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Rechtsanwalt Christoph Wagner Berlin
Rechtsanwalt Christoph Wagner
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Sozialrecht · Mediator
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Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch
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Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht im Überblick

Mit dem Sozialrecht gewährleistet der Staat ein System der sozialen Sicherheit für seine Bürger. Die Gesetzestexte findet man im Sozialgesetzbuch I – XII. Unter anderem befasst es sich mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Das SGB I widmet sich dem allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Das deutsche Rentenrecht ist ebenfalls im SGB zu finden als gesetzliche Rentenversicherung. Hier findet sich auch die Erwerbsminderungsrente, die ein Teil des Rentenrechts ist. Welche Voraussetzungen an eine volle oder teilweise Erwerbsminderung geknüpft sind findet man unter § 43 SGB VI. Dadurch wird klar abgegrenzt zwischen einer Erwerbsminderung und einer Berufsunfähigkeit. Nicht nur Vorsorge trifft der Staat, sondern auch Fürsorge durch Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz 4, Sozialhilfe oder Opferentschädigung. Ein Anspruch auf BAföG hat Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld II. Um hier Sozialbetrug bzw. Sozialleistungsbetrug zu unterbinden, nutzen die Ämter ihr Recht auf Datenabgleich. Im SGB 9 findet sich das Behindertenrecht ein weiterer Bereich des Sozialrechts. Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Mit einem GdB von mindestens 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Anwaltlichen Rat sollte man suchen, wenn man unterschiedliche Sozialleistungen wie z.B. Hartz 4 und Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. Dadurch erfährt man auch über gesetzliche Änderungen. So etwa die Neuerungen seit 2020 zum Elternunterhalt zu dem man herangezogen wurde. Kinder die bisher ihre Eltern unterstützen mussten, könnten nun von dieser Pflicht befreit sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt für seinen Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Auch in Ihrer näheren Umgebung finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht. Näheres zur Sozialhilfe Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Damit in einem Sozialstaat wie Deutschland die Not so gering wie möglich gehalten wird, hat das Gesetz die Sozialhilfe als letzte Auffangstation eingerichtet.

Wem soll das Sozialhilferecht helfen?

Ärztin kümmert sich um RollstuhlfahrerÄrztin kümmert sich um Rollstuhlfahrer Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen soll der sog. Soziokulturelle Mindestbedarf abgedeckt werden. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.

Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?

Ältere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft aufÄltere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft auf Erst wenn auf keine anderen Hilfs- bzw. Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann wie das Arbeitslosengeld II oder Hartz IV, hat man Anspruch auf Sozialhilfe. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe selbst fällt nicht in die Berechnung des Einkommens. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Außerdem gibt es Beträge, die vom Einkommen abzuziehen sind, wie zum Beispiel Einkommensteuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsbeiträge ebenso Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Sozialhilfebezug wird nicht gewährt für erwerbsfähige Arbeitssuchende zwischen 15 und 64 Jahren. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Hierfür ist das Sozialgesetzbuch II zuständig. Zu beachten ist übrigens, dass für Hartz 4 das Jobcenter zuständig ist. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. Für diese Personengruppen ist das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Als Voraussetzung für einen gerechtfertigten Anspruch auf Sozialhilfe gilt, dass es weder Verwandte ersten Grades noch Ehepartner gibt, die finanzielle Unterstützung leisten könnten.

Wo man den Antrag auf Sozialhilfe stellen kann.

älterer Mann liegt in Kranenhausbettälterer Mann liegt in Kranenhausbett Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Nicht nur der Nachweis (z.B. ärztliches Gutachten) des Mehrbedarfes ist zur Antragstellung für Sozialhilfe mitzubringen, sondern auch Unterlagen der Einkommens- und Vermögensnachweise und Mietbelege.

Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe

älterer Mann blickt freundlich über seine Brilleälterer Mann blickt freundlich über seine Brille Um den vielen unterschiedlichen Situationen möglichst gerecht zu werden wird die Sozialhilfe in sieben Kapitel unterteilt. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Kinderhände halten ein HerzKinderhände halten ein Herz Angemessene, den Regelsätzen entsprechenden Miet- und Heizkosten werden als laufende Kosten übernommen,. Die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Bekleidung kann als einmaliger Sonderbedarf übernommen werden. Für in Not geratene Deutsche, die im Ausland leben, besteht nur in wenigen Ausnahmefällen eine Leistungsberechtigung. Seit 2011 haben auch Kinder von Sozialhilfeempfängern einen Anspruch auf ein Bildungs- und Teilhabepaket. Schulkindern werden so Schulausflüge und Klassenfahrten ermöglicht ebenso wie eine Lernförderung bei Bedarf, auch die Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mitagessen oder Schülerbeförderung können übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Frau und Mann halten die HandFrau und Mann halten die Hand Neu ist seit 2003 die sogenannte Grundsicherung. Durch diese Grundsicherung wird der Lebensunterhalt von Menschen ab einem Alter von 65 Jahren sowie von dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren sichergestellt, wenn ihre eigenen Einkünfte den notwendigen Lebensunterhalt nicht abdecken können. Die Höhe der Leistung entspricht etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel Drei. Im Erbfall wichtig ist, dass sie für die erbrachten Leistungen nicht haftbar gemacht werden können, wenn ihr Gesamtjahreseinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

