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Einen Anwalt für Strafrecht in Mühlacker auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Mühlacker & Umgebung mit Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

5 Anwälte im 40 km Umkreis von Mühlacker
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Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

StGB – Was das Strafrecht regelt

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es ist im Strafgesetzbuch geregelt. Zusätzlich zum Strafrecht gibt es das Nebenstrafrecht. Es enthält eine Reihe von Gesetzen, die das StGB erweitern. Genannt werden können hier u.a. das Versammlungsgesetz VersG, das Bundesdatenschutzgesetz BDSG oder auch das Handelsgesetzbuch HGB. Das Strafverfahrensrecht dient als Regelwerk für das verfahrensrechtliche Procedere eines Strafprozesses. Das Jugendstrafrecht nimmt eine Sonderstellung im Strafrecht ein. Es gibt auch ein Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Hier ist nicht das Gericht zuständig, sondern die zuständigen Verwaltungsbehörden des Bundes, Landes oder der Gemeinde. Erst ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, muss dann dem Amtsgericht übergeben werden. Am besten vertrauen Sie sich einem Anwalt für Strafrecht in Mühlacker an.

Die Entscheidung, bei welchem Gericht die Anklage erfolgen soll, fällt die Staatsanwaltschaft.

Das Amtsgericht ist bei Vergehen mit einer Straferwartung von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe zuständig. Die nächste Stufe von zwei bis vier Jahren gehört dann in die Zuständigkeit des Schöffengerichts. Erst bei einer Straferwartung von über vier Jahren wird das Landgericht eingeschaltet. Die Strafkammer des Landgerichtes ist beispielsweise gefordert bei Entscheidungen über Sicherungsverwahrung, oder auch wenn ein Urteil des Amtsgerichtes angefochten werden soll. Das Oberlandesgericht ist für viele Verfahren zuständig, hierzu gehören u.a. die Anerkennung ausländischer Scheidungen, Bauland- oder Patentanwaltsachen.

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Das Betäubungsmittelgesetz regelt grundsätzlich den Umgang mit Betäubungsmitteln. Wer darf welche Betäubungsmittel besitzen, vertreiben oder herstellen, also kurz Umgang mit ihnen haben? Welche Betäubungsmittel sind generell verboten? Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Das BtMG regelt sehr streng, dass eine Ausnahme, die den Besitz von Betäubungsmitteln der Anlage I erlaubt, nur der Wissenschaft, oder dem öffentlichen Interesse dienen darf. In der Anlage II des BtMG sind die "verkehrsfähigen nicht verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel aufgelistet. Hierzu zählen Stoffe, die zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwandt werden. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Die Voraussetzung für Apotheken zum Umgang mit Betäubungsmitteln ist eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle, einer Abteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Sieht ein Arzt die Indikation gegeben und gibt es keine andere Alternative, so ist der Arzt berechtigt ein BtM-Rezept auszustellen und ermächtigt damit gleichzeitig den Patienten dieses Mittel zu konsumieren. Bei Drogendelikten berät ein Anwalt für Strafrecht in Mühlacker.

Drogenerkennung im Straßenverkehr

Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem TischSpritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Betäubungsmittel vor der Teilnahme am Straßenverkehr zu konsumieren zieht rechtliche Konsequenzen nach sich. Geregelt wird dies durch die Straßenverkehrsordnung. Eine Zuwiderhandlung zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Auch ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz wird eingeleitet. Zumeist wird die Führerscheinstelle den Führerschein entziehen. Der Delinquent hat sich meist einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zu unterziehen. Eine MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist mit hohen Kosten und Auflagen verbunden, zu tragen hat sie der Verkehrssünder selbst.

