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Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main Ost auf Anwaltssuche finden

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Arbeiterin mit Schutzweste
Arbeiterin mit Schutzweste ©freepik - mko

Arbeitsrecht - ein Überblick

Gesetzestexte zum Arbeitsrecht findet man in unterschiedlichen Gesetzbüchern. So regelt das Arbeitsrecht über das MuSchG den Mutterschutz. Oder die Regelungen zur Elternzeit, die im BEEG geregelt sind. Ebenso gibt es gesetzliche Sicherheit bei Arbeitsunfähigkeit, oder wenn man Altersteilzeit für sich beanspruchen möchte. Wichtig sind auch die gesetzlichen Berufsgenossenschaften. Bereits ab einem Mitarbeiter muss sich ein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Ein bekanntes Thema ist wohl der Mindestlohn, geregelt im MiLoG. Übrigens gibt es auch für den Bereich Zeitarbeit Lohnuntergrenzen, ähnlich dem Mindestlohn. Sogar für einen Aufhebungsvertrag gibt es gesetzliche Regelungen auch wenn diese nicht direkt dem Arbeitsrecht zugeordnet werden können. Für die Prüfung einer Scheinselbständigkeit hingegen reicht ein Blick aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht aus, hier muss auch noch sozialrechtlich geprüft werden.

Corona im Arbeitsrecht

Die aktuelle Corona Pandemie hat die Regierung zu einigen Übergangsvorschriften das Arbeitsrecht betreffend genötigt. Diese betreffen u.a. die Vorgaben von Kurzarbeit über Bezugslänge und Höhe. Außerdem gibt es Übergangsregelungen lt. § 27 BEEG u.a. bezüglich Elterngeld.

Sonderregelungen in Zeiten von Corona

  • Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
    • Dauer des Kurzarbeitergeldes beträgt in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
    • Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
    • Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
  • Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nun bis zum 31.3.2021
  • Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
    • keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet

Regelungen im Arbeitsvertrag

Unterschrift unter AngestelltenvertragUnterschrift unter Angestelltenvertrag Viele grundsätzlichen Vertragsvereinbarungen regelt der Gesetzgeber durch das Arbeitsrecht. Arbeitsverträge sind unkompliziert zu erstellen, sie erfordern auch keine bestimmte Form. Der ausführliche, schriftliche Arbeitsvertrag ist aber immer die beste Wahl. Unsorgfältige oder lückenhafte Arbeitsverträge werden im Streitfall durch das Gesetz ergänzt und stellen somit keinen individuell ausgearbeiteten Vertrag dar. Da Arbeitsverträge sehr gut als Vorlage bereitgestellt werden können, ähneln sich Arbeitsverträge in weiten Teilen. Sie werden mit den notwendigen Angaben über Arbeitnehmer und Arbeitgeber versehen und einer möglichst genauen Arbeitsplatzbeschreibung, evtl. Befristung, Probezeit u.ä. ergänzt. Selbstverständlich gehören der Urlaubsanspruch oder die Bezahlung, bzw. das Gehalt inklusive Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Provisionen etc. in den Arbeitsvertrag. Möglicherweise gewährte vermögenswirksame Leistungen sollten ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt werden. Die Nutzung von Internet und Telefon sollte festgehalten werden. Ergänzt werden kann ein Arbeitsvertrag auch mit Details über den Krankheitsfall, ab wann braucht man eine Krankmeldung, wie ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geregelt? Oder man möchte Regelungen zu Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall naher Verwandter im Vertrag ergänzt haben. Datenschutzrechtliche Bestimmungen und die Wahrung von Firmengeheimnissen, das sind Themen, die für den Arbeitgeber Bedeutung haben. Wenn es zu Schwierigkeiten kommt, dann deshalb, weil etwas nicht schriftlich geregelt ist. So genannte Nebenabreden sollten im Vertrag unbedingt ausgeschlossen werden. Somit ist für alle Parteien klar, es gilt nur was auch schriftlich vereinbart wurde. Ein richterliches Urteil kann so schneller und gerechter getroffen werden. Geht es vor das Arbeitsgericht, vertritt Sie ein Rechtsanwalt in Frankfurt am Main Ost mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.

Der befristete Arbeitsvertrag

Nahaufnahme UnterschriftNahaufnahme Unterschrift Die rechtliche Seite von befristeten Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG zu finden. Es gibt zwei Varianten von befristeten Arbeitsverträgen. Sie sind entweder zweckbefristet oder zeitbefristet. Die Zeitbefristung sieht eine bestimmte Zeitspanne der Beschäftigung als Schwerpunkt, etwa bei einer Mutterschaftsvertretung, die Zweckbefristung verfolgt die Erfüllung eines bestimmten Zieles, wie z.B. das Spargelstechen im Frühjahr. Mit Befristungen können Unternehmen Mitarbeiter gezielt für ein Projekt einstellen. Eine Befristung und ihre Bedingungen sollten vom Arbeitnehmer vorab genau geprüft werden. Die Vorteile liegen nicht nur beim Unternehmen, auch Beschäftigte profitieren von einer Befristung. Sie bekommen guten Einblick in das Unternehmen. Über diesen Weg kann man auch durchaus den gewünschten Arbeitsplatz auf Dauer finden. Vielleicht ergibt sich daraus anschließend ein vorteilhafter Wechsel innerhalb der Firma. Zeitverträge sind für Unternehmen vor allem aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. So kann eine schwankende Auftragslage langfristige finanzielle Bindungen problematisch werden lassen. Zusätzlich ist, auch aus der Sicht des Arbeitgebers, das befristete Arbeitsverhältnis oftmals wie eine verlängerte Probezeit, die mehr Klarheit bringen kann.

