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Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Die Scheidung, das Ende einer Ehe

Der Misserfolg der Ehe ist die Voraussetzung für eine Scheidung. Vorausgesetzt die Eheleute leben bereits ein Jahr lang getrennt von Tisch und Bett und wollen dies auch nicht mehr ändern.

In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Scheidung möglich.

Dies ist der Fall, wenn ein Fortführen der Ehe für einen Ehepartner nicht zumutbar ist. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Ursache in der Person des Ehepartners liegt, sie muss genau geschildert werden.

Der Regelfall ist die Scheidung nach einem Trennungsjahr

Ist ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung finanziell nicht erschwinglich, so ist es dringend nötig, klare Regeln einzuhalten was Verbindlichkeiten und deren Begleichung angeht, am besten indem man getrennte Konten führt. Zusätzlich gehört zusätzlich zum Trennungsjahr der Grund, der für die Scheidung verantwortlich ist. Als Grund wird z.B. Suchtverhalten des Partners oder häusliche Gewalt anerkannt. Verstehen sich die Partner noch gut, haben sich also einfach auseinandergelebt, dann bietet sich die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung. Das deutsche Scheidungsrecht verlangt, dass sich die Parteien vor Gericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Suchen Sie einen guten Scheidungsanwalt in ihrer Nähe? Dann werden Sie auf unserer Seite fündig.

Scheidung nach drei Jahren des Getrenntlebens

Stimmt der Partner dem Scheidungsantrag nicht zu so wird das Trennungsjahr auf drei Jahre verlängert. Da der Gesetzgeber nach drei Jahren der Trennung vom Scheitern der Ehe ausgeht, bedarf es keiner Angabe weiterer Gründe. Bei uns finden Sie erfahrene Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Was muss bei einer Scheidung geregelt werden.

Welches Modell wird bei der Betreuung der Kinder gewählt und wer zahlt insbesondere beim Wechselmodell. Weiterhin muss eine Einigung erzielt worden sein, wie das eheliche Vermögen verteilt wird. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Familienrecht in Schmölln, der sich in Scheidungsfällen auskennt.

Ein großer Streitpunkt bei einer Scheidung ist natürlich oft das Vermögen.

Bei einer Zugewinngemeinschaft ist ein Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung vorzunehmen.

Eine Ehe hält im Mittel 15 Jahre in Deutschland.

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab. Eine Scheidung ist nur mit einem Anwalt möglich, selbst wenn diese einvernehmlich ist. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts ist in der Regel der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Kinderlose Ehepartner lassen sich in aller Regel vor dem Gericht des Antraggegners scheiden es sei denn, einer der beiden Ehepartner wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dies ist dann entscheidend für den Gerichtsstand. Im Verfahren stellt wenigstens ein Ehepartner den Antrag auf Scheidung. Ein Formular des Familiengerichtes soll alle während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invaliditätsvorsorge ermitteln. Das Gericht beraumt nun einen Termin an, an dem die Scheidung ausgesprochen werden kann. Gibt es einen Ehevertrag so ist eine Scheidung in der Regel sehr viel schneller möglich.

Familienrecht und die Corona Pandemie

Auch das Familienrecht bleibt von der Corona Pandemie nicht verschont. Das Gesetz hat zur Abmilderung der Folgen der Covid-19 Pandemie einige Regelungen vorübergehend ausgesetzt oder geändert um Negativfolgen abzumildern. Besonders betroffen sind das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht. Auch Fragen zum Thema Impfen müssen geklärt werden, z.B. kann man dem Partner den Umgang verweigern wenn er sich nicht impfen lässt? Bei aktuellen Fragen wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt für Familienrecht.

Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt bei einer Scheidung

Mit Unterhalt ist die Verpflichtung einer Person gemeint, die Existenz einer anderen Person zu sichern. Mit dem Unterhalt soll die soziale Sicherheit gewährleistet werden. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Die Verpflichtung Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben.

Alimente - der so genannte Barunterhalt.