Körperverletzung nach § 223 StGB – Strafen und Folgen

Eine absichtliche Schädigung der Gesundheit einer anderen Person nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Wichtig zu wissen ist, dass auch physische Gewalt unter den Tatbestand der Körperverletzung fallen. Ob Geldbuße oder Haftstrafe verhängt wird, das ist abhängig von der Schwere der Tat. Schon der Versuch der Körperverletzung ist bereits strafbar. Die kürzeste Verjährungsfrist beim Straftatbestand der Körperverletzung beträgt fünf Jahre und gilt für die fahrlässige und die einfache Körperverletzung. Die Misshandlung Schutzbefohlener oder auch schwere Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Die längste Verjährungsfrist bei Körperverletzung beträgt 20 Jahre. Sie gilt für Körperverletzung mit Todesfolge und auch bei Verstümmelung weiblicher Genitalien. Gut beraten ist man als Opfer, wenn man sich juristische Unterstützung von einem Anwalt für Strafrecht sichert. Es gibt auch die Möglichkeit bei Gericht einen eigenen Opferanwalt zu beantragen. Seine Tätigkeit ist kostenfrei. Schmerzensgeld gibt es für Opfer denen Körperverletzung zugefügt wurde, so lautet das Opferentschädigungsgesetz. Eine Anklage wegen Körperverletzung kann sehr schnell zu Verurteilungen führen, die nicht absehbar waren, deshalb sollte man auch bei leichter Körperverletzung unbedingt einen Anwalt an seiner Seite haben. Strafen und Vorstrafen beeinträchtigen schließlich das ganze weitere Leben.

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Taschendieb stiehlt Geldbeutel aus GesäßtascheTaschendieb stiehlt Geldbeutel aus Gesäßtasche Das Jugendstrafrecht definiert keine eigenen Straftatbestände. Der Unterschied zum allgemeinen Strafrecht liegt hier in den juristischen Folgen der Tat. Die Strafe hat hier den erzieherischen Gedanken im Vordergrund. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) sind Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig und demnach strafunmündig. Das Jugendstrafrecht betrifft Kinder ab dem 14. Lebensjahr bis zu ihrem vollendeten 17. Lebensjahr. Es wird in diesem Alter von dem Jugendlichen erwartet, dass er sowohl Einsichts- als auch Steuerungsfähigkeit besitzt. In Einzelfällen haben auch 18 bis 21 Jährige noch die Möglichkeit nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden. Jugendliches Fehlverhalten, meist verursacht durch mangelnde Erziehungsleistung der Eltern, soll nun durch Maßregeln wie einem Anti-Gewalts-Training, verändert und positiv beeinflusst werden. Helfen diese ersten Maßregeln dem Jugendlichen nicht, so werden als weitere Sanktionen Verwarnungen oder Auflagen, wie das Einfordern einer Entschuldigung beim Geschädigten, eingesetzt um ihn zur Einsicht zu bringen. Zeigt ein Jugendlicher schädliche Neigungen, die weitere erhebliche Verbrechen nicht ausschließen lassen, so kann auch das Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe verhängen. Bei der Jugendstrafe handelt es sich um eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Was ist Betrug?

Betrug ist in § 263 StGB als Vermögensdelikt definiert. Beim Betrogenen entsteht dabei ein Vermögensschaden und beim Täter ein Vermögensvorteil. Besonders schwere Fälle des Betruges sind der Gewerbs- oder Bandenbetrug. Sie finden Erwähnung unter Absatz 3 des § 263 StGB. Wird ein Vermögensvorteil verschafft, der durch unrichtige Gestaltung eines Datenverarbeitungsvorgangs erwirkt wird, oder werden Daten unbefugt verwendet, so begeht man Computerbetrug nach § 263a StGB. Bei Subventions- und Kapitalanlagebetrug werden Täuschungen bei Subventionsvergaben und unrichtige Wertermittlungsangaben strafrechtlich geahndet. Immer öfter wird auch von Internetbetrug gesprochen. Gemeint ist auch hier die absichtliche Täuschung einer Person um das eigene Vermögen zu mehren und dem Opfer wissentlich einen Vermögensschaden zuzufügen. Dazu gehört auch das Phishing oder der Identitätsdiebstahl. Sind Sie angeklagt, so suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe bei einem Anwalt für Strafrecht. Der Anwalt hat das Recht zur Akteneinsicht und kann so schnell die Sachlage klar beurteilen. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.

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