abstraktes Bild eines Krankhauszimmersabstraktes Bild eines Krankhauszimmers Von Gesundheitsvorsorge bis Hilfe zur Familienplanung oder Schwangerschaft, diese und einige weitere Themen sind das Anliegen im 5. Kapitel. Auch eine Kranken- und Pflegeversicherung kann als Sozialhilfeleistung übernommen werden, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind. Ist der Sozialhilfeempfänger bei Antragstellung nicht krankenversichert gewesen, so ist er per Gesetz dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, einem gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

junge Hand hält die Hand einer älteren Personjunge Hand hält die Hand einer älteren Person Das SGB XII hat für Kapitel Sechs keine wesentlichen Änderungen gebracht. Auch das 7. Kapitel wurde aus dem BSHG übernommen. Eine Neuerung ist, dass Eingliederungshilfeleistungen auch teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget ermöglicht werden. Anstelle von Dienst- oder Sachleistungen gibt es auch ein Persönliches Budget in Form einer Geldleistung. Der Empfänger dieser Geldleistung organisiert damit seine Reha- oder Teilhabeleistungen selbst. Wird dieses Budget trägerübergreifend gewährt, so erleichtert es dem Bedürftigen die Organisation, indem er nur mit einem Träger in Kommunikation treten muss da dieser dann die Abrechnung und Koordination mit eventuell anderen Trägern übernimmt. Damit soll mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

Obdachloser ohne SchuheObdachloser ohne Schuhe Der Verlust des Wohnraums, oder der Arbeitsstelle, zieht sehr oft auch soziale Schwierigkeiten nach sich. Das 8. Kapitel beinhaltet Leistungen für Betroffene, die selbst nicht in der Lage sind diese Schwierigkeiten abzufangen oder abzumildern. Alle Maßnahmen die nötig sind um eine gegebene Situation zu mildern, zu verbessern oder deren Verschlechterung zu verhindern sind in diesem Leistungspaket möglich. Im 9. Kapitel „Hilfe in anderen Lebenslagen“ befinden sich Hilfestellungen, wie die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70 oder § 71 die Altenhilfe oder § 72 Blindenhilfe. Es sind in der Regel nur vorübergehend zu erbringende Leistungen und sie werden nachrangig gewährt.

Was tun, wenn man in eine rechtliche Notlage gerät?

Trotz Notlage die Unterstützung eines Anwaltes bekommen? verzweifelter Sozialfallverzweifelter Sozialfall Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Eine Beratung beim Anwalt kann mit einer Zuzahlung von 15 Euro auch Menschen in finanziellen Nöten ermöglicht werden. Benötigt wird ein beim zuständigen Amtsgericht ausgestellter Beratungsschein. Der Anwalt kann so die Gebühren für seine Rechtsberatung von der Staatskasse begleichen lassen. Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe ist die Beratungshilfe nur für ein Erstgespräch gedacht und eine außergerichtliche Beratung. Eine Hilfe für die Vertretung vor Gericht wird auch ermöglicht. Die sogenannte Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Mit dieser Hilfe werden auch die anfallenden Gerichtskosten abgedeckt. Zu beachten ist jedoch, dass Prozesskostenhilfe in der Regel zurückgezahlt werden muss. Geht ein Prozess zugunsten des Prozesskostenhilfeempfängers aus, so hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Auch bei Anerkennung besonderer Umstände kann eine Rückzahlung erlassen werden. Ansonsten muss der Sozialhilfeempfänger wissen, dass er, bei einem verlorengegangenen Prozess, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise oder sogar gänzlich zu übernehmen hat. Bedarf man in einer bestimmten Situation des Beistandes im Bereich des Sozialversicherungsrecht, so ist ein Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht als Berater oder Rechtsbeistand immer hilfreich. Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld , all dies und einige mehr sind sozialrechtliche Themen. Bei Fragen oder wenn man Hilfe bei Bescheiden braucht, wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen wegen eingetretener Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls? Wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Rechte an einen Anwalt für Sozialrecht .

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