anwaltssuche
Suche

Rechtsanwalt für Baurecht in Mainz Hechtsheim-Weisenau

Rechtsanwalt Dr. Markus Fromm Mainz
Rechtsanwalt Dr. Markus Fromm
Fromm***FMP
Rechtsanwalt
Göttelmannstraße 2, 55130 Mainz
06131 - 22 10 77
Kontaktformular
(2 Bewertungen)

Dr. Markus Fromm, Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht in Mainz. Wenden Sie sich gerne in allen Angelegenheiten des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts an mich - Sie sind bei mir in guten Händen! Ich werde Sie schnell, zuverlässig und kompetent beraten. Sie erreichen mich jederzeit in der Kanzlei. Sollte ich einmal nicht gleich persönlich zu sprechen sein, hinterlassen Sie mir im Kanzlei-Sekretariat oder per Kontaktformular auf meinem Profil (gleich hier rechts) eine Nachricht. Ich melde mich umgehend zurück! Werdegang und Vita. Nach meinem Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften habe ich im Jahr 1980 die Zulassung zur Anwaltschaft erhalten und bin seit dieser Zeit als Rechtsanwalt tätig. Ebenfalls im Jahr 1980 habe ich meine Promotion zum Dr. jur. abgeschlossen. Ich war über mehrere Jahre Syndikusanwalt / Justiziar beim Zweiten Deutschen Fernsehen (1980 bis 1985) in Mainz, ebenso Koordinator zu IT-Recht, gewerblichem Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht. Ich habe (neben anderen Mitgliedschaften) die ...mehr
Zu meinem Profil
Infos zu Anwälte Baurecht in Mainz Hechtsheim-Weisenau
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Interessantes zum Baurecht

Unterschrift eines BauvertragesUnterschrift eines Bauvertrages Im Baurecht kommen neben dem BauGB viele weitere Gesetzestexte zur Anwendung. So gibt es neben dem BGB (dem Bürgerlichen Gesetzbuch) auch noch die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke BauNVO, die BaustellV, die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, das BauFordSiG, das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen oder auch das BauStiftG, das Gesetz zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur. Das Baurecht unterscheidet das öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Geregelt sind die Bestimmungen des öffentlichen Baurechts im Baugesetzbuch. Hierin ist u.a. die Bauleitplanung durch die Gemeinde geregelt und die Notwendigkeit einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Der Flächennutzungsplan gibt Aufschluss über geplante künftige bauliche Entwicklungen. Die Gemeinde ist auch gesetzlich verpflichtet ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Allerdings werden die Grundstückseigentümer an den anfallenden Kosten beteiligt. Ausserdem geht es im Baugesetzbuch auch um die Erhaltung schützenswerter Gebäude in Altstädten oder auch um Landschaftsschutz. Vor dem Bau muss der Bauplan bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und von ihr genehmigt werden. Wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert ist man oft ratlos. Die Begleitung eines Anwalts für Baurecht in schwierigen baurechtlichen Angelegenheiten erleichtert den Weg zum Eigenheim meist beträchtlich.

Wie geht es weiter wenn die behördliche Bauaufsicht den Bauplan genehmigt hat?

ein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsselnein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsseln Nach der Genehmigung des Bauplans geht es nun um das private Baurecht, die Bauverträge. Privates Baurecht befasst sich mit den Verträgen, die zwischen Bauherrn und den unterschiedlichen Baufirmen, dem Architekten usw. geschlossen wurden. Die Gestaltung des Architektenvertrages lässt einen großen Spielraum und Bauherren sollten die Details kennen. Für alle Gewerke gilt jedoch generell, auf die Leistungsbeschreibung in Verträgen genau zu achten. Während der Bauphase gibt es auch Gewerke die nicht leisten oder nur eine mangelhafte Arbeit ausführen. Immer wieder kommt es auch vor, dass eine Baufirma Insolvenz beantragen muss und überhaupt keine Arbeit oder Material mehr liefern kann. Komplikationen beim Hausbau bedeuten für den Bauherren eigentlich immer eine verzögerte Fertigstellung des Bauvorhabens. Ein Anwalt für Baurecht in Mainz Hechtsheim-Weisenau kann hier oft schnell und klärend größeren Schaden abwenden.

