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Finden Sie einen Anwalt für Sozialrecht in Scheeßel für Ihre Rechtsfragen

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Scheeßel.
Symbolbild Rechtsanwalt

Sebastian Albers

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538
Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Claus Buhrfeind

Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung
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Inga Dehn

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung
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Lutz Hammermeister

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
Bahnhofstraße 5 a, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung
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Oliver Hartjen

Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung
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Michael Helwig

Bahnhofstraße 5a, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung
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Philipp Hering

Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung
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Hans Hoins

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung
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Ulrich Kiesel

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung
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Heiko König

Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung
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Johannes Künzle

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Zwischen den Wassern 10, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung
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Lars Meyer

Am Neuen Markt 8-10, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung
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Katja Mingau

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Harburger Straße 59, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung
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Heiko Müller

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Bahnhofstraße 5 a, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung
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Bernd Radloff

Schweriner Straße 10, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung
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Frauke Ulrich-Vorwerk

Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung
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Ulrich Winkelvos

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
in 9.7 km Entfernung
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Angela Beek

Beethovenweg 10, 27404 Zeven
in 12.0 km Entfernung
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Peter Grün

Lange Straße 32, 27404 Zeven
in 12.0 km Entfernung
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Ulrike Kersting

Rhalandstraße 26, 27404 Zeven
in 12.0 km Entfernung
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Volkhard Kownetka

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538
Bäckerstraße 24, 27404 Zeven
in 12.0 km Entfernung
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Oliver Naujoks

Labesstraße 19, 27404 Zeven
in 12.0 km Entfernung
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Relef Tantzen

Rhalandstraße 26, 27404 Zeven
in 12.0 km Entfernung
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Markus Schrader

Schwarzer Weg 38d, 27389 Lauenbrück
in 12.2 km Entfernung
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Enrico Engelskirchen

Hinterstraße 4a, 27419 Groß Meckelsen
in 13.4 km Entfernung
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Tanja König-Bendt

Bahnhofstraße 25, 27419 Sittensen
in 13.4 km Entfernung
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Ocka Niemann

Weizenkamp 1, 27367 Sottrum
in 16.9 km Entfernung
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Patricia Biese

Am Mooskissen 28, 14532 Kleinmachnow
in 17.1 km Entfernung
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Bert Ulrich Bossin

Zehlendorfer Damm 104 a, 14532 Kleinmachnow
in 17.1 km Entfernung
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Carsten Brüggemann

Sputendorfer Weg 7, 14532 Stahnsdorf
in 17.1 km Entfernung
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Andreas Büchner

Machnower Busch 15, 14532 Kleinmachnow
in 17.1 km Entfernung
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Désirée Goertz

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Feldfichten 1, 14532 Kleinmachnow
in 17.1 km Entfernung
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Renate Ketteler

Heidereiterweg 11, 14532 Kleinmachnow
in 17.1 km Entfernung
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Norbert Klingel

Seeberg 40, 14532 Kleinmachnow
in 17.1 km Entfernung
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Dieter Kohlemann

Lepckestraße 17, 14532 Kleinmachnow
in 17.1 km Entfernung
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Monika Kröger

Kirchstraße 1, 14532 Stahnsdorf
in 17.1 km Entfernung
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Peter Kröger

Kirchstraße 1, 14532 Stahnsdorf
in 17.1 km Entfernung
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Claudia Köhler

Märkische Heide 97/101, 14532 Kleinmachnow
in 17.1 km Entfernung
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Katja Schmidt

Teerofendamm 107, 14532 Kleinmachnow
in 17.1 km Entfernung
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Menander Soldan

Förster-Funke-Allee 104, 14532 Kleinmachnow
in 17.1 km Entfernung

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Scheeßel
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht kurzgefasst

