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Den Rechtsanwalt für Sozialrecht in Baiersbronn bei Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Baiersbronn.
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Bernd Beckert

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538
Schulstraße 23, 72250 Freudenstadt
in 5.2 km Entfernung
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Rainer M. Brandt

Loßburger Straße 13, 72250 Freudenstadt
in 5.2 km Entfernung
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Cornelia Christoffel

Fachanwalt für Steuerrecht
Promenadenplatz 1, 72250 Freudenstadt
in 5.2 km Entfernung
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Michael Doll

Schulstraße 23, 72250 Freudenstadt
in 5.2 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Reinhard Donder

Lange Straße 16, 72250 Freudenstadt
in 5.2 km Entfernung
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Michael Duffner

Loßburger Straße 13, 72250 Freudenstadt
in 5.2 km Entfernung
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Karin Guardiera Windheim

Lauterbadstraße 42, 72250 Freudenstadt
in 5.2 km Entfernung
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Gürkan Güner

Lauterbadstraße 57, 72250 Freudenstadt
in 5.2 km Entfernung
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Alexander Lutz

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt
in 5.2 km Entfernung
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Patrick Maneck

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|204
Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt
in 5.2 km Entfernung
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Petra Salameh-Zudock

Lange Straße 16, 72250 Freudenstadt
in 5.2 km Entfernung
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Martin Schwarz

Loßburger Straße 13, 72250 Freudenstadt
in 5.2 km Entfernung
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Michael Trommsdorff

Schulstraße 23, 72250 Freudenstadt
in 5.2 km Entfernung
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Claus Unger

Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt
in 5.2 km Entfernung
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Wolfgang Ziefle

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt
in 5.2 km Entfernung
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Peter Würthner

Hauptstraße 5, 72280 Dornstetten
in 9.8 km Entfernung
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Harald Schillinger

Am Wassergraben 22, 72290 Loßburg
in 11.5 km Entfernung
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Gunter Eberhardt

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Marktplatz 10, 72285 Pfalzgrafenweiler
in 14.6 km Entfernung
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Kim Bodammer

Herdweg 29, 72275 Alpirsbach
in 17.7 km Entfernung

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Baiersbronn
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht im Überblick

Im Sozialrecht wird die soziale Sicherung der Bürger durch den Staat geregelt so diese nicht mehr allein dazu fähig sind. Zusammengefasst sind die überwiegenden Gesetzestexte im Sozialgesetzbuch I – XII. Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil des Sozialrechts. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Ist im SGB I der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuchs zu finden, so findet man im SGB II die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Als Grundsicherung kommt das SGB II erst zur Anwendung, wenn vorrangig gewährte Sozialleistungen wie die gesetzlichen Versicherungen, Kindergeld u.ä. die soziale Sicherung nicht ausreichend gewähren. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Ebenso ist das Rentenrecht in Deutschland als Sozialversicherung im SGB VI als gesetzliche Rentenversicherung zu finden. Im Rentenrecht verankert sind auch die gesetzlichen Regelungen für die Erwerbsminderungsrente. Um voll oder teilweise erwerbsgemindert zu sein müssen die Voraussetzungen des § 43 SGB VI erfüllt sein. Die Erwerbsminderung unterscheidet sich damit klar von der Berufsunfähigkeit. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. Ein Anspruch auf BAföG hat Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld II. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Im Sozialgesetzbuch 9 wird das Behindertenrecht als weiterer Teil des Sozialrechts festgehalten. Anhand eines Feststellungsverfahrens wird der Grad der Behinderung (GdB) erfasst. Eine Schwerbehinderung wird frühestens mit einem GdB von 50 festgestellt. Vor Beantragung unterschiedlicher Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Elterngeld sollte man sich rechtssicheren Rat einholen ob die Ansprüche erfüllt sind. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Etwa die Änderungen seit Januar 2020 zu den Regelungen über Elternunterhalt. Bisher unterhaltspflichtige Kinder könnten nach den Neuregelungen von dieser Pflicht befreit worden sein. Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Rechtsanwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Mit uns finden Sie den richtigen Anwalt für das Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Region. Näheres zur Sozialhilfe Aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde vor einigen Jahren das Sozialhilferecht. Man findet es im Sozialgesetzbuch (SGB) als zwölftes Buch. Als Sozialstaat hat Deutschland die Aufgabe seine Bürger bestmöglich zu schützen, dies wird gewährleistet durch das Sozialhilferecht.

Wem soll das Sozialhilferecht helfen?

Ärztin kümmert sich um RollstuhlfahrerÄrztin kümmert sich um Rollstuhlfahrer Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Unterstützend hilft die Sozialhilfe auch bei Erschwernissen wie der Obdachlosigkeit. Mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen soll der sog. Soziokulturelle Mindestbedarf abgedeckt werden. Das Gesetz hat dafür sieben Kapitel entworfen in denen es auf mögliche problematische Lebenssituationen gezielt eingeht.

Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?

älteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferneälteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferne Bevor Sozialhilfe gewährt wird, müssen alle anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Der § 82 SGB XII zeigt auf, welche Einkünfte als Einkommen angesehen werden. Als Einkommen wird die Sozialhilfe ebensowenig angerechnet wie Renten oder diverse Beihilfen. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Erwerbsfähigkeit schließt Sozialhilfebezug aus und bezieht sich damit auf Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, die täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnten. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Geregelt sind diese Fälle im SGB II. Antragstellung erfolgt für die Grundsicherung im Jobcenter. Der Antrag auf Arbeitslosengeld I ist hingegen als Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu stellen. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist für diese Personengruppen zuständig. Wichtig zu wissen ist auch, dass vor Bewilligung von Sozialhilfe geprüft wird, ob Verwandte finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene.