Das Wichtigste über die Bauabnahme

Gespräch während einer BauabnahmeGespräch während einer Bauabnahme Ist die Baustelle beendet, wird eine gemeinsame Begehung vereinbart an deren Ende der Bauherr die Bauabnahme unterschreibt, wenn er keine Mängel feststellt. Rechtlich gesehen hat dies entscheidende Folgen. Mit der Unterschrift erkennt der Bauherr die Leistungen als erbracht an und die Beweislast kehrt sich um. Der Gewährleistungszeitraum der Baufirma von fünf Jahren für versteckte Mängel beginnt. Auch bei weiteren neu auftretenden Schäden durch z.B. Sturm, ist nun der Eigentümer selbst in der Verantwortung.

Typische Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Notizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 ArbeiternNotizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 Arbeitern Um einen Baumangel handelt es sich wenn die Arbeit nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte oder das Ergebnis nicht funktionstüchtig ist. Stellt man als Bauherr also Mängel fest oder ist etwas noch nicht fertiggestellt, so darf man die Abnahme nicht unterschreiben. Auf ein Abnahmeprotokoll darf aus diesem Grund nicht verzichtet werden. Mängel und noch nicht erbrachte Leistungen werden hier festgehalten. Es gibt für ein Abnahmeprotokoll keine Form die eingehalten werden muss.

Der Inhalt sollte jedoch aus folgenden Punkten bestehen:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Rat durch einen Bausachverständigen

Sachverständige mit BauhelmSachverständige mit Bauhelm Die zusätzliche Unterstützung eines Bausachverständigen ist zu empfehlen. Zur Sicherheit sollten auch Dinge aufgenommen werden, bei denen nicht klar ist, ob es sich tatsächlich um einen Mängel handelt. So vergibt man die Chance auf Mängelrüge nicht und ein Sachverständiger kann später beurteilen ob ein Mängel vorliegt. Kabel oder Rohre können bei der Endabnahme nicht mehr kontrolliert werden, da sie unter dem Estrich oder dem Putz verborgen sind. Am besten werden sie also direkt nach ihrer Fertigstellung abgenommen. Als abgenommen gilt ein Neubau übrigens auch wenn: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Das Haus wird vor der Abnahme bereits bezogen. Ein gewährtes Trinkgeld für die Handwerker oder die schon getätigte Überweisung der Schlussrate.

Einige typische Baumängel und ihre Beseitigung

Gruppenbild von BauingenieurenGruppenbild von Bauingenieuren Viele Baumängel treten immer wieder auf. Bei modernen Baustoffen muss die Verarbeitung genau eingehalten werden sonst führt dies schnell zu Rissen im Mauerwerk oder Putz. Die Fenster können falsch montiert worden sein, denn es gibt eine Außen- und eine Innenseite der Fenster. Auch der Keller kann durch unsachgemäßes Verarbeiten der Baumaterialien undicht sein, Gleiches gilt für das Dach. Sind die Dehnungsfugen im Estrich nicht fachgerecht ausgeführt, führt auch dies zu Rissen. Über undichte Lüftungsanlagen könnte Feuchtigkeit ins Mauerwerk dringen. Können Fragen geklärt werden, weil der Bauherr in ständigem Kontakt mit den Bauarbeitern ist, führt dies zur Fehlerminimierung.

Ist ein Mängel entstanden muss der Bauherr handeln.

Bauarbeiter mit Bohrmaschine repariertBauarbeiter mit Bohrmaschine repariert Der Versuch den Mängel selbst zu beheben ist unbedingt zu unterlassen. Halten Sie den Mängel durch ein Foto fest, oder holen Sie sich einen neutralen Zeugen hinzu. Die Mängelrüge beim zuständigen Handwerker hat schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung zu erfolgen. Die Bezahlung der Arbeitsleistung darf in angemessener Höhe ausgesetzt werden. Bei Verstreichen der Frist muss dem Handwerker eine Nachfrist gesetzt werden. Ist der Schaden dann noch immer nicht behoben, darf der Bauherr einen anderen Handwerker mit der Mängelbehebung beauftragen, die Vergütung mindern oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Da am Bau viele Gewerke beteiligt sind, bis hin zu Subunternehmen ist es häufig schwer den Verantwortlichen für Baumängel auszumachen und es ist ratsam sich frühzeitig Hilfe durch einen Anwalt für Baurecht zu holen. Darum unser Tipp, schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Baurecht in Mainz Hechtsheim-Weisenau.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.