Durch das Sozialrecht wird den Menschen in Deutschland die Grundversorgung durch den Staat gesichert, auch wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch I bis XII ist das Regelwerk. Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Das SGB I enthält den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II hingegen die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Als Grundsicherung kommt das SGB II erst zur Anwendung, wenn vorrangig gewährte Sozialleistungen wie die gesetzlichen Versicherungen, Kindergeld u.ä. die soziale Sicherung nicht ausreichend gewähren. Das SGB III enthält Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung sowie die Regelungen für die Arbeitslosenversicherung. Selbstverständlich ist auch das Rentenrecht die “gesetzliche Rentenversicherung” im Sozialgesetzbuch festgelegt, dem SGB IV. Hier, im Rentenrecht, finden sich auch die gesetzlichen Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Dadurch wird klar abgegrenzt zwischen einer Erwerbsminderung und einer Berufsunfähigkeit. Nicht nur Vorsorge trifft der Staat, sondern auch Fürsorge durch Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz 4, Sozialhilfe oder Opferentschädigung. An dieser Stelle ist es vielleicht interessant, dass man in aller Regel bei Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II verwirkt. Es kann sogar als strafbarer Sozialbetrug nach § 263 StGB gewertet werden wenn man beide Leistungen bezieht. Im SGB 9 findet sich das Behindertenrecht ein weiterer Bereich des Sozialrechts. Anhand eines Feststellungsverfahrens wird der Grad der Behinderung (GdB) erfasst. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Anwaltlichen Rat sollte man suchen, wenn man unterschiedliche Sozialleistungen wie z.B. Hartz 4 und Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Etwa die Neuregelung seit Januar 2020 zum Elternunterhalt. Kinder die bisher ihre Eltern unterstützen mussten, könnten nun von dieser Pflicht befreit sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützt Sie nicht nur um Ihre Leistungen, die Ihnen seitens des Staates zustehen durchzusetzen, er hilft auch bei der Überprüfung behördlicher Bescheide und vieles mehr. Mit uns finden Sie einen kompetenten Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Stadt. Wegen seines umfangreichen Inhaltes wird hier auf die Sozialhilfe gezielter eingegangen. Seit der Reform im Jahre 2005 ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) dem SGB XII zu finden. Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.

Wer profitiert vom Sozialhilferecht?

Gang in einem KrankenhausGang in einem Krankenhaus Ein Recht auf Sozialhilfe hat jeder Bürger in einer bestehenden Notlage, wenn sein gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Sozialhilfe soll mit gezielten Maßnahmen dafür sorgen ein in die Gesellschaft integriertes Leben führen zu können. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.

Wann wird Sozialhilfe gewährt?

Kinderhand hält einen kleine PflanzeKinderhand hält einen kleine Pflanze Der soziokulturelle Mindestbedarf eines Menschen wird erst dann von der Sozialhilfe gewährt, wenn auf keinerlei andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Als Einkommen wird die Sozialhilfe ebensowenig angerechnet wie Renten oder diverse Beihilfen. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Die Regelungen hierfür findet man im SGB II. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Das Arbeitslosengeld I hingegen wird bei der Arbeitsagentur beantragt. Auch Asylbewerber und Ausländer sind ohne feste Aufenthaltsgenehmigung nicht sozialhilfefähig. Hier greift das Asylbewerberleistunsgesetz. Eine weitere Voraussetzung für Sozialhilfe ist, dass es keine Angehörigen ersten Grades, also Ehepartner, Kinder oder Eltern, gibt, die den Antragsteller finanziell unterstützen könnten.

Wo kann man Sozialhilfe beantragen?

Arzt gibt ein Herz an eine ältere PersonArzt gibt ein Herz an eine ältere Person Anträge für Sozialhilfe können im Rathaus oder Bürgerbüro gestellt werden. Nicht nur der Nachweis (z.B. ärztliches Gutachten) des Mehrbedarfes ist zur Antragstellung für Sozialhilfe mitzubringen, sondern auch Unterlagen der Einkommens- und Vermögensnachweise und Mietbelege.

In folgenden sieben Kapiteln des SGB XII findet man die notwendigen Informationen

älterer Mann bekommt eine Infusion im Krankenhausälterer Mann bekommt eine Infusion im Krankenhaus Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Sie werden im 3. bis 9. Kapitel aufgeführt.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Frau im Rollstuhl freut sich über BlumenFrau im Rollstuhl freut sich über Blumen Die Sozialhilfe sichert die elementaren Grundbedürfnisse, also den notwendigen Lebensunterhalt wie Ernährung, Kleidung u.ä. durch Regelsätze ab. Auch einmaliger Sonderbedarf, wie die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung, oder Bekleidung kann übernommen werden. Selten haben Deutsche auch im Ausland eine Leistungsberechtigung für Sozialhilfe. Seit 2011 haben auch Kinder von Sozialhilfeempfängern einen Anspruch auf ein Bildungs- und Teilhabepaket. So können Extras wie Schulausflüge und Klassenfahrten ebenso bezahlt werden wie eine vielleicht notwendige Lernförderung wenn die Versetzung gefährdet ist oder auch eine notwendige Schülerbeförderung.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Demenzpatientin erhält soziale UnterstützungDemenzpatientin erhält soziale Unterstützung Das SGB XII hat als zusätzliche Leistung seit 2003 die Grundsicherung eingeführt. Diese Grundsicherung ersetzt die Leistungen aus Kapitel Drei, wenn das erwerbsfähige Alter überschritten ist, oder eine Person ab 18 Jahren dauerhaft erwerbsgemindert ist und der Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestritten werden kann. Die Höhe und der Umfang der gewährten Grundsicherung sind in etwa mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Im Erbfall wichtig ist, dass sie für die erbrachten Leistungen nicht haftbar gemacht werden können, wenn ihr Gesamtjahreseinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