Wie oft darf die Befristung verlängert werden?

Frau leistet UnterschriftFrau leistet Unterschrift Gib der Arbeitgeber einen Sachgrund für die zeitliche Befristung an, etwa eine Mutterschaftsvertretung, so gibt es keine Begrenzung der Verlängerung. Sehr wohl gibt es eine maximale Befristungsdauer von in der Regel zwei Jahren, wenn eine zeitliche Befristung ohne Sachgrund eingegangen wird. Die zweckgebundene Befristung endet mit der Erfüllung des angegebenen Zweckes. Das Ende einer Befristung ist oft unabsichtlich. Wenn beispielsweise Arbeitsbedingungen eines sachgrundlos befristeten Vertrages verändert werden, etwa ein anderer Arbeitslohn, eine neue Tätigkeit oder eine Auf- oder Abstockung der Stundenzahl. Es entsteht dadurch ein neuer Arbeitsvertrag. Befristete Verträge sind nur während ihrer noch laufenden Befristung verlängerbar.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses und das KSchG

traurige Arbeitnehmerin wurde gekündigttraurige Arbeitnehmerin wurde gekündigt Ein Arbeitsvertrag ist wie alle anderen Verträge auch kündbar. Für die Kündigungsfrist ist oft die Betriebsvereinbarung maßgeblich. Der Kündigungsschutz ist zum Schutz des Arbeitnehmers da. Er beginnt laut § 1 Abs. 1 KSchG nach einer sog. Wartezeit von sechs Monaten. In den Schutz des Kündigungsschutzes kommt ein Arbeitnehmer allerdings erst in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. Da Arbeitnehmer wirtschaftlich ihrem Arbeitgeber unterlegen sind sollen sie durch dieses Gesetz vor einer existenzbedrohenden Kündigung geschützt werden. Laut KSchG muss einer von drei Kündigungsgründen vorliegen. Diese definiert das Gesetz in § 1 Absatz 2 Satz 1 KSchG: "Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist." Eine ordentliche Kündigung ist also nur möglich wenn es sich entweder um eine personenbedingte, eine verhaltensbedingte oder eine betriebsbedingte Kündigung handelt. Eine Kanzlei für Arbeitsrecht kann ihren Mandanten zum Thema Kündigungsschutz umfassend informieren.

Möglichkeit des Einspruchs

aufgeregte junge Frau der gekündigt wurdeaufgeregte junge Frau der gekündigt wurde Hat man Zweifel, dass einer der o.g. Gründe vorliegt kann man die Kündigung anfechten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht weiß über Fristen und Einsprüche Bescheid und kann evtl. auch eine Weiterbeschäftigung oder Abfindung für seinen Mandanten erstreiten. Bestimmte Personengruppen genießen Sonderkündigungsschutz, hier gehören Schwangere und Mütter nach der Entbindungszeit genauso dazu wie Wehrdienstleistende oder Auszubildende. Der besondere Schutz ist entweder ihrer konkreten Lebenssituation geschuldet oder der Aufgabe die sie im Betrieb übernommen haben und leicht zu Differenzen mit dem Arbeitgeber führen könnten. Eine Kündigung von Personen mit Sonderkündigungsrecht ist nur unter erschwerten Bedingungen oder gar nicht möglich. Ein Arbeitsrechtsanwalt kann seinem Mandanten versierte Hilfe bieten, wenn es eine Kündigungsschutzklage im Raum steht.

Die gesetzliche Kündigungsfrist

erschöpfter Buchhaltererschöpfter Buchhalter Werden die Kündigungsmodalitäten im Arbeitsvertrag nicht aufgeführt, so greift die gesetzliche Kündigungsfrist. Für den Arbeitnehmer beträgt sie vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Kündigt hingegen das Unternehmen, so muss es die Kündigungsfristen etwas komplexer errechnen. Für die Probezeit, in der Regel sechs Monate, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Sie ist nicht an feste Termine gebunden. Ab dem Ende der Probezeit erhöht sich die Kündigungsfrist abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Einzige Ausnahme bildet noch die Regelung bis zu zwei Jahren, hier ist die Kündigung nicht nur zum Monatsende sondern auch noch zum 15. eines Kalendermonats möglich und beträgt vier Wochen. Für alle anderen folgenden gilt das Monatsende. Sofern es keine betriebliche Vereinbarung gibt, die etwas anderes regelt. Kontrollieren Sie im Kündigungsfall deshalb immer die vertraglichen Vereinbarungen bzw. Tarifvereinbarungen und ziehen Sie auch für diese Angelegenheit den Rat und die Ersteinschätzung eines Anwaltes für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main Ost heran.

