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Anwälte und Kanzleien für Internetrecht in Bergisch Gladbach finden

Rechtsanwalt Holger Harbordt Bergisch Gladbach
Rechtsanwalt Holger Harbordt
fielenbach harbordt rechtsanwälte
Rechtsanwalt mit Schwerpunkten · Wettbewerbs- und Markenrecht, Internetrecht, · Miet- und Gewerberecht, gewerblicher Rechtsschutz
Richard-Zanders-Straße 33, 51469 Bergisch Gladbach
02202 - 9560320
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Holger Harbordt, Ihr Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Internetrecht in Bergisch Gladbach . Ich berate Mandanten in allen Fragen rund um das Wettbewerbs- und Markenrecht, das Internetrecht, das Miet- und Gewerberecht und den Gewerblichen Rechtsschutz. Legen Sie Ihre Anliegen in diesen Rechtsgebieten vertrauensvoll in meine Hände! Sie erreichen mich am besten direkt über das Kanzleitelefon, können mir aber auch gerne eine Nachricht über das Kontaktformular auf meinem Profil hinterlassen. Ihre Nachricht wird mir direkt zugeleitet; ich melde mich dann umgehend und Sie können mit mir über Ihr Anliegen sprechen bzw. einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Ich freue mich auf Sie! Vita, Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte. Rechtswissenschaften habe ich an der Universität zu Köln studiert. Bereits während meines Studiums konnte ich im Rahmen eines studentischen Wettbewerbs im Völkerrecht vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag auftreten und dort mit meinem Team der Kölner Universität den Preis „Telders International Law Moot Court“ - Wettbewerb ...mehr
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Infos zu Anwälte Internetrecht in Bergisch Gladbach
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junge Frau streamt Filme ©freepik - mko

Das Recht und das Internet

Ob als Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal, das Internet bietet eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten und das Recht wird häufig gebeugt, oft aus Unwissenheit. Die Rechtsgebiete um die es hierbei überwiegend geht sind das Urheberrecht, das AGB-Recht, genauso wie das Wettbewerbsrecht oder das Marken- und das Namensrecht. Ein Laie tut sich bei all den rechtlichen Anordnungen schwer. Schon vor Beginn einer eigenen Online Plattform kann man rechtliche, folgenschwere Fehler begehen. So benötigt jedes Unternehmen selbstverständlich seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein Impressum. Genau und auf das Online-Geschäft abgestimmt sollten sie sein. Das ist sowohl für den Eigentümer der Website als auch für den Kunden wichtig und schafft Vertrauen. Es mag sinnvoll erscheinen auf fremde AGBs zurückzugreifen. Leider kann genau dies schnell zu Ärger führen. Die AGBs beinhalten für die eigene Website falsche Formulierungen und führen so schnell zu Abmahnungen. Das Kopieren fremder AGBs ohne Zustimmung der Urhebers, führt zur Verletzung des Urheberrechtes. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Bergisch Gladbacher Anwalt zur Prüfung vor.

Abmahnung

Immer öfter hört man von Internetabmahnungen. Es wird sogar von Abmahnwellen gesprochen. Die Abmahnung bezieht sich auf ein Fehlverhalten welches künftig zu unterlassen ist und mahnt Strafen an. Die außergerichtliche Einigung soll angestrebt werden. Wie bereits oben erwähnt handelt es sich hierbei meist um Vergehen gegen das Markenrecht, Urheberrecht oder auch das Wettbewerbsrecht. Als Beispiel wäre ein per E-Mail zugesandter Newsletter zu nennen, der vom Empfänger vorher nicht genehmigt wurde. Ohne diese Zustimmung beginge man einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz. Korrekter Weise hätte das Einverständnis des Empfängers vorher schriftlich eingeholt werden müssen. Gerne wird hierfür das Double-Opt-In Verfahren angewendet. Auch die Möglichkeit sich vom Newsletter abzumelden muss in jeder E-Mail gewährleistet sein. Auch das Impressum darf in keiner E-Mail fehlen. Beides ist also wichtiger Bestandteil und ein Fehlen könnte abgemahnt werden. Für bestehende Kontakte gelten die erwähnten Vorgaben nur eingeschränkt. In diesen Fällen ist die Zusendung von Werbung per E-Mail gestattet. Gültig ist aber hier genauso, dass der Kunde jederzeit die Möglichkeit hat der Zusendung vom Werbung per E-Mail zu widersprechen. Zusätzlich muss das beworbene Produkt zum jeweiligen Geschäft des Werbenden passen. Eine Kosmetikerin, die Werbung für Inneneinrichtung macht, wiederspräche also dieser Richtlinie.

