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Anwaltssuche für Baurecht in Köln Innenstadt

Rechtsanwalt Klaus Knips Rösrath
Rechtsanwalt Klaus Knips
RKR Dr. Remaklus, Knips & Runkel Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Hauptstraße 278, 51503 Rösrath
02205 - 92 97 0
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Klaus Knips, Ihr Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Köln. Die Kanzlei RKR Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren explizit auf das Immobilienrecht und die damit verwandten Rechtsgebiete spezialisiert. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht entwickle ich gerne gemeinsam mit Ihnen eine praxisgerechte Strategie für Ihr Bauvorhaben und vertrete Sie in allen Angelegenheiten rund um das Immobilienrecht. Meine Kompetenzen. Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen im privaten und öffentlichen Baurecht, sowie im Bauträgerrecht und Architektenrecht. Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt setze ich mich nahezu ausschließlich mit baurechtlichen Fragestellungen und angrenzenden Rechtsgebieten, wie dem Nachbarrecht und Versicherungsrecht auseinander. Um dem Anspruch meiner Mandantschaft aus der privaten und öffentlichen Bauwirtschaft gerecht zu werden, habe ich zusätzlich den Lehrgang zum Fachanwalt im Bau- und Architektenrecht abgeschlossen. Ich spreche ein verhandlungssicheres Englisch sowie Spanisch und kann Ihnen so auch in internationalen Angelegenheiten zur Seite stehen. Meine Arbeitsweise. Unsere Kompetenzen sind stark auf die Bedürfnisse unserer Mandanten ...mehr
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Baurecht öffentlich und privat

Schlüsselübergabe neues EigenheimSchlüsselübergabe neues Eigenheim Das BauGB regelt die meisten Dinge wenn es ums Bauen geht. So gibt es neben dem BGB (dem Bürgerlichen Gesetzbuch) auch noch die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke BauNVO, die BaustellV, die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, das BauFordSiG, das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen oder auch das BauStiftG, das Gesetz zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur. Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Im Baugesetzbuch findet man allgemeine gesetzliche Regelungen zum öffentlichen Baurecht. Die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde ist ein wichtiger Punkt des Baurechts. Der Flächennutzungsplan ist wichtig, da er künftige bauliche Planungen darlegt, wie etwa den Bau eines neuen Einkaufszentrums oder eines Wohngebietes. Die Erschließung eines Neubaugebietes durch die Gemeinde ist auch eine gesetzliche Regelung. Die Kosten für diese Erschließung teilt sich die Gemeinde mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke. Sondervorschriften im Baugesetzbuch dienen durch Sanierung dem Erhalt und Schutz historischer Stadtviertel. Über die Baugenehmigung entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Sie ist auch für die Abnahme des Gebäudes nach Fertigstellung zuständig. Wie kann man sich wehren, wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert? Ein Anwalt für Baurecht hilft Ihnen bei der Baurechtsschaffung und Baurechtsdurchsetzung.

Die Baugenehmigung ist erteilt, was nun?

Schüssel an einem Ring mit einem silbernen HausSchüssel an einem Ring mit einem silbernen Haus Wenn die Gemeinde den Bauplan abgesegnet hat geht es im privaten Baurecht weiter. Hierunter fallen alle Vertragsverhältnisse, die der Bauherr, den Bau betreffend, abschließt. Fehlinterpretiert werden können leicht die Architektenverträge und der Bauherr sieht sich mit ungeahnten Kosten konfrontiert. Generell kann eine ungenaue Leistungsbeschreibung in Verträgen zu Problemen führen. Auch die Heizung, elektrische Anlagen, oder die Wärmedämmung, all dies kann einen Bauherrn schnell verzweifeln lassen, wenn es falsch geliefert oder fehlerhaft eingebaut wird. Immer wieder kommt es auch vor, dass eine Baufirma Insolvenz beantragen muss und überhaupt keine Arbeit oder Material mehr liefern kann. Gibt es Schwierigkeiten während der Bauphase, so ergibt sich daraus meist eine spätere Fertigstellung sowie ungeplante Kosten und Vertragsstrafen. Holen Sie sich rechtzeitig den Rat eines versierten Anwalts für Baurecht in Köln Innenstadt und vermeiden Sie damit noch größeren Schaden.

Was ist wichtig bei der Bauabnahme?

