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Anwälte für Strafrecht in Nußloch für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Nußloch & Umgebung mit Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

2 Anwälte im 40 km Umkreis von Nußloch
Rechtsanwalt Claus Schwerter Bruchsal
Rechtsanwalt Claus Schwerter
Schwerter & Kollegen
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht
Schönbornstraße 33, 76646 Bruchsal
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Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Schutz des Persönlichkeitsrechts durch das Strafrecht

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und hauptsächlich im Strafgesetzbuch verankert. Es gibt auch Nebengesetze des StGB. Unter Nebengesetzen versteht man Gesetze, die das Strafrecht erweitern. Dazu gehören z. B. Das Urheberrechtsgesetz oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Strafverfahrensrecht regelt wie ein Strafprozess abläuft. Das Jugendstrafrecht ist ein Spezialgebiet des Strafrechts. Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört streng genommen nicht zum Strafrecht, da diese nicht mit Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern mit Geldbußen geahndet werden. Am besten vertrauen Sie sich einem Anwalt für Strafrecht in Nußloch an.

Welche Gerichte sind bei strafrechtlichen Angelegenheiten zuständig?

Erwartete Urteile die unter zwei Jahren Freiheitsentzug bleiben oder einem Streitwert bis maximal 5000 Euro Strafgeld liegen, regelt das Amtsgericht. Die nächste Stufe von zwei bis vier Jahren gehört dann in die Zuständigkeit des Schöffengerichts. Übersteigt das erwartete Strafmaß vier Jahre so ist schließlich das Landgericht zuständig. Eine Sicherungsverwahrung ist vom Landgericht zu entscheiden. Auch die Wirtschaftsstrafkammer und die Jugendschutzkammer sind hier angesiedelt. Geht es z.B. um Staatsschutz oder Notarsachen, ist das Oberlandesgericht zuständig, wie auch für viele andere Verfahren.

Näheres zum BtMG

Das BtMG gibt die Regeln für den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln vor. Die Herstellung, die Aus- und Einfuhr, der Vertrieb von Betäubungsmitteln oder deren Aufbewahrung, all dies wird unter dem Begriff Umgang zusammengefasst. Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel sind, wegen ihres hohen Suchtpotentials, beispielsweise LSD, Marihuana, Heroin und synthetische Drogen. Sie sind gelistet in der Anlage I des BtMG. Das BtMG regelt sehr streng, dass eine Ausnahme, die den Besitz von Betäubungsmitteln der Anlage I erlaubt, nur der Wissenschaft, oder dem öffentlichen Interesse dienen darf. Stoffe die zur Herstellung von Medikamenten benötigt werden, dürfen, vorausgesetzt man hat die erteilte Berechtigung, hergestellt oder vertrieben werden. Welche Stoffe das sind, ist in Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes geregelt. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Die Voraussetzung für Apotheken zum Umgang mit Betäubungsmitteln ist eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle, einer Abteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Sieht ein Arzt eine medizinische Indikation gegeben, so darf er z.B. Amphetamine oder auch Cannabis verschreiben und berechtigt damit den Patienten auch zum Konsum. Zögern Sie nicht einen Anwalt für Strafrecht in Nußloch aufzusuchen wenn Sie wegen unerlaubter Substanzen belangt werden könnten.

Was ist bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr zu beachten?

Frau hält eine Kapsel Extasy wischen den FingernFrau hält eine Kapsel Extasy wischen den Fingern Da Betäubungsmittel das Bewusstsein und die Reaktionsfähigkeit stark beeinflussen können, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen. Auch ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz wird eingeleitet. Zumeist wird die Führerscheinstelle den Führerschein entziehen. Häufig wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Diese Extrakosten hat der Schuldige selbst zu tragen.

