn man des Betruges angeklagt wurde. Als Anwalt hat er Akteneinsicht zu bekommen und kann die Sachlage rechtssicher einschätzen. Der Beschuldigte hat das Recht die Aussage zu verweigern und einer Vorladung muss nicht Folge geleistet werden.

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