Architekt und Bauherr lesen in einem BauplanArchitekt und Bauherr lesen in einem Bauplan Am Ende der Bauarbeiten steht dann die Bauabnahme durch den Bauherrn an. Dies ist juristisch gesehen ein sehr bedeutender Schritt. Die erbrachten Leistungen werden anerkannt und die Beweislast für Mängel liegt von nun an beim Bauherrn. Für versteckte Mängel beginnt mit der Unterschrift die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Außerdem tritt der Gefahrenübergang ein, das bedeutet der Eigentümer trägt ab jetzt die Verantwortung bei Schäden, etwa durch Sturm.

Die Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Bauinspektor nimmt Baumängel aufBauinspektor nimmt Baumängel auf Von Baumängeln spricht man, wenn vertraglich vereinbarte Arbeit nicht oder nur fehlerhaft ausgeführt wurde. Bei festgestellten Mängeln ist die Bauabnahme nicht zu unterzeichnen! Auf ein Abnahmeprotokoll darf aus diesem Grund nicht verzichtet werden. Dieses bietet die Möglichkeit alle Mängel oder noch nicht erbrachte Leistungen detailliert festzuhalten. Es gibt für ein Abnahmeprotokoll keine Form die eingehalten werden muss.

Der Inhalt sollte jedoch aus folgenden Punkten bestehen:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Sicherheit gibt ein Bausachverständiger

Beratung durch SachverständigeBeratung durch Sachverständige Ein Bausachverständiger kann dem Bauherrn bei der Abnahme eine wichtige Stütze sein. Auch wenn unklar ist, ob es sich um einen Mängel handelt sollte dieser aufgenommen werden. Dadurch hält man sich die Möglichkeit auf Mängelrüge offen, wenn ein Sachverständiger diesen Punkt ebenfalls als Mängel feststellt. Kabel oder Rohre können bei der Endabnahme nicht mehr kontrolliert werden, da sie unter dem Estrich oder dem Putz verborgen sind. Die Abnahme für derlei Arbeiten sollte deshalb stets sofort nach ihrer Fertigstellung geschehen. Das Haus gilt in folgenden Fällen auch ohne Bauabnahme als abgenommen: Das Nichterscheinen des Bauherrn zum Abnahmetermin ohne Angabe von Gründen. Wenn das Haus vom Bauherrn bereits vor der Abnahme bezogen wurde. Ein gewährtes Trinkgeld für die Handwerker oder die schon getätigte Überweisung der Schlussrate.

Typische Baumängel und Mängelbeseitigung

Bauarbeiter bei der Herstellung von OrtbetonBauarbeiter bei der Herstellung von Ortbeton Es gibt typische Baumängel nach denen man Ausschau halten sollte. Offensichtlich und schnell zu finden sind Risse im Mauerwerk durch z.B. fehlerhafte Verarbeitung der Rohstoffe. Der Einbau der Fenster wurde nachlässig ausgeführt oder sie wurden verkehrt, also z. B. die Innen- und Außenseite verwechselt, eingebaut. Beim Dach könnte das falsche Dämmmaterial eingesetzt worden sein. Risse im Estrich entstehen vor allem durch Dehnungsfugen, die nicht nach den Regeln der Kunst ausgeführt wurden. Eine unsachgemäße Installation der Lüftungsanlagen kann zu Feuchtigkeit im Mauerwerk führen. Viele Fehler können vermieden werden, wenn der Bauherr auf der Baustelle oft anzutreffen ist.

Auf einiges sollte der Bauherr achten, wenn er auf einen Baumängel stößt.

Demontage fehlerhafter DeckenpaneleDemontage fehlerhafter Deckenpanele Lassen Sie sich nicht verleiten, den Fehler selbst zu reparieren! Stattdessen sollte der Mängel mit einem Foto als Beweismaterial festgehalten werden. Die Mängelrüge beim zuständigen Handwerker hat schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung zu erfolgen. Bis der Mängel behoben ist, darf der Bauherr die Zahlung der Handwerkerrechnung aussetzen bis etwa zur zweifachen Höhe, die den Mängelbeseitigungskosten entsprechen. Verstreicht die Frist ungenützt, so ist eine Nachfrist festzusetzen. Verstreicht diese Frist wieder ungenutzt, darf der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Da am Bau viele Gewerke beteiligt sind, bis hin zu Subunternehmen ist es häufig schwer den Verantwortlichen für Baumängel auszumachen und es ist ratsam sich frühzeitig Hilfe durch einen Anwalt für Baurecht zu holen. Darum unser Tipp, schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Baurecht in Köln Innenstadt.

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