Körperverletzung – Das müssen Sie wissen

Wird die Unversehrtheit einer Person von einer anderen durch Gesundheitsschädigungen oder körperlichen Misshandlungen beeinträchtigt, so spricht man von Körperverletzung. Hierzu gehört auch physische Gewalt, wenn das Wohlbefinden durch z. B. massiver Bedrohung oder Ängstigung beeinträchtigt wird. Ob Geldbuße oder Haftstrafe verhängt wird, das ist abhängig von der Schwere der Tat. Allein der Versuch jemanden zu verletzen ist bereits strafbar. Die kürzeste Verjährungsfrist beim Straftatbestand der Körperverletzung beträgt fünf Jahre und gilt für die fahrlässige und die einfache Körperverletzung. Wird sie als schwer oder gefährlich eingestuft, oder ist das Opfer ein Schutzbefohlener, so tritt eine Verjährung erst nach 10 Jahren ein. 20 Jahre Verjährungsfrist beträgt die Körperverletzung mit Todesfolge. Als Opfer sollte man sich auf jeden Fall den juristischen Beistand eines Anwaltes für Strafrecht sichern. Es gibt Delikte, die dem Geschädigten auf Antrag einen Opferanwalt kostenfrei zur Seite stellen. Es gibt das Opferentschädigungsgesetz, in dem die Schmerzensgeldansprüche eines Opfers geregelt sind. Eine Anklage wegen Körperverletzung kann sehr schnell zu Verurteilungen führen, die nicht absehbar waren, deshalb sollte man auch bei leichter Körperverletzung unbedingt einen Anwalt an seiner Seite haben. Es drohen Strafen und Auswirkungen für die Zukunft.

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Taschendieb stiehlt Geldbörse aus einem RucksackTaschendieb stiehlt Geldbörse aus einem Rucksack Nicht die Straftatbestände machen beim Jugendstrafrecht den Unterschied sondern das Alter des Straftäters. Hier wird der Erziehungsgedanke zugrunde gelegt und soll, durch erzieherische Maßnahmen, weitere Straftaten verhindern. Begeht ein Kind in Deutschland schon vor seinem 14. Geburtstag eine Straftat, so ist es vor dem Gesetz noch nicht strafmündig, da schuldunfähig und kann für seine Tat nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Angewendet wird das Jugendstrafrecht bei Kindern und Jugendlichen ab dem 14. bis zum 18. Lebensjahr. Hier wird eine geistige und sittliche Entwicklung vorausgesetzt, die das verursachte Unrecht verstehen und einsehen lässt. Auch zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrecht mitunter noch angewendet werden. Mit Erziehungsmaßregeln sollen erkennbar gewordene Mängel in der Erziehung des Jugendlichen entgegengewirkt werden. Die nächste Stufe, um den Heranwachsenden zur Einsicht zu bringen, stellen Verwarnungen durch den Richter oder Auflagen, wie das Erbringen einer Arbeitsleistung, dar. Helfen Verwarnungen und Auflagen nicht den Jugendlichen zu gesellschaftlich angemessenem Verhalten zu erziehen, so kann auch eine Jugendstrafe verhängt werden. Bei der Jugendstrafe handelt es sich um eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Was wird als Betrug gewertet?

Betrug ist das absichtliche Täuschen einer Person mit der Absicht sich einen finanziellen oder materiellen Vermögensvorteil zu verschaffen. Unter besonders schweren Fall des Betrugs fällt unter anderem gewerbsmäßiges Handeln oder bandenmäßige Begehung. Es gibt auch den Computerbetrug im StGB. Hier wird z.B. die unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorganges genannt, mit der Absicht sich oder einem Dritten durch unbefugte Verwendung von Daten o.ä. einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Bei Subventions- und Kapitalanlagebetrug werden Täuschungen bei Subventionsvergaben und unrichtige Wertermittlungsangaben strafrechtlich geahndet. Beim Online-Shopping oder in sozialen Netzwerken findet leider oft Internetbetrug statt. Dabei wird die Gutgläubigkeit oder mangelnde Information von Opfern ausgenutzt. Auch Identitätsdiebstahl ist ein Teilbereich der Internetkriminalität. Gemeint ist hierbei z.B. die selbstbereichernde Nutzung fremder personenbezogener Daten durch den Verkauf an Dritte. Sind Sie angeklagt, so suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe bei einem Anwalt für Strafrecht. Ohne weitere Verzögerung kann er sich durch Akteneinsicht einen Überblick verschaffen und die rechtliche Situation erklären. Gut beraten ist man, wenn man vor Ermittlungsbehörden erst einmal keine Angaben macht. Man nennt dies das Recht zu schweigen. Auch einer Vorladung durch die Polizei muss nicht Folge geleistet werden.

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