Rechtsanwälte und Kanzleien für Sozialrecht in Neubrandenburg finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Neubrandenburg.Gudrun Albrecht
Tilly-Schanzen-Straße 15, 17033 NeubrandenburgJens Beyer
Friedrich-Engels-Ring 46, 17033 NeubrandenburgDetlef Eifler
Am Pferdemarkt 3, 17033 NeubrandenburgJuliane Eifler
Am Pferdemarkt 3, 17033 NeubrandenburgKatharina Frank-Weichelt
Tilly-Schanzen-Straße 15, 17033 NeubrandenburgBerit Gardelegen
Mozartstraße 17, 17033 NeubrandenburgSusanne Groth
Fritz-Reuter-Straße 16, 17033 NeubrandenburgTorsten Göttlich
Fachanwalt für InsolvenzrechtSüdbahnstraße 1, 17033 Neubrandenburg
Hans-Martin Hoeck
Stargarder Straße 10 b, 17033 NeubrandenburgVolker Jeske
Friedrich-Engels-Ring 7, 17033 NeubrandenburgEnrico Kahl
Goethestraße 1, 17033 NeubrandenburgJoachim Kahl
Goethestraße 1, 17033 NeubrandenburgDietmar Kernchen
Ziegelbergstraße 40, 17033 NeubrandenburgLothar Koch
Friedrich-Engels-Ring 41, 17033 NeubrandenburgAndré Koopmann
Neutorstraße 16, 17033 NeubrandenburgOliver Kröger
Platanenstraße 10, 17033 NeubrandenburgRalph-Jörn Kurschus
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Ziegelbergstraße 35, 17033 Neubrandenburg
Gero Lange
Fachanwalt für FamilienrechtSüdbahnstraße 17, 17033 Neubrandenburg
Silke Mettner
Fritz-Reuter-Straße 2, 17033 NeubrandenburgHermann Ohlemacher
Tilly-Schanzen-Straße 17, 17033 NeubrandenburgTom Pissarek
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Gartenstraße 2 a, 17033 Neubrandenburg
Stefan Rathsack
Rosenstraße 2, 17033 NeubrandenburgCarsten Röhler
Tilly-Schanzen-Straße 15, 17033 NeubrandenburgMaik Scharmin
Turmstraße 3, 17033 NeubrandenburgPeter Schmidt
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Schwedenstraße 9, 17033 Neubrandenburg
Katrin Schriever-Töpfer
Fachanwalt für FamilienrechtTilly-Schanzen-Straße 15, 17033 Neubrandenburg
Sebastian Schwarz
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Woldegker Straße 27, 17033 Neubrandenburg
Hagen Schäfer
Fritz-Reuter-Straße 5, 17033 NeubrandenburgMirko Teidge
Schwedenstraße 10, 17033 NeubrandenburgThomas Weichelt
Fachanwalt für Familienrecht|204Woldegker Straße 27, 17033 Neubrandenburg
Morten Weise
Katharinenstraße 59, 17033 NeubrandenburgTorsten Werner
Südbahnstraße 10, 17033 NeubrandenburgSozialrecht im Überblick
Im Sozialrecht wird der Grundsatz der Sozialstaatlichkeit geregelt und somit der Anspruch auf die Unterstützung eines jeden Bürgers in Not durch den Staat. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch I bis XII ist das Regelwerk. Die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder Pflegeversicherung zum Beispiel, sie werden alle durch das Sozialrecht ermöglicht. Während sich das SGB I mit dem allgemeinen Teil widmet befasst sich das SGB II mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Das Rentenrecht ist als wichtige Sozialversicherung ebenfalls im SGB VI zu finden. Im Rentenrecht verankert sind auch die gesetzlichen Regelungen für die Erwerbsminderungsrente. Beschrieben werden die Voraussetzungen für eine volle oder halbe Erwerbsminderung unter § 43 SGB VI. Die Erwerbsminderung unterscheidet sich damit klar von der Berufsunfähigkeit. Auch durch soziale Hilfe wie z.B. der Hilfe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder dem Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz 4 genannt, erfüllt der Staat ein Fürsorgeprinzip. Ein Anspruch auf BAföG hat Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld II. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Das Kapitel 9 des SGB behandelt ein weiteres Sozialrecht: Das Behindertenrecht. Anhand eines Feststellungsverfahrens wird der Grad der Behinderung (GdB) erfasst. Mit einem GdB von mindestens 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Bezieht man bereits Hartz 4 und möchte weitere Sozialleistungen wie z.B. Elterngeld beantragen, so ist es angeraten sich vorher beraten zu lassen. Dies bedeutet auch immer aktuell informiert zu sein über Gesetzesänderungen. So etwa die Neuerungen seit 2020 zum Elternunterhalt zu dem man herangezogen wurde. Viele Angehörige von Leistungsempfängern nach SGB XII könnten damit von ihrer Unterhaltspflicht entbunden worden sein. Sie brauchen Unterstützung Ihnen zustehende Leistungen durchzusetzen? Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist Ihnen hier ein wertvoller Partner. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Nähe. Wegen seines umfangreichen Inhaltes wird hier auf die Sozialhilfe gezielter eingegangen. Nach der Reformation im Jahre 2003 wurde das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Sozialhilfe ist vom Gesetzgeber als die letzte Auffangmöglichkeit gedacht und wird deshalb nachrangig behandelt, ist also erst nach allen anderen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anwendbar.
Wer profitiert vom Sozialhilferecht?
Nahaufnahme von jungem Mann in Rollstuhl Das Sozialhilferecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechtes und soll die soziale Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Menschen mit körperlichen Behinderungen wie z.B. Blindheit oder auch Pflegebedürftigkeit können durch Sozialhilfeleistungen Unterstützung finden. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, Betroffenen ein möglichst unbeeinträchtigtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben?
mehrere Personen warten in einer Warteschlange Der soziokulturelle Mindestbedarf eines Menschen wird erst dann von der Sozialhilfe gewährt, wenn auf keinerlei andere Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Welche Einkünfte als Einkommen bewertet werden stehen in den Regelungen des § 82 SGB XII. Die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe selbst fällt nicht in die Berechnung des Einkommens. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Einige zu entrichtende Steuern oder Pflichtbeiträge sind bei den Berechnungen der Sozialhilfeleistung abzuziehen. Erwerbsfähigkeit schließt Sozialhilfebezug aus und bezieht sich damit auf Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, die täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnten. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Das Gesetz ist dann das SGB II und nicht die Sozialhilfe im SGB XII. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Für Asylbewerber sowie auch für Ausländer gibt es keine Sozialhilfe solange sie keine feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Wichtig zu wissen ist auch, dass vor Bewilligung von Sozialhilfe geprüft wird, ob Verwandte finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene.
Wo stellt man Antrag auf Sozialhilfe?
Ärztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehen Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe
junge Frau versucht mit einer Kniebandage aufzustehen Mit diesen sieben Kapiteln möchte man auf die vielen verschiedenen Lebenssituationen eingehen, die der Sozialhilfe bedürfen können. Das SGB XII führt sie unter Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
junge Frau hilft Rollstuhlfahrerin Einmalige und laufende Sach- oder Geldleistungen werden gewährt um Dinge des notwendigen Lebensbedarfes zu sichern. Die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Bekleidung kann als einmaliger Sonderbedarf übernommen werden. Für in Not geratene Deutsche, die im Ausland leben, besteht nur in wenigen Ausnahmefällen eine Leistungsberechtigung. Durch das 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket wird auch Schulkindern von Sozialhilfeempfängern geholfen. In diesem Paket enthalten sind Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten, Dinge des Schulbedarfs, Lernförderung bei Bedarf, Aufwendungen der Schülerbeförderung, Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder in Tageseinrichtungen.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
lachende Personen sitzen im Rollstuhl Neu ist seit 2003 die Grundsicherung. Diese Grundsicherung ersetzt die Leistungen aus Kapitel Drei, wenn das erwerbsfähige Alter überschritten ist, oder eine Person ab 18 Jahren dauerhaft erwerbsgemindert ist und der Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestritten werden kann. Die Höhe der Grundsicherung entspricht in etwa der Leistung von Kapitel Drei. Im Erbfall wichtig ist, dass sie für die erbrachten Leistungen nicht haftbar gemacht werden können, wenn ihr Gesamtjahreseinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
Mutter kümmert sich um kranke Tochter Das wichtige Kapitel Hilfen zur Gesundheit umfasst die Themen Gesundheitsvorsorge, Behandlung bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft als auch Hilfe bei Sterilisation. Erwähnung finden soll auch, dass die Kosten einer bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung von der Sozialhilfe übernommen werden können. Ist der Sozialhilfeempfänger bei Antragstellung nicht krankenversichert gewesen, so ist er per Gesetz dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, einem gesetzlich Versicherten gleichgestellt.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Purple Ribbon Das BSHG ist für Kapitel Sechs im Wesentlichen unverändert übernommen worden. Das BSHG war auch für Kapitel Sieben im Wesentlichen die Vorgabe. Eine Neuerung ist, dass Eingliederungshilfeleistungen auch teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget ermöglicht werden. Ein Persönliches Budget bedeutet Geld anstelle von Sach- oder Dienstleistung und ermöglicht damit dem Empfänger, sich seine Rehaleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Wird dieses Budget trägerübergreifend gewährt, so erleichtert es dem Bedürftigen die Organisation, indem er nur mit einem Träger in Kommunikation treten muss da dieser dann die Abrechnung und Koordination mit eventuell anderen Trägern übernimmt. Dies soll die Selbstbestimmung des Sozialhilfeberechtigten unterstützen und fördern.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
traurige junge Frau hält den Kopf in den Händen Der Verlust des Wohnraums, oder der Arbeitsstelle, zieht sehr oft auch soziale Schwierigkeiten nach sich. Das 8. Kapitel beinhaltet Leistungen für Betroffene, die selbst nicht in der Lage sind diese Schwierigkeiten abzufangen oder abzumildern. Um in solchen Lebenslagen Unterstützung zu bekommen, umfassen die Leistungen alle notwendigen Maßnahmen wie z.B. Beratung, persönliche Betreuung auch der Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Im neunten Kapitel geht es um Hilfe in anderen Lebenslagen. Damit sind Situationen gemeint die eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nötig werden lassen, aber auch Blinden- oder Altenhilfe (§§ 71 und 72) sowie die Übernahme von Bestattungskosten sind hier gemeint. Sie wird ausschließlich nachrangig gewährt.Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?
Kann man sich die Anwaltskosten leisten wenn eine Notlage eingetreten ist? Mann und Frau laufen Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltliche Rechtsberatung, mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Die Beratungshilfe soll als Orientierung dienen indem sie eine juristische Erstberatung ermöglicht. Geht es um eine Vertretung vor Gericht, so gibt es auch hier Hilfe. Hier handelt es sich dann um die Prozesskostenhilfe. Es gibt strenge Voraussetzungen die ein Antragsteller erfüllen muss um Prozesskostenhilfe zu erhalten. Damit werden dann auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens abgedeckt. In den meisten Fällen muss gewährte Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden. Wird der Prozess gewonnen, dann hat die Gegenseite die Kosten zu tragen, der Prozesskostenhilfeempfänger kommt um eine Rückzahlung herum. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Ein Rechtsanwalt mit Kanzlei für Sozialrecht ist durch seine Fachkenntnis, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, eine wichtige Stütze, wenn man Rat und Beistand braucht. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist versierter Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen über Wohngeld, Schwerbehindertenrecht, Bescheide, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld oder sonstige das Sozialrecht betreffenden Themen. Ein Anwalt für Sozialrecht unterstützt seinen Mandanten bei der Durchsetzung seiner Rechte bei Eintreten einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall, auch beim Ausfüllen der Anträge kann er helfen.