Krankenhaus Blick in NeonatologieKrankenhaus Blick in Neonatologie Das wichtige Kapitel Hilfen zur Gesundheit umfasst die Themen Gesundheitsvorsorge, Behandlung bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft als auch Hilfe bei Sterilisation. Die Sozialhilfe ist in bestimmten Fällen auch bereit eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen. Seit der Verabschiedung 2004 sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfänger, durch diese §§ den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Frau mit Krebsleiden in der OnkologieFrau mit Krebsleiden in der Onkologie Das 6. Kapitel führt im Wesentlichen die Leistungen fort, wie sie im BSHG schon bestanden. Gleiches gilt für das 7. Kapitel. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt für Eingliederungshilfeleistungen ein trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Als Geldleistung soll das Persönliche Budget behinderten Menschen die Möglichkeit geben, Reha- oder Teilhabeleistungen selbstbestimmt einzukaufen. Wenn dieses Persönliche Budget trägerübergreifend gewährt wird, so erleichtert es dem Sozialhilfebezieher die Organisation indem er nur mit einem Träger kommunizieren muss, da dieser dann die Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Die Sozialhilfebezieher sollen so in ihrer Selbstbestimmung unterstützt werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

Obdachloser ohne SchuheObdachloser ohne Schuhe Es soll Menschen mit sozialen Schwierigkeiten geholfen werden, die z.B. durch den Verlust der Arbeitsstelle vor gravierenden Problemen stehen. Im 8. Kapitel geht es um leistungsberechtigte Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Ihnen soll zur Überwindung dieser Schwierigkeiten Sozialhilfe gewährt werden, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Geschehen kann dies durch Beratung, persönliche Betreuung der Leistungsberechtigten und ihren Angehörigen, sowie durch die Unterstützung bei der Erlangung und Sicherung eines neuen Arbeitsplatzes oder einer neuen Wohnung. Hilfen in anderen Lebenslagen sollen unter anderem eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes sein, wenn dies selbst vorübergehend nicht selbst möglich ist, z. B. durch die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit. Diese Leistungen werden nur nachrangig gewährt und sind in aller Regel nur von kurzfristiger Dauer.

Wenn der Gang zum Anwalt nötig wird.

Sie befinden sich in einer Notlage und wissen nicht ob Sie sich die Anwaltskosten leisten können? Mann und Frau laufenMann und Frau laufen Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Zu besorgen ist lediglich ein Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt für Sozialhilferecht wird seinem Mandanten dann nur 15 Euro berechnen, den Rest seiner Gebühr für die Rechtsberatung wird er durch den Beratungsschein mit der Staatskasse abrechnen. Mit der Beratungshilfe wird dem Hilfesuchenden ein Erstgespräch mit einem Anwalt ermöglicht sowie eine außergerichtliche Beratung. Auch wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, bietet sich eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe. Die sogenannte Prozesskostenhilfe. Der Antragsteller muss einen Antrag stellen und Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. In der Regel muss Prozesskostenhilfe wieder zurückgezahlt werden. Nicht zurückzahlen muss der Antragsteller dann, wenn er den Prozess gewinnt, die Gegenseite hat dann die Kosten zu tragen. Auch nicht zurückzahlen muss man, wenn die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Verliert der Sozialhilfeempfänger seinen Prozess ohne der Anerkennung besonderer Umstände, so hat er damit zu rechnen auch die Kosten des Anwalts der Gegenseite zu begleichen, teilweise oder sogar ganz. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat in Bereichen des Sozialversicherungsrecht, so ist man bei einem Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht bestens aufgehoben. Geht es um die Beantwortung von sozialrechtlichen Fragen, also zu Themen wie dem Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder Fragen zu Bescheiden, dann kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht weiterhelfen und beraten. Sie hatten einen Arbeitsunfall oder sind Berufsunfähig geworden? Hilfe beim korrekten Ausfüllen von Anträgen und der Durchsetzung Ihrer Rechte bekommen Sie von einem Anwalt für Sozialrecht.

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