Die außerordentliche Kündigung

Frau hält sich entsetzt den KopfFrau hält sich entsetzt den Kopf Außerdem muss auch die außerordentliche Kündigung erwähnt werden. Sie ist als fristlose Kündigung bekannt und nur unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar. Es bedarf für diese Kündigung eines gewichtigen Grundes, der im Zweifel auch dem Amtsgericht vorgetragen werden muss. Zusätzlich muss einer außerordentlichen Kündigung meist eine Abmahnung vorausgegangen sein. Gründe des Arbeitgebers für eine fristlose Kündigung sind unter anderem Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers oder strafbare Handlungen wie Diebstahl, Mobbing oder Veruntreuung. Der Arbeitgeber hat von dem Zeitpunkt an, an dem er Kenntnis des Grundes genommen hat, zwei Wochen Zeit sich zu überlegen, ob er eine fristlose Kündigung folgen lassen will. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main Ost kann klären, ob die Kündigung anfechtbar ist. Natürlich steht das Recht auf außerordentliche Kündigung auch dem Arbeitnehmer zu. Einen triftigen Grund braucht auch er für einen so drastischen Schritt, auch eine vorausgehende Abmahnung kann erforderlich sein. Beispiele von gewichtigen Gründen, die den Arbeitnehmer zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen sind grobe Beleidigungen oder Tätlichkeiten, wiederholte sexuelle Belästigung sowie Arbeitsschutzverletzungen. Wenden Sie sich bei Problemen gern an eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht und erfragen sie die Möglichkeit einer Erstberatung.

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen

Stempel unter ArbeitszeugnisStempel unter Arbeitszeugnis Der Unternehmer ist in jedem Fall verpflichtet seinem Angestellten ein Arbeitszeugnis auszustellen - unabhängig vom Arbeitsverhältnis, oder der Zufriedenheit über die erbrachte Arbeitsleistung. Dieses Recht ist im § 630 im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Neben dem Zeugnis bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, gibt es zusätzlich auch einen Rechtsanspruch auf ein Zwischenzeugnis. Damit werden gute Voraussetzungen für einen internen Stellenwechsel oder für zwischenzeitliche Bewerbungen geschaffen. Für das qualifizierte Arbeitszeugnis besteht die Wohlwollenspflicht. Es dürfen also keine dem Arbeitnehmer schädigenden, negativen Formulierungen enthalten sein. Vor Gericht einklagbar ist ein Zeugnis erst, wenn es schlechter als befriedigend bewertet wurde. Oftmals wird ein Zeugniscode vermutet, der die Zufriedenheit des Vorgesetzten in schöne Floskeln hüllt. Tatsächlich gibt es eine Art der Zensur. So entspricht ein "zu unser vollen Zufriedenheit" der Schulnote befriedigend und ein "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" der Schulnote sehr gut. Ist man sich in der einen oder anderen Formulierung in seinem Zeugnis unsicher,sollte man das erhaltene Arbeitszeugnis von einem Arbeitsrechtler, prüfen lassen. Dieser kann für Sie mit Sicherheit klären, ob Ihr Zeugnis verdeckte Kritik enthält. Es gibt keinen Unterschied, zwischen einem schlechten Zeugnis und gar keinem. Beides wird bei zukünftigen Bewerbungen nicht förderlich sein und wirft ein schlechtes Licht auf die geleistete Tätigkeit. Holen Sie sich für Ihr Anliegen Rat bei einem Anwalt mit Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Frankfurt am Main Ost.

Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht.

Durch seine Beratung und seine fachlichen Kenntnisse, kann der Anwalt für Arbeitsrecht seinem Mandanten ein wichtiger Partner sein in der Durchsetzung seiner Rechte. Ob betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten, eine Entlassung wegen unterstellten Fehlverhaltens oder auch andere Streitigkeiten, ein Anwalt bietet immer kompetente Hilfe. Außergerichtlich oder gerichtlich, ein Anwalt ist bestrebt die bestmögliche Lösung für seinen Mandanten zu finden um negative Konsequenzen möglichst klein zu halten. Übernimmt ein Anwalt die Vertretung eines Mandanten, so ist dies meist eine große Erleichterung für den Mandanten. Seine Arbeit und Erfahrung ist gerade auch im Falle einer Klage vor dem Arbeitsgericht wichtig und erhöhen die Erfolgschancen erheblich.

Welche Kosten können bei einem arbeitsrechtlichen Streit anfallen?

Mandanten müssen mit Anwaltskosten, möglicherweise Gerichtsgebühren und Gutachterkosten sowie mit Reisekosten rechnen.

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