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Einen Anwalt für Erbrecht in Schenefeld auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Schenefeld Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Mareike Berg

Stückweg 32, 22547 Hamburg
in 2.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gregor Jonas

Lüttkamp 62, 22547 Hamburg
in 2.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ute Walter

Alte Elbgaustraße 8 b, 22523 Hamburg
in 4.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Carola Erdmann

Osdorfer Weg 65, 22607 Hamburg
in 4.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Karl-Heinz Schagen

Hoher Weg 3a, 22587 Hamburg
in 5.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias J. Brinckman

Schulkamp 8a, 22609 Hamburg
in 5.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

J. Chr. Henning Baur

Hexentwiete 39, 22559 Hamburg
in 5.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Kathrin-Elisabeth Commandeur

Stahltwiete 19a, 22761 Hamburg
in 6.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Bernd-Hinrich Brahms

Lindenstraße 19-21, 25421 Pinneberg
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Rüdiger Golchert

Osterholder Allee 2, 25421 Pinneberg
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christiane Lembke

Lindenstraße 29, 25421 Pinneberg
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gabriele Renken-Roehrs

Fahltskamp 31A, 25421 Pinneberg
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Renate Sykosch

Lindenstraße 19-21, 25421 Pinneberg
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marcus Zeidler

Bahnhofstraße 35, 25421 Pinneberg
in 6.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Claudia Krüger

Emkendorfstraße 12, 22605 Hamburg
in 6.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Per Olaf Krahnstöver

Große Brunnenstraße 120 A, 22763 Hamburg
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ernst Mayer

Fachanwalt für Familienrecht
Friedensallee 118 b, 22763 Hamburg
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Hilmar Wietzke

Große Brunnenstraße 120 A, 22763 Hamburg
in 7.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Gerold Bischoff

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Tibarg 44, 22459 Hamburg
in 7.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ingo Becker

Frohmestraße 45 b, 22457 Hamburg
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Stephanus Stöver

Glissmannweg 1, 22457 Hamburg
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jürgen Nelsen

Osterstraße 157, 20255 Hamburg
in 8.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Andreas Hartrodt

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Museumstraße 31, 22765 Hamburg
in 8.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Rolf Lautenschläger

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Max-Brauer-Allee 79, 22765 Hamburg
in 8.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Arne Müthel

Friedensallee 25, 22765 Hamburg
in 8.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Leonie Thierfelder

Holstenplatz 18, 22765 Hamburg
in 8.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Andreas Schott

Süderfeldstraße 62, 22529 Hamburg
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Camilla Joyce Thiele

Hinter der Lieth 15, 22529 Hamburg
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Christine Behling

Stresemannstraße 23, 22769 Hamburg
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Maike Hansen

Fachanwalt für Familienrecht
Osterstraße 116, 20259 Hamburg
in 8.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Nicole Groß

König-Heinrich-Weg 148, 22455 Hamburg
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Guido Schilling

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Hoheluftchaussee 109, 20253 Hamburg
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ruth Lahmann

Fachanwalt für Familienrecht
Van-der-Smissen-Straße 2, 22767 Hamburg
in 9.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Claus-Peter Wollermann

Große Bergstraße 253, 22767 Hamburg
in 9.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Martina Tamm

Feldstraße 1, 22880 Wedel
in 9.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Serhat Kilinç

Beim Schlump 21, 20144 Hamburg
in 9.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Kerstin Prange

Beim Schlump 56, 20144 Hamburg
in 9.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Middelhauve

Eppendorfer Landstraße 91, 20249 Hamburg
in 10.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Markus G. Andersen

Grindelhof 83/12, 20146 Hamburg
in 10.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christoph Nebgen

Grindelallee 20, 20146 Hamburg
in 10.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Schenefeld
älterer Herr mit Smartphone in der Hand
älterer Herr mit Smartphone in der Hand ©freepik - mko

Überblick über das Erbrecht

Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Dabei ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 festgeschrieben. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.

Erben mit Erbvertrag

Bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln, dafür gibt es zwei Möglichkeiten, das Testament und den Erbvertrag. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Das ist bei einem Erbvertrag anders. Für einen gültigen Erbvertrag braucht es wenigstens zwei Personen, wie etwa die Ehegatten. Der Erbvertrag benötigt die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Fragen zur Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht beantworten.