Die Rechtslage des Filesharing in Kürze

Der Begriff Filesharing umschreibt das Tauschen oder Teilen von Daten über das Internet. Prinzipiell ist dies nicht verboten. Es ist aber nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass man selbst der Urheber der Daten ist oder es auch keinen anderen Urheber gibt, der noch Anspruch darauf erheben kann. Schriften der Literatur, der Wissenschaft oder auch künstlerische Werke fallen unter den Schutz des Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das UrhG § 2 Abs. 2 beschreibt diese Werke mit den Worten „persönliche geistige Schöfpungen“. Es besteht ein lebenslanges, automatisches Recht auf diesen Urheberanspruch und sogar noch 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Der Urheber kann jedoch durch Lizenz- oder Nutzungsverträge eine Fremdnutzung erlauben. Mit Ende der 70-jährigen Schutzfrist wird das Werk dann „gemeinfrei“. Jeder darf nun dieses Werk ohne Genehmigung nutzen. Gleiche Regelungen gelten auch für das Teilen von Daten über Internet, dem Filesharing. Dieses Teilen wird unter anderem durch Torrentseiten ermöglicht. Der Datentransfer geschieht dann über Filesharing Seiten, die diese Torrents entschlüsseln und ihren Kunden bereitstellen können. Auch bei Filesharing muss sich an o.g. urheberrechtliche Vorgaben gehalten werden. Ohne Genehmigung des Urhebers Daten zu teilen oder zu verbreiten ist also verboten und strafbar. Dies ist verständlich, da der Urheber mit der Vergabe von Lizenzen Geld verdient, welches ihm fehlt, wenn für die Nutzung sträflicherweise nicht bezahlt wird. Ein kostenlos heruntergeladener Film mindert die Einnahmen des Urhebers am Eintritt oder den Verdienst durch eine verkaufte DVD. Dies zwingt die Urheber durch spezialisierte Unternehmen oder Anwälte auf die Einhaltung ihrer Rechte zu pochen. Wurden Ihre Urheberrechte mißachtet, so wenden Sie sich an einen Anwalt mit Fachgebiet Internetrecht. Eine vom Anwalt für Internetrecht geschriebene Abmahnung wegen Filesharing kann für den entstandenen Schaden entschädigen. Immer öfter beschäftigt auch illegales Filesharing in Familien die Gerichte. Gibt es eine elterliche Haftung? Es gibt ein BGH-Urteil vom März 2017 in dem entschieden wurde, dass Eltern, wenn sie es nicht selbst waren, wenigstens nachträglich versuchen müssen herauszufinden, wer in ihrem Haushalt Filesharing begangen hat. Lässt sich dies nicht mehr namentlich nachvollziehen, so sind die Eltern haftbar. In einem weiteren BGH Urteil werden Ehepartner von einer gegenseitigen Überwachung des Partner aber freigesprochen. Kann man einen unbekannten Dritten als Täter nicht ausschließen, kann der Anschlussinhaber für ein illegales Download nicht zur Haftung herangezogen werden. Wird man des Filesharings abgemahnt ist es wichtig sich unbedingt bald den Rat eines Anwaltes für Internetrecht einzuholen. Ein weiterer Fallstrick ist auch die gesetzte Frist in einer Abmahnung, die es unbedingt einzuhalten gilt. Der fachkundige Anwalt wird die Sachlage prüfen und Sie rechtssicher beraten. Ohne anwaltliche Beratschlagung sollte auch keine Unterschrift auf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geleistet werden, da diese als Einverständnis gewertet werden würde. Holen Sie sich Hilfe bei einem Anwalt für Internetrecht.

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