Wer ist der richtige Ansprechpartner?

Intensivkrankenschwester steht am Bett einer PatientinIntensivkrankenschwester steht am Bett einer Patientin Anträge für Sozialhilfe können im Rathaus oder Bürgerbüro gestellt werden. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege, Nachweise wie ärztliche Atteste die den Mehrbedarf begründen.

Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII

Frau ruft Notruf wegen HerzanfallFrau ruft Notruf wegen Herzanfall Unterschiedliche Lebenslagen führen zur Berechtigung Empfänger von Sozialhilfe zu sein. Das SGB XII führt sie unter Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Alzheimerpatientin bekommt LebenshilfeAlzheimerpatientin bekommt Lebenshilfe Es sind Regelsätze festgelegt welche insbesondere den Bedarf für Ernährung, Energie und Kleidung umfassen. Bekleidung oder die Grundausstattung einer Wohnung kann als einmaliger Sonderbedarf gewährt werden. Selten haben Deutsche auch im Ausland eine Leistungsberechtigung für Sozialhilfe. Relativ neu ist ein Bildungs- und Teilhabepaket, von welchem Kinder in schulfähigem Alter profitieren können, wenn ihre Eltern Sozialhilfe beziehen. Dieses Paket ermöglicht es den Kindern u.a. im Sozialgefüge der Klasse Unternehmungen wie Klassenfahrten und Schulausflüge zu erleben, oder eine eventuell notwendige Lernförderung in Anspruch nehmen zu können.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Krankenschwester hält die Hände einer älteren PersonKrankenschwester hält die Hände einer älteren Person Das SGB XII hat als zusätzliche Leistung seit 2003 die Grundsicherung eingeführt. Diese Grundsicherung ist für bedürftige Personen gedacht mit einem Alter ab 65 Jahren sowie für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Die Höhe und der Umfang der gewährten Grundsicherung sind in etwa mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Interessant für Erben ist, dass sie nicht für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht werden solange ihr Jahresgesamteinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

abstraktes Bild eines Krankhauszimmersabstraktes Bild eines Krankhauszimmers In diesem Kapitel findet man Leistungen für die Gesundheitsvorsorge und Behandlung bei Krankheit, aber auch Hilfe zur Familienplanung, bei Schwangerschaft und Mutterschaft bis hin zur Hilfe bei Sterilisation. Die Sozialhilfe ist in bestimmten Fällen auch bereit eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen. Für nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Bezieher gilt, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenfalls der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Mann und Frau im KrankenhausMann und Frau im Krankenhaus Die Leistungen für behinderte Menschen wurden im Wesentlichen aus dem BSHG übernommen. Auch das 7. Kapitel wurde aus dem BSHG übernommen. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt für Eingliederungshilfeleistungen ein trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Das Persönliche Budget ist als Geldleistung eine Alternative zu Dienst- oder Sachleistungen und soll ein eigenständiges Organisieren und Einkaufen von Reha- oder Teilhabeleistungen ermöglichen. Die Erleichterung für den Sozialhilfeempfänger beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget ist, dass er nur einen Ansprechpartner hat, dieser übernimmt dann die Koordination und Abrechnung mit weiteren Kostenträgern. Dies soll die Selbstbestimmung des Sozialhilfeberechtigten unterstützen und fördern.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

Patient im Krankhausbett mit BandagenPatient im Krankhausbett mit Bandagen Der Verlust des Wohnraums, oder der Arbeitsstelle, zieht sehr oft auch soziale Schwierigkeiten nach sich. In Kapitel Acht geht es um Leistungen, die Menschen dann gewährt werden, wenn ihnen in ihren besonderen Lebenssituationen die Kraft fehlt diese selbst zu lösen. Geschehen kann dies durch Beratung, persönliche Betreuung der Leistungsberechtigten und ihren Angehörigen, sowie durch die Unterstützung bei der Erlangung und Sicherung eines neuen Arbeitsplatzes oder einer neuen Wohnung. Das Kapitel Neun befasst sich mit Situationen wie der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Blindenhilfe oder auch die Übernahme von Bestattungskosten. Erst wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann man auf diese Sozialhilfeleistung zurückgreifen.

Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?

Sie befinden sich in einer Notlage und wissen nicht ob Sie sich die Anwaltskosten leisten können? Arzt berät alte Dame in der GeriatrieArzt berät alte Dame in der Geriatrie Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Hat man sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgt, so kostet der Anwalt lediglich 15 Euro. Die restlichen Gebühren für seine Rechtsberatung kann dieser dann mit der Staatskasse abrechnen. Die Beratungshilfe deckt die Kosten einer Erstberatung und auch eine außergerichtliche Beratung eines Juristen ab. Hilfe kann auch bei einer notwendig gewordenen Vertretung vor Gericht in Anspruch genommen werden. Die sogenannte Prozesskostenhilfe. Prozesskostenhilfe wird nicht ohne Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. In der Regel muss Prozesskostenhilfe wieder zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe dann erspart, wenn er den Prozess gewinnt. Die Gegenseite hat in diesem Fall die Kosten zu tragen. Auch bei Anerkennung besonderer Umstände kann eine Rückzahlung erlassen werden. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Ein Anwalt mit einer Kanzlei für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen. Bei sozialrechtlichen Fragen zum Beispiel zum Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, oder Bescheiden, zu Themen wie Pflegeversicherungsrecht oder Krankengeld wenden Sie sich bestmöglich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.

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