Vererbung per Testament

Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Falls ein Testament gefunden wird, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Schenefeld zuverlässigen Rechtsrat.

Testamentsanfechtung

Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.

Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?

Gibt es mehr als einen Erben, dann spricht man von einer Erbengemeinschaft. Die Erben werden dann als Miterben betitelt. Bis zur vollständigen Aufteilung des Erbes müssen sich alle Miterben an der Verwaltung des Vermächtnisses beteiligen. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.

Das gesetzliche Erbe

In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Um Streitigkeiten beim Erbe zu verhindern, gibt das Gesetz sogenannte Ordnungen vor, die den Anspruch des Erbes je nach Verwandtschaftsgrad einteilen. Für mehr rechtliche Informationen über das gesetzlich geregelte Erbrecht, oder eine generelle Rechtsberatung zum Thema Erbrecht wendet man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Der Erbe 1. Ordnung

Als erstes werden die Kinder des Verstorbenen berücksichtigt. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Gar nicht gesetzlich erbberechtigt sind per Gesetz angeheiratete Kinder.

Erben zweiter Ordnung

Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.

Die dritte Ordnung im Erbrecht

Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Ist ein Großelternteil bereits verstorben, so erben wiederum dessen Kinder.

Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen

Dies wären Urgroßeltern oder evtl. deren Eltern. Hier wird jedoch genau geprüft wer in der Erbfolge dem Verstorbenen am nächsten steht. Es werden also nicht automatisch alle Abkömmlinge dieser Voreltern mitbedacht.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Der Anspruch Pflichtteilsberechtigter ist grundsätzlich in Geld zu erfüllen. Kennt der Pflichtteilsberechtigte den Wert seines Erbteils, kann er seinen Pflichtteil errechnen. Dieser beträgt 50 % des Erbteils. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Um einen Erbstreit nicht eskalieren zu lassen wird für die Berechnung meist ein Gutachter hinzugezogen. Als Pflichtteilsberechtigter muss man den Anspruch auf sein Pflichtteil einfordern.

Welche Gründe gibt es für einen Pflichtteilsverzicht?

Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Eine Schenkung oder auch die Vermeidung eines Konfliktes können Gründe sein um auf ein Pflichtteil zu verzichten. Der Verzicht auf sein Pflichtteil bedingt die Zustimmung aller Erben. Den Pflichtteilsverzicht oder die Zustimmung als Erbe zum Pflichtteilsverzicht eines anderen Erben sollte man nicht ohne anwaltliche Hilfe machen und bestmöglich notariell beglaubigen lassen.

Gründe warum einem das Recht auf den Pflichtteil genommen wird

Es bedarf der schriftlichen Verfügung um eine Person von ihrem Anspruch auf das Pflichtteil zu trennen. Der § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch schildert die Voraussetzungen die zum Ausschluss des Pflichtteiles führen. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Schenefeld.

In das Erbe einwilligen

Die Entscheidung der Erbannahme sollte nicht übereilt getroffen werden. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.

Das Erbe ausschlagen

Innerhalb von sechs Wochen muss sich ein Erbe entscheiden, ob er das Erbe antreten will oder nicht. Diese Entscheidung muss er dem Nachlassgericht mitteilen. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Für diesen Fall bietet das Gesetz jedoch Möglichkeiten zur Einschränkung der Erbenhaftung. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Diese sorgt zumindest drei Monate lang für eine Verschonung von der Pflicht zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Dies muss unverzüglich erfolgen. Nachlässiges Verzögern dieser Information macht den Erben, seinen Nachlassgläubigern gegenüber schadenersatzpflichtig! Für den Erben bleibt übrig was das Nachlassinsolvenzverfahren errechnet hat, nach Begleichung aller Schulden. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Die Gründe für die Anfechtung der erfolgten Erbenannahme oder -ausschlagung müssen dem zuständigen Nachlassgericht plausibel gemacht werden. Die Frist innerhalb der man seine Erbannahme anfechten kann beträgt meist sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Grundes.

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