Der Bar- Geldunterhalt ist die regelmäßige Zahlung eines Gesamtbudgets. Nur wer selbst genügend Einkommen zur Verfügung hat, ist auch imstande, tatsächlich Unterhalt zu leisten. Beide Partner müssen sich gleichermaßen um ihre gemeinsamen Kinder kümmern. Es gibt zwei große Unterhaltsarten: den Ehegattenunterhalt - bis zur Scheidung spricht man hier vom Trennungsunterhalt, danach vom nachehelichen Unterhalt - und den Kindesunterhalt. Der Partner, bei dem die Kinder wohnen, kommt seiner Pflicht in Form von "Naturalien" nach, das heißt, er sorgt für ein Zuhause, für Essen und Kleidung, kümmert sich um Schul- bzw. Ausbildungsangelegenheiten und verbringt mit den Kindern ganz allgemein Zeit. Der andere Elternteil erbringt seine Pflicht in Form von Geldzahlungen an den Ex-Partner.

Den Kindesunterhalt berechnen

Bei der Unterhaltsberechnung gilt generell: Es kommt nicht darauf an, wie viel Geld- und Sachwerte vorhanden sind oder was auf dem Gehaltsscheck steht, es wird lediglich "unterhaltsrelevantes" Einkommen berücksichtigt. Als Richtlinie dient die sog. Düsseldorfer Tabelle, die zur Vereinfachung der Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dienen soll.

Auch der Ehegatte hat evtl. Anspruch auf Unterhalt

Wenn ein Elternteil sich nicht selbst versorgen kann, kann es ab dem Zeitpunkt der Trennung einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geltend machen. Beim Ehegattenunterhalt wird zunächst ermittelt, wie viel "unterhaltsrelevantes" Einkommen vorhanden ist; daraus ergibt sich - sofern ein Anspruch vorhanden ist - die Höhe der Zahlungen an den Ex-Partner. Auch eine bereits bestehende Unterhaltspflicht aus vorherigen Beziehungen kann die Unterhaltshöhe des Lebensunterhaltes beeinflussen. Vorsicht ist bei der Beantragung des Ehegattenunterhaltes geboten, denn eine zeitverzögerte Antragstellung kann einen Unterhaltsanspruch negativ beeinflussen. Eine Kanzlei für Familienrecht ist versiert mit allen möglichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen das Familienrecht betreffend und berät ihre Mandanten u.a. auch bei Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Können sich die Expartner einigen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbaren, so kann dies die Scheidungsdauer verkürzen und die Scheidung vereinfachen. Um solche eine Scheidungsvereinbarung zu schließen, sollten Sie unbedingt einen eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beauftragen. Für beide Parteien können gute Lösungen auf den jeweiligen Sachverhalt zugeschnitten gefunden werden und weitere Konflikte werden abgewendet.

Der Selbstbehalt

Mit Selbstbehalt wird gesichert, dass dem zu Unterhalt verpflichteten Elternteil genügend Geld verbleibt um seine laufenden Kosten zu decken. Für Alleinerziehende kann es finanziell sofort eng werden, wenn der Ex-Partner seiner Unterhaltszahlung nicht nachkommt, deshalb springt in solchen Fällen das Jugendamt ein.

Die Berechnung des Unterhalts

Die Unterhaltsberechnung bedarf expliziten Wissens und muss sehr gründlich erstellt werden. Lassen Sie sich bei der Berechnung des Unterhaltes von einer erfahrenen Anwaltskanzlei helfen.

Unterhaltsvorschuss

Der Staat hilft mit einem Unterhaltsvorschuss, wenn alleinerziehende Väter und Mütter von ihren Ex-Partnern nicht ausreichend unterstützt werden können. Dieser Vorschuss muss bei der zuständigen Stelle, meist die Ämter für Kinder, Jugend und Familie schriftlich beantragt werden.

Wer bekommt wann Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils gewährt, wenn der Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht, oder nur teilweise gezahlt wird. Mit dem Erhalt des Unterhaltsvorschusses überträgt man dem Jugendamt die Forderung des Unterhalts und so ist das Amt berechtigt den Vorschuss, wenn möglich, vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder einzufordern. Der betreuende Elternteil darf nicht verheiratet oder mit dem anderen Elternteil noch zusammenwohnen, dies ist genauso Voraussetzung wie der feste Wohnsitz des Kindes in Deutschland.

Keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Die Gewährung oder Weiterzahlung von Unterhaltsvorschuss ist nur bei Kooperation z.B. der Vaterschaftsfeststellung, des alleinerziehenden Elternteils möglich. Heiratet der Unterhaltsvorschuss empfangende Elternteil wieder, oder ist der unterhaltspflichtige Elternteil wieder in der Lage selbst für den Mindestunterhalt zu sorgen, enden die Vorschusszahlungen.

Sorgerecht - Das Kindeswohl im Fokus

Eltern haben das Recht und die Pflicht für ihre Kinder zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die alltägliche Sorge für das Kind und sein Vermögen sowie das Recht, zu bestimmen wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll. Wie die rechtliche Sicht zum Thema Sorgerecht ist, findet man im BGB Das gemeinsame Sorgerecht ist in Deutschland der Regelfall. Alltägliche Dinge sowie bei Gefährdung des Kindes, etwa bei einem Unfall, kann ein Elternteil allein Entscheidungen treffen. Im Sinne des Kindes haben sich die Eltern bei allen für das Kind bedeutsamen Entscheidungen gemeinsam zu einigen. Dies sind etwa Fragen zur Schulform oder bei nicht lebensnotwendigen Operationen. Leider kommt es immer wieder vor, dass das Familiengericht gebeten werden muss Entscheidungen für ein Kind zu treffen, weil die Eltern keinen Konsens finden.

Bei welchem Elternteil wohnt das Kind?

Problematisch ist, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, sich aber nicht darauf verständigen können bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Hier entscheiden in vielen Fällen letztlich die Gerichte, bei wem das Kind leben darf. Hier versucht das Gericht unter Berücksichtigung wichtiger Aspekte für das Kind eine bestmögliche Entscheidung zu finden.

Das alleinige Sorgerecht ist in Deutschland die Ausnahme.

Ledige, oder verwitwete Mütter erhalten das alleinige Sorgerecht. Will ein verheirateter Elternteil für sich das alleinige Sorgerecht beantragen, muss dies beantragt und begründet werden. Klar ist, dass der Grund für den Entzug des gemeinsamen Sorgerechts ein triftiger sein muss und der Vorwurf "schlechter Umgang" zu sein nicht ausreicht. Das alleinige Sorgerecht wird gemeinsam von Jugendamt, Gericht und einem Sachverständigen befürwortet, wenn sie gemeinsam befinden, dass das Wohl des Kindes tatsächlich gefährdet ist. Die Gefährdung des Kindeswohls ist hier der Maßstab für den Entzug des elterlichen Sorgerechts. Ein Amtsvormund übernimmt dann das Sorgerecht. Er bringt das Kind dann in einem Heim oder bei Pflegeeltern unter. Holen Sie sich Rat bei einem Familienanwalt in Schmölln der sich im Sorgerecht auskennt.

Im Notfall schon vorgesorgt mit der Sorgerechtsverfügung!

Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so wird erst im Falle, das beide Eltern versterben die Sorgerechtsverfügung zur Anwendung kommen, da ansonsten das noch lebende Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommt. Verfassen Sie die Sorgerechtsverfügung handschriftlich und unterschreiben Sie, bei geteiltem Sorgerecht, unbedingt gemeinsam. Sichern Sie das Wohl ihrer unmündigen Kinder auch im Falle ihres Todes ab mit einer Sorgerechtsverfügung. Sterben beide Elternteile und haben beide getrennt Sorgerechtsverfügungen erstellt, so wird das Gericht die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils umsetzen.

Warum zum Anwalt für Familienrecht?

Spätestens bei Rechtsstreitigkeiten benötigen Sie einen Anwalt der Ihnen in Ihrer individuellen Situation hilft und Sie unterstützt. Auch, oder gerade, wenn Differenzen aussergerichtlich gelöst werden sollen, so ist ein Rechtsbeistand wichtig um die eigenen Interessen zu wahren.

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